Eben mal ein Bischen drohen

Martin Müller am 1.03.2009 @ 18:06

Würde ich angesichts der Wirtschaftsflaute verlauten lassen, ich befürchtete einen Bombenanschlag aufs Bundeshaus, sollte ich nicht schleunigst Überbrückungshilfe erhalten, mancher hielte mich für verrückt und ich hätte bestimmt eine Strafklage wegen Drohung, Nötigung, Erpressung und manchem mehr am Hals. Was passiert nun mit dem Ministerpräsidenten Ungarns, der mit dem Fall des eisernen Vorhangs droht, sollte Westeuropa nicht schleunigst Kohle rüberwachsen lassen? Etwas Merkel’sche Empörung, that’s all folks. Wetten, dass die Euroguten nächste Woche klammheimlich ein paar Milliarden locker machen?

    

Dem Staat das Geld entziehen wäre jetzt so einfach

Martin Müller am 24.02.2009 @ 00:56

Man reibt sich verwundert die Augen und fragt verdattert, warum sich Liberale in diesem Land hier derart vehement für die Beibehaltung der Unterscheidung zwischen Steuerhinzerziehung und -betrug einsetzen. Würden wir diese nämlich abschaffen, so würden die Banken weniger verdienen und danach dem Staat weniger Steuern zahlen. Genaugenommen ist genau das ja die Strategie echter Liberaler: Dem Staat Geld entziehen, damit er sich mit weniger begnügen muss.

    

Was heisst Subprime auf Schweizerdeutsch?

Martin Müller am 29.12.2008 @ 22:30

Albert Leiser, Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbands, ist zur Zeit lauter, nicht leiser (ok, ok, Spiele mit Nachnamen sind uncool). Er möchte gerne die Wohneigentumsquote erhöhen und schlägt dazu vor, 15jährige Festhypotheken an 30jährige, gutausgebildete und gutbezahlte Leute auszugeben, die 100% des Kaufpreises umfasst.

Hat der gute Mann eigentlich kein Faible für Timing? Hey, Kamerad, wir spüren gerade die Folgen der amerikanischen Subprime-Krise! Und das ist, wie der belesene Mitbürger weiss, eine Hypokrise. Verursacht durch die Ausgabe von Hypotheken an Leute, die sich das eigentlich gar nicht leisten konnten.

Ganz abgesehen davon, dass, wer Wohneigentum besitzt, viel eher ungeschützt den Launen derjenigen Politiker ausgesetzt sind, welche Steuern nach dem Lustprinzip erheben. Ein Mieter kann da viel eher seine Zelte abbrechen und sich dem Zugriff des Steuervogts entziehen. Es heisst ja nicht von ungefähr Hauseigentümer und nicht Hauseigengescheiter.

    

Es ist helige Zeit

Martin Müller am @ 18:20

Dort, wo ich aufgewachsen bin, spricht man von den Tagen ab dem 1. Advent bis zum Dreikönigstag auch etwa von der “heligen Zeit”. Das hat nichts mit “heilig” zu tun, im Gegenteil: Die helige Zeit ist jene Zeit, wo es vielen Mitmenschen nicht so gut geht, wo sie sich einsam fühlen, an der Grenze zur Depression stehen und im einen oder anderen Fall auch überschreiten. Was dann nicht selten in der Selbsttötung endet. Doch auch, wenn einer in diesen Tagen nur ein wenig spinnt, spricht man bedeutungsschwanger davon, dass jetzt halt eben helige Zeit sei.

All das ist mir wieder in den Sinn gekommen, als ich gestern in der Sonntagspresse das Interview mit dem Freiburger Anthropologie-Professor Giordano las, der die Scharia als Parallelrecht in der Schweiz einführen möchte, und heute die Kommentare und Widerreden in den Tageszeitungen verfolgte. Alle drehen durch; es ist helige Zeit.

    

Wenn Städte den Sozialfall geben

Martin Müller am 30.11.2008 @ 19:32

Ist der Ruf erst ruiniert, lebste nachher ungeniert.
Werner Kroll

Diesem Leitsatz lebt wohl eine Mehrheit von knapp 61 Prozent der Dietiker Bevölkerung nach. Diese Stadt bezieht jedes Jahr zwischen 8 und 16 Millionen aus dem kantonalen Finanzausgleich, schrammt dieses Jahr wohl nur dank der unerwarteten Entwicklung des kantonalen Finanzkraftmittels am Steuerfussausgleich vorbei und wird dank sündhaft hoher Investitionen in Hallenbad-, Freibad-, Altersheimsanierung, Zukauf von historischen Gebäuden in wenigen Jahren die Verschuldung von 0 (im Jahr 2006) auf 59 Millionen anheben. Dessen ungeachtet stimmen 61 Prozent einem völlig überteuerten Computerkonzept für die Schule mit Investitionen von fast 2.2 Millionen und wiederkehrenden Kosten von fast 600′000 Franken zu. Alle Parteien waren dafür, ausser wir Liberalen. Mit unseren knapp 12 Prozent Wähleranteil ein respektables Resultat, wie mir scheint.

