Der Staat ein Hehler, seine Politiker Heuchler

Martin Müller am 20.10.2006 @ 23:07

Die Schweiz baut, geht es nach dem Forschungsinstitut gfs.bern, immer mehr auf den Nanny-State. Gemäss der heute veröffentlichten Umfrage betreffs der Abstimmung über die einheitlichen Familienzulagen, wollen 69 Prozent der Befragten diese Vorlage annehmen. Bei den parteigebundenen Wählerschichten sagen sogar 60 Prozent der FDP- und 51 Prozent der SVP-Wähler Ja, obwohl diese beiden Parteien die Nein-Parole beschlossen haben.

Landesweit einheitliche Familienzulagen verstossen gegen das föderalistische Gebot, wonach alles staatliche Handeln auf lokale und regionale Gegebenheiten abzustimmen ist. Es ist unsinnig, im Jura und in Zürich gleich hohe Zulagen auszurichten, wenn doch die Lebenshaltungskosten im Kanton Zürich bedeutend höher sind, als im Jura. Ein Nein bedeutet ferner nicht die Abschaffung des heute gültigen Systems, das zwar auch seine Mängel hat, weswegen eine Revision nicht abzulehnen ist. Doch ist der heutige Zustand gegenüber der Abstimmungsvorlage bei weitem liberaler (wenngleich auch nicht liberal) und sollte daher nach dem Prinzip der Akzeptanz der "second best"-Lösung, wenn die beste Lösung nicht zur Debatte steht, beibehalten werden.

Was treibt die Wählerschaft dazu, diesen ordnungspolitisch äusserst fragwürdigen Schritt zu wagen? Es gibt für viele etwas zu holen, ohne selber etwas dazu tun zu müssen, was sie nicht ohnehin täten (Kinder zeugen). Der Staat, respektive die Politik, macht sich damit zum Geülfen der nach dem Prinzip des hier, heute und sofort lebenden Generationen. Er zwingt zur Umverteilung von noch mehr Kapital nach dem Giesskannenprinzip. Damit spielt er den Hehler und die befürwortenden Politiker und Parteien brüsten sich heuchlerisch damit, etwas "für die Familie getan" haben. Was, weiss zwar kein Mensch, denn dieses Geld wird einfach bei Mamis und Papis nächster Lohnerhöhung einkalkuliert, aber es hört sich im nächsten Wahlprospekt bestimmt gut an.

    

Das Kreuz mit dem Kreuz

Martin Müller am 19.10.2006 @ 18:27

Gemäss orf.at dürfen die Schüler der Oberstufe von Roggwil/BE nicht mehr mit den roten T-Shirt mit Schweizerkreuz zur Schule. Das integriert sich fast nahtlos in die Schuluniformdebatte in Basel (siehe hier und hier)

Am besten stecken wir doch die Schüler alle in Kartoffelsäcke und nehmen ihnen alle individuellen Merkmale wie Schmuck, Handys, etc. weg. Dann ist auch gleich noch etwas in Sachen erzieherischer Dehmut getan.

Wer will, kann sich auch beim Schulkommissions-Co-Präsidenten Fredy Lindegger via gemeinde@roggwil.ch beschweren.

Nachtrag 19:55 h: Gemäss der Sendung Schweiz Aktuell auf SF wisse niemand, woher dieses Gerücht komme. Die Quelle scheint die Berner Zeitung gewesen zu sein. Die Schulkommission dementiert aufs heftigste.

    

Feinde der Offenen Gesellschaft

Martin Müller am 18.10.2006 @ 23:12

Es macht Sinn, wieder einmal an die Lehren Karl Poppers über die Offene Gesellschaft und ihre Feinde zu erinnern. Sie erscheinen mir deshalb so plausibel, weil sie Darwins Evolutionstheorie, wonach der Passendste überlebt, in den Bereich der geltenden Regeln einer Gesellschaft induziert. In der Offenen Gesellschaft sind (nicht ausschliesslich) sämtliche Regeln fortwährender Kritik ausgesetzt. Das passendste Argument gewinnt und führt anschliessend zu einer Anpassung oder ersatzlosen Abschaffung der Regel.

