Wie die Schweizer Kriege finanzieren

Martin Müller am 24.04.2007 @ 20:19

Das geht ganz einfach. Da führt ein Land wie Sierra Leone zwischen 1991 und 2001 einen Bürgerkrieg mit 200′000 Toten. Die Schweiz kauft Sierra Leone Anfang 90er Jahre die bilateralen öffentlichen Schulden ab. Und erlässt diese dann im Jahre des Herrn 2007. Damit bezahlen Herrn und Frau Schweizer mit ihren Steuern letztlich diesen Krieg oder mindestens einen Teil davon. Wetten, dass der sozialistische bis sozialliberale Teil der Steuerzahler sich dabei noch herzensgut vorkommt?
Quelle: Tagesanzeiger

    

SF.TV und die Welt

Martin Müller am 8.10.2006 @ 23:43

Diesen Artikel schreibe ich - Internet und WLAN sei Dank - im Hotel Zagreb in Schwetzingen. Und da konnte ich mir die letzen Freitag verpasste Arena von SF.TV ganz legal zu Gemüte führen. Zu Hause, besser gesagt in meiner Firma, darf ich das gemäss Billag nicht, ohne die Konzessionsgebühren zu bezahlen. Man lese die Antwort zur Frage “Ich habe einen Computer mit Internetzugang…” Aus diesem Grund habe ich den Zugang zu www.sf.tv und www.drs.ch auf meiner Firewall gesperrt.

Nun befinde ich mich im Ausland und darf. Was soll das?

    

Ist Nothilfe und Ausschaffungshaft unliberal?

Martin Müller am 25.08.2006 @ 20:15

Das Asylverfahren ist ein Rechtsakt, den wir unbestritten jenen gewähren wollen, die aus achtenswerten Gründen wie Bedrohung an Leib und Leben, Folter, Verfolgung usw. in unserem Land Schutz suchen. Wer diesen Anspruch nicht erfüllt, hat kein Anrecht auf Aufnahme. Dies nicht zuletzt, um tatsächliche Flüchtlinge vor dem Image zu schützen, tel quel Schmarozer zu sein. Was tun wir aber mit jenen, die sich trotzdem unter Angabe falscher Tatsachen, auftischen von Lügengeschichten und Verschleierung ihrer Herkunft einen Aufenthalt zu ergattern suchen, weil sie dank unseres Sozialsystems hier wirtschaftlich besser gestellt sind, als in ihrem Herkunftsland? Ist es liberal, jemanden, der unsere Behörden und Ämter belügt, seinen unberechtigten Aufenthalt querulatorisch verlängert und nach den von uns gesetzten Massstäben widerrechtlich an den Möglichkeiten des Wohlfahrtstaats zu partizipieren sucht, mit dem von ihm angestrebten Ziel zu belohnen? Ich bin überzeugt, die Antwort lautet Ja (Verschreiber) Nein.

Neu verweigern wir deshalb nicht nur jenen die Sozialhife, bei welchen aus klar ersichtlichen Gründen gar nicht auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Auch jenen, bei welchen sich ihr fehlender Anspruch erst während der Abklärungen im regulären Asylverfahren zeigt, wird nur noch Nothilfe gewährt. Damit erhöhen wir für jene die Hürde es überhaupt zu probieren, die genau wissen, dass sie keine echten Flüchtlinge sind. Aus der Erfahrung wissen wir, dass sich solches sehr schnell bei den entsprechenden Kreisen in aller Welt verbreitet. Wir schützen uns damit davor, belogen, betrogen und ausgenutzt zu werden. Ist es illiberal, sich davor zu schützen? Damit befinden wir uns beileibe nicht im unteren Bereich der Skala: In Frankreich zum Beispiel gibt es für Abgewiesene gar nichts, andere Länder richten ebenfalls nur Nothilfe aus. Dabei kann keine Rede davon sein, Leute auf der Strasse verhungern zu lassen, wie etwa vom Ex-Swisscom-VR-Präsident Markus Rauh kolportiert wird. Wenn er nämlich kurz nach der Hälfte des TalkTäglich vom 23.8.06 ausruft: "Ich habe gesehen, wie man bei 15 Grad unter Null morgens um acht Uhr in St. Gallen diese auf die Strasse stellt, ihnen Fr. 7.50 gibt, und sie abends um sechs Uhr wieder hinein lässt", so verschweigt er, dass neben des Geldes auch Naturalien zwecks Ernährung abgegeben werden und wird dadurch unerträglich unglaubwürdig in seinen Ausführungen.

Ist ein Nichteintretens- oder Ablehnungsentscheid erst einmal rechtskräftig, so gilt es, für die abgewiesenen Personen Reisedokumente für die Rückreise zu beschaffen. Wenn die Gefahr des Untertauchens besteht, kann dies durch Inhaftsetzung zu verhindern. Oftmals reicht haber die heute bereits mögliche Frist von 9 Monaten nicht aus, um diese zu beschaffen und der Abgewiesene muss vorläufig entlassen werden. Dies heisst, dass sich der Rechtsstaat nicht durchsetzen kann. Wie ich schon in meinem letzen Post erwähnte, ist es ein liberales Anliegen, dass der Rechtsstaat das geltende Recht auch durchsetzen kann. Berücksichtigt man hierbei noch, dass nur solche Leute inhaftiert werden, bei denen ausreichender Verdacht besteht, sie könnten sich dem Recht entziehen, so scheint dies auch aus liberalem Blickwinkel eine durchaus vernünftige Massnahme zu sein.