    

Ursache und Wirkung im Sozialstaat

Martin Müller am 2.10.2008 @ 16:45

Derzeit haben der Spruch «Gewinne privat, Verluste dem Staat» und die obligaten Hinweise auf den bösen Kapitalismus Hochkonjunktur. Damit höhnen nicht nur Sozis gerne über in Not geratene Manager, die vom Staat finanzielle Hilfe erwarten. Man kann es aber nicht genügend oft wiederholen: Solch ordnungspolitischer Frevel ist keineswegs Teil des real inexistenten Kapitalismus. Vielmehr wird er provoziert durch den real existierenden, umverteilenden Wohlfahrts- und Sozialstaat. Und das kommt so:

Mit allerlei Bluffs aus der sozialistischen Trickkiste wurden und werden dem Kapitalismus die Reisszähne, mit denen er uns anzufletschen beliebt, entschärft. Weil das viel kostet, greift der Staat jedes Jahr unverfrorener zu und nennt dies verharmlosend «Steuern». Während Jahrzehnten trug die Finanzbranche, um die es sich im Moment dreht, einen wesentlichen Teil zum Umverteilungskuchen bei. Zu seinem Anteil an den unverschämt hohen Boni war vom Wohlfahrtsstaat ebenfalls nie ein entrüstetes «Nein» zu hören.

Bei dieser Mentalität wundert man sich dann, wenn plötzlich die Falschen nach dem Staat rufen und etwas von dem einfordern, was ihnen vorher jahrelang für andere abgeknöpft wurde? Natürlich ist das bekloppt und zu verurteilen. Die Schuld dafür aber dem Kapitalismus in die Schuhe zu schieben, ist dann doch gar billige Stimmungsmache.

    

Die Verwaltung - das Perpetum Mobile

Martin Müller am 21.08.2008 @ 15:27

Da bleib sogar dem hartgesottensten Amtsschimmel das Wiehern im Halse stecken:

Die Registerharmonisierung hat zum Ziel, die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich zu harmonisieren. Die Harmonisierung besteht darin, die verschiedenen Register bezüglich Inhalten und Aktualität vergleichbar zu machen und in der Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken. Damit können sie für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen genutzt werden.

So steht es hier. Und das da ist dann eine der Folgen, die sich hinter der harmlos tönenden Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken verbirgt:

2.3 Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer
Die Aufnahme des eidgenössischen Wohnungsidentifikators (EWID; technischer Schlüssel für die Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister) in die Liste der obligatorischen Merkmale gemäss Art. 6 RHG hat zur Folge, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner der von ihr oder ihm bewohnten Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zugeordnet werden muss. Um diese Vorgabe in einer einheitlichen und akzeptablen Qualität zu erfüllen, soll im GWR für Gebäude mit mehr als einer Wohnung eine amtliche Wohnungsnummer eingeführt werden, die den Immobilienverwaltungen sowie Grundeigentümerinnen und -eigentümern bekannt gegeben und in deren Register eingetragen werden soll.

Die amtliche Wohnungsnummer folgt einer gewissen Logik und kann Stockwerk und Lage auf dem Stockwerk wiedergeben. Sie soll bei Neu- und Umbauten im Rahmen des Baubewilligungs- und Bauabnahmeverfahrens auf Vorschlag der Bauherrin oder des Bauherrn durch die Gemeinden vergeben und nachgeführt werden. Bei Neubauten soll die amtliche Wohnungsnummer zusätzlich auch physisch sichtbar in der Nähe der Wohnungstüre angebracht werden. Die Koordinationsstelle erarbeitet Richtlinien zur Systematik der amtlichen Wohnungsnummerierung.