Dies sei all jenen Pseudoliberalen, Interventionisten und Sozialisten zwischen die Löffel gesteckt, die aus ethisch-moralischen Gründen dieses und jenes, z.B. aktuell die Rassismusstrafnorm, nicht zur Disposition (was nicht gleichbedeutend mit Abschaffung ist) stellen wollen. Das sind heute die realen Feinde der Offenen Gesellschaft, obwohl die meisten von ihnen diese immer wieder lauthals verkünden. Sie haben sie entweder nicht verstanden oder aber - viel schlimmer - zum Zwecke ihrer eigenen, gesellschaftsmodellierenden Ideologien umgedeutet. Es ist bitter notwendig, diesen Begriff wieder auf seine ursprüngliche Bedeutung zurück zu transformieren.

    

Suizid und Dienstwaffe - Facts & Figures

Martin Müller am 15.09.2006 @ 23:39

Zurzeit sind die Newsfeeds, Blogs und herkömmliche Medien voll von Meldungen und (Kurz-)Schlüssen über die Studie einer Autorengruppe der Uni Zürich betreffend der Suizidrate mit Schusswaffen. Die Forderung nach Einzug der persönlichen Dienstwaffe schweizerischer Armeeangehöriger oder mindestens der dazugehörenden Munition hat Hochkonjunktur. Dazu ein paar Facts & Figures.

Ausgelöst wurde der Hype durch eine Medienmitteilung der Universität Zürich vom 29.8.06. Darin weist der Mediendienst der Uni auf eine im "American Journal of Public Health" publizierten Studie diverser Autoren hin und liefert eine kurze Zusammenfassung. Dazu ist folgendes anzumerken: Die Studie ist nicht frei öffentlich zugänglich. Wer sich mit mehr als dem knappen Abstrakt befassen möchte, muss entweder ein Abo lösen (günstigste Variante für Normalsterbliche: $60) oder für die Ansicht des Artikels während eines Tages $10 bezahlen. Der konkrete Inhalt der Studie bleibt daher auch für mich im Dunkeln.

Man muss daher davon ausgehen - und die Eingangs angesprochenen Meldungen scheinen dies zu bestätigen - dass kaum ein Blogger oder ein Blog-Kommentator, ja vermutlich sogar die Mehrheit der Journalisten, welche sich zu diesem Thema äussern, den Inhalt der Studie kennt. Somit beziehen sie sich generell auf die Zusammenfassung in vorgenannter Medienmitteilung, die da lautet:

Manche Länder haben entsprechende Schritte unternommen und die Verfügbarkeit von Schusswaffen in Privathaushalten seit Ende der 80-er Jahre deutlich gesenkt: Kanada zum Beispiel von 31% auf 19%, Australien von 20% auf 10%, England & Wales sowie Schottland von 5% auf 3%. Ein Vergleich von Längsschnittdaten, den eine interdisziplinäre Schweizer Autorengruppe unter der Federführung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich veröffentlicht hat, zeigt, dass die Zahl der Schusswaffensuizide in den entsprechenden Ländern proportional zurückgegangen ist: In Kanada von 32% auf 19%, in Australien von 30% auf 19%, in England & Wales von 4.5% auf 3% und in Schottland von 7% auf 2%). In der Schweiz dagegen hat der Anteil der Schusswaffensuizide im gleichen Zeitraum von 23% auf 27% zugenommen.

Das sind in der Tat beeindruckende Zahlen, wobei allerdings die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen angesichts der seit rund 30 Jahren in der Volksschule gelehrten Mengenlehre der nachhaltigen Vermittlungseffizienz ebendieser Volksschule - samt nachgelagerter Sekundarstuffe II und universitärem Bildungssystem - ein äusserst desolates Zeugnis ausstellen. Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Federführung bei der diffusen Psychiatrie lag, anstatt bei den genauen Naturwissenschaften. Denn die Aussage, dass sich bei Senkung der Verfügbarkeit von Schusswaffen der Anteil der Schusswaffensuizide an der Gesamtzahl aller Suizide proportional verändert hat, ist - mit Verlaub - keine erwähnenswerte intellektuelle Denkleistung! Massgebend ist höchstens, ob sich die Verhältniszahl von Suiziden zur Bevölkerungszahl dadurch verringert hat.

Sodann lohnt sich die Überlegung, weshalb der Staat überhaupt den Bürger vor der Selbsttötung beschützen soll. Mindestens aus liberaler Sicht hat er sich da konsequent raus zu halten. Die verbreitete Hysterie deutet allerdings darauf hin, dass auch hier der Ruf nach dem Nanny-State in weiten, selbst in liberal sein wollenden Kreisen, seine Anhänger gefunden hat. Dabei ist es doch nur noch in besonders stockkatholischen Orten Praxis, Selbsttöter ausserhalb der Friedhofsmauern zu begraben. Aus dieser Erkenntnis lassen sich somit keine Gründe für eine Praxisänderung bei der persönlichen Dienstwaffe ableiten.