Noch etwas zum Schluss: Die Gegnerschaft benutzt gerne das Argument, beim Missbrauch handle es sich angesichts der stark rückläufigen Asylgesuche um ein zu vernachlässigendes Problem. Ich bin ein klarer Gegner von Gesetzen, die aus einer Laune der Gegenwart heraus für die Gegenwart gemacht werden. Ich befürworte es hingegen, aus der Vergangenheit zu lernen und daraus Gesetze für die Zukunft zu machen, wenn es sich denn als notwendig erweist. Gerade im Asylwesen zeigt uns die Vergangenheit, dass sich die Anzahl Asylgesuche nicht nur zurück entwickelt.

    

Asyl- und Ausländergesetz - Revision

Martin Müller am 24.08.2006 @ 00:26

Natürlich kann man sich grundsätzlich fragen, was denn an einer Steuerung der Migration überhaupt liberal sein soll. Wir müssen uns jedoch ins Bewusstsein rufen, dass die Angebotsseite des Mitgrationsmarktes (Arbeitsplätze, Wohnungen - verbunden mit Bodenressourcen, usw.) nicht beliebig ausbaubar ist. Die potentielle Nachfrageseite, berücksichtigt man die horrend grosse Anzahl Bedürftiger und Armer auf der ganzen Welt, ist im Gegensatz dazu schier unendlich gross. Nun muss man nicht gleich in eine "Das Boot ist voll" - Rehtorik verfallen, um zu realisieren, dass die Integrations-Leistungsfähigkeit und der Integrationswille unserer Gesellschaft nicht überstrapaziert werden darf, um den sozialen Frieden in unserem Land nicht zu gefährden. Gerade letzteres entpuppt sich bei genauem Nachdenken als urliberales Anliegen.

Wenn wir also schon gar nicht alle Armen und Bedürftigen dieser Welt aufnehmen können, so gilt es, eine volkswirtschaftlich sinnvolle Selektion vorzunehmen. Dies passierte in der Vergangenheit bereits auf dem Verordnungsweg mit Hilfe des Dreikreisemodells mit jähricher Festsetzung von Kontingenten aufgrund von Branchenbefragungen. Ein administrativer Overkill, der jetzt endlich abgeschafft wird. Ferner ist es nachvollziehbar, dass wenn wir den EU-Bewohnern nach und nach die volle Personenfreizügigkeit gewähren, andererseits die Migration anderweitig limitieren müssen. Dies ist Teil des revidierten Ausländergesetzes, das daneben viele durchaus liberale Komponenten enthält wie freie Wohnsitznahme und Arbeitsaufnahme in einem beliebigen Kanton, Deregulierung von Arbeitsbewilligungen und ähnlichem.

Wenn wir nun mit dem Ausländergesetz dafür sorgen, dass wir eine unserer Volkswirtschaft dienliche Migration erzielen, so müssen wir andererseits dafür sorgen, dass jene, die ausserhalb der Selektionskriterien fallen, sich nicht auf anderem Weg Zutritt zu unserem Land und unserem Sozialhifesystem verschaffen. Auch dies - die Durchsetzung des Rechtsstaats - ist wieder ein äusserst liberales Postulat. Dafür sind die Änderungen im Asylgesetz vorgesehen. Wenn wir uns zurück erinnern, so ist es noch gar nicht lange her (so ums Jahr 2002), dass wir feststellen mussten, dass 9 von 10 Asylsuchenden die Anforderungen an den Flüchtlichsstatus nicht erfüllt haben und deshalb unser Land eigentlich wieder hätten verlassen sollen. Was jedoch in vielen Fällen mangels gültiger Papiere nicht gelang. Deshalb ist es richtig, bereits bei Beginn des Asylverfahrens ein gültiges Reisedokument, wie dies Idenditätskarte oder Pass darstellen, zu verlangen und damit sicher zu stellen, dass im Falle der späteren Ablehnung aus trifftigen Gründen eine Rückführung überhaupt erst möglich wird. Auch hier geht es um die Durchsetzung des Rechtsstaats.

Damit es nicht zu ungerechtfertigten Rückweisungen kommt, kann aber nach wie vor von dieser Prämisse abgesehen werden. Dann nämlich, wenn der Asylsuchende glaubhaft darlegen kann, weshalb er kein entsprechendes Dokument vorlegen kann. Wer aufgrund dessen moniert, dies eröffne einer Beamtenwillkür Tür und Tor, der sagt damit gleichzeitig, dass unsere Beamten bereits heute willkürlich vorgehen. Denn auch heute wird aufgrund der Darlegungen seitens des Asylsuchenden darüber entschieden, ob eine Geschichte glaubhaft ist oder nicht und in der Folge die Aufnahme erfolgt, oder eben nicht.

Zu anderen Punkten wie Nothilfe oder Ausschaffungshaft werde ich in einem späteren Post Stellung nehmen.