Dem Staat das Geld entziehen wäre jetzt so einfach

Martin Müller am 24.02.2009 @ 00:56

Man reibt sich verwundert die Augen und fragt verdattert, warum sich Liberale in diesem Land hier derart vehement für die Beibehaltung der Unterscheidung zwischen Steuerhinzerziehung und -betrug einsetzen. Würden wir diese nämlich abschaffen, so würden die Banken weniger verdienen und danach dem Staat weniger Steuern zahlen. Genaugenommen ist genau das ja die Strategie echter Liberaler: Dem Staat Geld entziehen, damit er sich mit weniger begnügen muss.

    

Wenn Städte den Sozialfall geben

Martin Müller am 30.11.2008 @ 19:32

Ist der Ruf erst ruiniert, lebste nachher ungeniert.
Werner Kroll

Diesem Leitsatz lebt wohl eine Mehrheit von knapp 61 Prozent der Dietiker Bevölkerung nach. Diese Stadt bezieht jedes Jahr zwischen 8 und 16 Millionen aus dem kantonalen Finanzausgleich, schrammt dieses Jahr wohl nur dank der unerwarteten Entwicklung des kantonalen Finanzkraftmittels am Steuerfussausgleich vorbei und wird dank sündhaft hoher Investitionen in Hallenbad-, Freibad-, Altersheimsanierung, Zukauf von historischen Gebäuden in wenigen Jahren die Verschuldung von 0 (im Jahr 2006) auf 59 Millionen anheben. Dessen ungeachtet stimmen 61 Prozent einem völlig überteuerten Computerkonzept für die Schule mit Investitionen von fast 2.2 Millionen und wiederkehrenden Kosten von fast 600′000 Franken zu. Alle Parteien waren dafür, ausser wir Liberalen. Mit unseren knapp 12 Prozent Wähleranteil ein respektables Resultat, wie mir scheint.

    

Wider die Neider

Martin Müller am 13.07.2008 @ 15:29

Man soll nicht immer nur Stänkern, sondern auch einmal loben, wenn es denn gerechtfertigt ist. Edgar Schuler im Tagesanzeiger hat sich Lob verdient für seinen Kommentar zur Zürcher Steuerstrategie. Als einer der wenigen Kommentatoren hat er begriffen, um was es wirklich geht. Und er hatte den Mut, damit womöglich den Zorn der Mainstream-Neider von CVP bis Linksaussen auf sich zu lenken.

(Ja, ich weiss, dass Herr Schuler auf mein Lob nicht angewiesen ist und auch nicht darauf wartet.)

    

Erbschaftssteuer bedroht die Familie

Martin Müller am 1.08.2007 @ 13:40

In jüngerer Zeit wurde auch aus liberalen Kreisen wieder vermehrt das sozialdemokratische Anliegen einer nationalen Erbschaftssteuer postuliert. Es sei dies, so behaupten die Befürworter, "die gerechteste Steuer", weil beim Erbnehmer ein Einkommen besteuert werde, für das keine Eigenleistung erbracht wurde. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Artikel "Wege zur Gerechtigkeit" von Professor Dr. Bernhard Külp vom Januar 07 lässt sich aber folgern, dass dies eine doch eher eindimensionale, wenn nicht gar simple Betrachtungsweise ist, auch wenn sich sein Text vornehmlich auf die Rechtsgrundlage der BRD bezieht.

Unser Grundgesetz basiert nicht nur auf der großen Bedeutung des Privateigentums für das Funktionieren der freien Marktwirtschaft, sondern auch der Familie als tragender Pfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Die Vererbung ist jedoch eines der wenigen verbliebenen Elemente, welche die Familienordnung stützt. Wir müssen berücksichtigen, dass der Zusammenhalt der Familie gegenüber dem Mittelalter und der beginnenden Neuzeit aus mehreren Gründen heraus gefährdet erscheint, da mehrere Funktionen, welche die Familie früher zu erfüllen hatte, von anonymen Gesellschaften und vom Staat übernommen wurden. Das gilt sowohl für den gesamten Bildungsbereich als auch für die Altersversorgung. Man wird darauf achten müssen, die letzten Anreizsysteme, die eine Familie zusammenhält, nicht ebenfalls abzubauen und damit die Familie durch erneuten  Funktionsabbau in ihrem Bestand und in ihrer Rechtfertigung zu gefährden.