Widmen wir uns deshalb noch den mit der persönlichen Dienstwaffe verübten Ehegatten- und Kindermorden. Hier hat der Staat selbst aus liberalem Blickwinkel betrachtet tatsächlich die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich solche Morde in aller Regel über eine längere Zeit anbahnen und kaum je als Affekthandlung verübt werden. Das Beispiel Stadler vs. Rey-Bellet mag als Anschauungsunterricht dienen. Selbst die lange Autofahrt von der Ostschweiz ins Wallis vermochte den Täter nicht von seinem Vorhaben abhalten. (Allerdings muss dabei einschränkend in Erinnerung gerufen werden, dass ja eben die dazugehörige Studie nicht öffentlich zugänglich ist, sollte sie sich denn überhaupt dazu auslassen, was angesichts des im vorletzen Absatz aufgedeckten Diletantismus durchaus als fragwürdig betrachtet werden kann). Es ist daher kaum anzunehmen, dass ein Einschliessen der Dienstwaffe in diesem Bereich zu einer messbaren Verbesserung führen dürfte.

Die ganze Geschichte lehrt uns vorerst nur eins: Die sich selber durch Zitieren und Abschreiben gleichschaltenden Medien nehmen ihre Kontrollaufgabe nicht wahr, weil sie nicht hinterfragen, sondern nur Meinungen weiterverbreiten. Sie machen sich so zu Prostituierten einer Wissenschaft, die danach trachtet, die politische Agenda zu beeinflussen, um ihre gesellschaftspolitische Vorstellung eines Bemutterungsstaates durchzusetzen. Denn eine Gesellschaft, die sich wohlbehütet fühlt und dabei nach und nach fetter, selbstzufriedener und träger wird, ist der Garant für sinkenden bis fehlenden Widerstand gegen mehr staatliche Kohle. Sei es in Form von Verbildungsinvestitionen, sei es in Form von Presseförderung, wie sie der Verlegerverband aktuell gerade wieder fordert.

    

Wieder eine Attacke auf die Freiheit

Martin Müller am 8.09.2006 @ 16:37

Die Freiheit des individuellen Lebensentwurfs ist ein von Liberalen hochgehaltenes Prinzip. Doch ausgerechnet aus jener Partei, die sich seit neustem das Prädikat „Wir Liberalen“ auf die Flagge schreibt, kommt ein Vorstoss, der massiv in die Freiheit der individuellen Lebensgestaltung eingreift.

Das Postulat von Dr. Regine Sauter, Kantonsrätin der FDP in Zürich, verlangt, vorerst als Versuch, es seien die Kinder- und Ausbildungszulagen, die heute unabhängig des Lebensentwurfs der Empfängerperson ausgerichtet werden, an jene auszuschütten, die mehr als 100 Prozent arbeiten und ihre Kinder zur Betreuung abgeben. Zudem sollen sie sich nur noch auf das Vorschulalter konzentrieren. Damit soll die vorschulische familienexterne Betreuung gestärkt und mehr Frauen der Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht werden.

Hohn und Spott in den Ohren Liberaler

Was auf den ersten Blick an sich noch plausibel tönt, hat hingegen diverse konzeptionelle, aber auch systemische Mängel:

Wer sich für jenen Lebensentwurf entscheidet, bei dem auf ein doppeltes Einkommen verzichtet wird, ist einmal mehr der stark pigmentierte, südlich der Sahara Geborene. Zum Ersten finanziert er mit nur einem Einkommen den Lebensunterhalt der Betreuungsperson. Zum Zweiten finanziert er über seine Steuern die Betriebsbeiträge und die Anschubfinanzierung staatlich betriebener Krippen, die jenen, die Fremdbetreuen lassen, ihr Doppeleinkommen – bei Akademikerfamilien kann man dazu noch das Prädikat „fürstlich“ dazunehmen – erst gar ermöglichen. Zum Dritten kann er die nicht in Bar angefallenen Kosten für die Betreuung – wir sprechen im Kanton Zürich von bis zu 6000 Franken pro Kind, die als Abzug für Fremdbetreuung geltend gemacht werden können – nicht dem steuerbaren Einkommen abziehen. Und nun sollen bei Wahl dieses Lebensentwurfs auch noch die Kinder- und Ausbildungszulagen gestrichen werden.