Zuweisung des EWID mit Hilfe einer Wohnungsnummer
Die amtliche Wohnungsnummer wird der Mieterin oder dem Mieter bei Vertragsabschluss auf einer schriftlichen Bescheinigung (Auszug aus Mietvertrag) übermittelt bzw. bei einer Handänderung von Stockwerkeigentum im Kaufvertrag eingetragen. Meldet sich die Neuzuzügerin oder der Neuzuzüger auf der Gemeinde an, kann die Einwohnerkontrolle die amtliche Wohnungsnummer der schriftlichen Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters bzw. der Stockwerkeigentümerin oder des Stockwerkeigentümers entnehmen, sie ins Einwohnerregister eintragen und damit auf einfache und eindeutige Art die Wohnungszuweisung vollziehen. Die im Kanton gut eingeführte Drittmeldepflicht unterstützt die Bekanntgabe der amtlichen Wohnungsnummer an die Einwohnerkontrolle zusätzlich, kann aber die Bekanntgabe über die Meldepflicht der Zuzügerin oder des Zuzügers nicht ersetzen. Die Verfügbarkeit der amtlichen Wohnungsnummer vereinfacht also den Prozess der Wohnungszuweisung und damit den gesamten Anmeldeprozess auf der Einwohnerkontrolle erheblich.
Mit der amtlichen Wohnungsnummer wird im Einwohnerregister in Verbindung mit dem Gebäudeidentifikator eine eindeutige Verbindung zum GWR hergestellt, und dies unabhängig davon, ob die entsprechende Wohnung im GWR bereits eingetragen ist oder bei einem Neubau allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt erfasst wird. Die amtliche Wohnungsnummer dient also als Schlüssel für den Abgleich mit dem GWR und den Transfer des Eidgenössischen Wohnungsidentifikators EWID in das Einwohnerregister.Weitere Wohnungsangaben wie Stockwerk, Zimmerzahl, Grösse, Lage auf dem Stockwerk (= «Lokalisation») und Vormieterin oder Vormieter können bei Bedarf der Plausibilisierung der amtlichen Wohnungsnummer dienen. Für den Abgleich zwischen Einwohnerregister und GWR sind sie dagegen nicht (mehr) notwendig.

Ich weiss nicht, ob die Zahl jener, die von der Schlehdornstrasse 2b vom 3. Stock in den 1. Sock zügeln schweizweit derart gross ist, dass durch deren Anzahl die helvetische Statistik über das Zügelverhalten der Einwohnerschaft so massiv verfälscht würde dass ihr wissenschaftlich ohnehin zweifelhafter Wert gross Schaden nehmen würde. Aber ich weiss, dass der dafür betriebene Aufwand einmal mehr am Überquillen ist.

So etwas jedenfalls habe ich mir nicht vorgestellt damals, als man sagte: Ende der Volkszählung. Was die erheben, ist in den Einwohnerregistern längst enthalten. Denkste!

    

Parkinson’sche Sprengkraft

Martin Müller am 30.07.2008 @ 08:41

Spätestens ab 2013 wird einen Kurs absolviert und einen Test bestanden haben müssen, wer Feuerwerk der Kategorie IV, sogenannte "Töpfe" oder "Batterien" abfeuern will. Dies sei so, sagt der Bund, weil man die Sprengstoffverordnung von der EU übernommen habe.

Nun ist es ja tatsächlich clever, Vorschriften zu harmonisieren, wenn damit technische Handelshemmnisse abgebaut werden. Doch wo ist ein Handelshemmnis zu finden, wenn auf diese Kurs- und Testpflicht verzichtet wird? Werden dadurch günstige Importe verhindert? Hier geht es doch einmal mehr ausschliesslich um behördliche Schikane durch die EUkraten und das Neuerschliessen von Einnahmequellen für die solche Kurse anbietenden Verbände. Und das Ganze muss auch noch überwacht und kontrolliert werden. Parkinson lässt grüssen!

    

Wider die Neider

Martin Müller am 13.07.2008 @ 15:29

Man soll nicht immer nur Stänkern, sondern auch einmal loben, wenn es denn gerechtfertigt ist. Edgar Schuler im Tagesanzeiger hat sich Lob verdient für seinen Kommentar zur Zürcher Steuerstrategie. Als einer der wenigen Kommentatoren hat er begriffen, um was es wirklich geht. Und er hatte den Mut, damit womöglich den Zorn der Mainstream-Neider von CVP bis Linksaussen auf sich zu lenken.

(Ja, ich weiss, dass Herr Schuler auf mein Lob nicht angewiesen ist und auch nicht darauf wartet.)

    

Demnächst totalitäre Einbürgerungen?

Martin Müller am 7.07.2008 @ 20:34

Warum eigentlich wird ein Einbürgerungsentscheid in Dietikon erst dann publiziert, wenn er bereits rechtskräftig ist, also Kanton und Bund schon längstens entschieden haben? Diese Frage motivierte mich zu einer entsprechenden Kleinen Anfrage. Den ersten Teil der Antwort kann ich akzeptieren: Es fehlt die Rechtsgrundlage auf Gemeindeebene. Der zweite Teil hingegen ist hanebüchern, obwohl ich damit nicht den Überbringer der Botschaft beschuldigen will. Im Kanton Zürich soll das Einspruchsrecht der Bürger im Zuge der anstehenden Gesetzesrevision abgeschafft werden.

Ich meine, ein rechtsstaatliches Verfahren für die Bewerber zu fordern ist das Eine. Dem Mitglied einer Gemeinschaft aber jegliche Mitsprachemöglichkeit in Sachen Neuaufnahmen zu entziehen ist totalitär und genügt deswegen keinesfalls rechtsstaatlichen Massstäben.

    

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