Zu den wenig verbliebenen Anreizsystemen für einen Zusammenhalt der Familie zählt auch die Möglichkeit, das Vermögen der Eltern auf die Kinder und nähere Verwandte zu vererben. Für denjenigen, der Vermögen an seine Kinder etc. vererben will, stellt eine Erbschaftssteuer einen negativen Anreiz dar. Vergleichen wir zwei Personen, die ein gleich hohes  Einkommen erwirtschafteten und aus diesem Einkommen normale Einkommenssteuern gezahlt haben. Der eine verwende sein Einkommen vorwiegend für Konsum und hat hierbei keine  weiteren direkten Steuern zu zahlen, während der andere einen Teil seines Einkommens spart, um es seinen Kindern weiter zuvererben. Aus der Sicht des Erblassers erscheint es als ungerecht, dass die eine Verwendungsart seines Einkommens: das Sparen für die Nachkommenschaft einer zweiten direkten Besteuerung unterliegt,  die andere Verwendungsart jedoch nicht, wobei diese Umstand besonders gravierend ist, da im allgemeinen Vorsorge für Kinder oder andere Verwandte als die Verwendungsart mit der moralisch gesehen höheren Qualität angesehen wird.

In unserem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der Bestrafung der Vererbung durch Besteuerung ein wichtiges Anreizelement zur Erhaltung der Familie gelockert wird.

    

“Soziale Offensive”

Martin Müller am 30.06.2007 @ 17:21

Die SP will eine neue soziale Offensive. Dies berichten NZZ und Tagesanzeiger heute. Mit einer "Solidaritätsabgabe" der Aktionäre sollen 3 Mrd. Franken abgeschöpft werden. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass sich das Kapitaleinkommen nicht an den Sozialwerken beteiligten.

Finde ich auch. Nur finde ich es gleichzeitig auch nicht gerechtfertigt, dass sich das Arbeitseinkommen nicht an meinen Kapitalverlusten beteiligt.

    

Lange Nase fürs Bundesgericht

Martin Müller am 9.06.2007 @ 10:43

Obwalden zeigt dem Bundesgericht die lange Nase, führt eine Flat-Rate-Tax ein und senkt damit nochmals in erheblichem Ausmass seine Steuern. Eben noch meinte ein Gremium von Richtern, gestützt auf eine sonderbare Auslegung des Grundsatzes der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und beseelt von der irrigen Meinung, die Justiz könne etwas Gutes tun, wen sie einer liberalen Politik Schranken auferlegt, es müsse die Obwaldner zurückpfeiffen. Die haben nun das einzig Richtige getan: Einen Weg gefunden, wie man das regulierungswütige Bundesgericht mit legalen Mitteln austricksen kann. Merke: Clevere und Tüchtige finden immer einen Weg im Dschungel von Gesetzen und Verordnungen. Jede neue Regelung und jeder noch so gut gemeinte Richterspruch eröffnet neue Chancen, die geradezu danach schreien, gepackt zu werden. Gut gemacht, Obwalden.

    

Die öffentliche Hand ist Konkurs

Martin Müller am 24.08.2006 @ 10:19

Gestern veröffentlichte das eidgenössische Finanzdepartement seinen Bericht des Bundesrates über die Schuldenentwicklung der öffentlichen Haushalte. Sowohl NZZ wie auch Tages-Anzeiger widmeten dem Thema in ihren Online-Ausgaben einen Bericht. Beiden ist gemeinsam, dass sie die Zunahme der Bruttoverschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden einhellig als eindrücklich beurteilen. Ins Detail geht aber keiner der Redaktoren.

Bereits dem Executive Summary des Berichts ist nämlich zu entnehmen, dass die Nettoschuld (Bruttoschuld abzüglich Finanz- und Verwaltungsvermögen) das Finanz- und Verwaltungsvermögen übersteigt, was zu Beginn der 90er-Jahre noch nicht der Fall war. Zwar verwedelt der Bericht die Dramatik mit dem Hinweis, der Einbezug der Vermögensseite in die Schuldenbetrachtung führe zu Bewertungsproblemen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Unternehmen der Privatwirtschaft seine Bilanz deponieren muss, sobald das Unternehmen überschuldet ist, sprich die Nettoschuld das Vermögen übersteigt. Übertragen auf die öffentliche Hand bedeutet dies nichts anderes, als: Sie ist de facto Konkurs.

Steuersenkungen - mindestens im Rahmen des geltenden Steuersystems - dürften damit in weite Ferne gerückt sein. Mit erheblichen negativen Folgen für die Standortattraktivität. Jetzt werden nur noch einschneidende Sanierungsmassnahmen hilfreich sein, um einen nachhaltigen Turnaround zu schaffen. Die aktiven Politiker aller Lager sind aufgefordert, ihre Ansprüche linear zu mässigen. Wer über seine Verhältnisse lebt und nachkommenden Generationen den Schuldenberg überlässt, muss sich nicht wundern, wenn er dereinst in den Geschichtsbüchern ebendieser kommenden Generationen als Charakterlump betitelt wird.

Zu den ordnungspolitischen Aspekten verweise ich gerne auf den entsprechenden Artikel in ordnungspolitik.ch