Damit werden Eltern mittels staatlicher Intervention richtiggehend dazu gezwungen, ihre Kinder dem Staat zur Betreuung abzuliefern. „Freie Wahl des Lebensentwurfs“ tönt unter solchen Umständen wie Hohn und Spott in den Ohren eines echten Liberalen.

Liberale Sünden

Nun könnte man versucht sein zu argumentieren, die Selbstbetreuung sei eben sehr unökonomisch, weil zu viel Ressourcen für zu wenig Kinder eingesetzt würden. Das mag sein, ist aber, mit Verlaub, nicht gerade eine liberale Haltung, ist es doch das Recht des Individuums, mit den sich in seinem Eigentum befindlichen Ressourcen so verschwenderisch umzugehen, wie es will.

Sodann begehen die Befürworter dieses Modells einen Denkfehler, in dem sie das Argument beiziehen, die Gesellschaft sei aus demographischen Gründen darauf angewiesen, dass künftig mehr Frauen erwerbstätig seien. Dies würde bedingen, dass die Wirtschaft aus demographischen Gründen mehr Arbeitsstellen schafft, was geradezu eine groteske Überlegung ist. Die Erwerbstätigkeit des lohnabhängigen Individuums ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsnachfrage und dem Leistungsangebot. Fehlt das eine oder das andere, entsteht keine Arbeitsstelle.

Subvention privatrechtlicher Verträge

Anzumerken bleibt, dass nach den Regeln des freien Marktes, wenn die Leistungsnachfrage das Leistungsangebot übersteigt, der Wert des Leistungsangebots steigt und somit die Nachfrageseite sich freiwillig überlegen wird, ob sie mittels Zusatzangeboten wie z.B. der Kinderbetreuung für Mütter ihre Nachfrage attraktiver gestalten kann. Angesichts der schier unerschöpflichen Angebotsressourcen, welche die Personenfreizügigkeit mit den EU-Ländern der Nachfrageseite erschlossen hat, dürften sich allerdings solche Überlegungen im Bereich der theoretischen Wolkenschiebereien bewegen. Und somit bleibt die staatlich organisierte Finanzierung der Fremdbetreuung das was sie ist: Eine Subventionierung bestimmter privatrechtlicher Vertragsverhältnisse. Und dies ist aus liberaler Sicht zu brandmarken.

Mängel auch im heutigen System

Fairerweise muss man zugeben, dass das heutige System der Kinder- und Ausbildungszulagen auch seine Schwachstellen hat. So profitieren auch jene Erwerbstätigen, die eigentlich nicht darauf angewiesen wären. Selbständigerwerbende in vielen Kantonen bleiben ungeachtet ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse davon ausgeschlossen. Doch solche Mängel können nicht korrigiert werden, indem das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet wird.

Die Kinderzulage ist für gar manche Mittelstandsfamilie (von den Armen ganz zu schweigen) ein unverzichtbarer Zustupf, gerade wenn eines oder mehrere Kinder eine weiterführende Schule besuchen und Kosten für Schulbücher, Schuhe und Kleider ein erheblicher Budgetposten auszumachen beginnen. Dies fällt notabene in jene Zeit, wo die allermeisten Frauen den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben gefunden haben, weil der Nachwuchs keine intensive Betreuung mehr erfordert. Ist das Geld jedoch in der Vorschulzeit für externe Betreuung ausgegeben, so dürfte dies künftig bei gar mancher Familie zur unerfreulichen Entscheidung führen, dass nun halt der Köbeli "nur" eine Lehre machen kann, weil man sich das Studium nicht leisten kann.

Ich rate daher zur Vorsicht mit neuen Experimenten, die auf der simplen, aber durchsichtigen Idee fussen, mit populisitischen Ideen neue Wählersegmente im Bereich der Nanny-State-Apostel zu aquirieren, nur weil einem die echten liberalen Köpfe abhanden gekommen sind.

Randbemerkung: Der Verfasser ist als Selbständigerwerbender im Kanton Zürich vom Bezahlen der Kinderzulagenprämien befreit, vom Bezug demzufolge ausgeschlossen und deshalb in dieser Frage unbefangen.

    

neuere Artikel -