Dem Staat das Geld entziehen wäre jetzt so einfach

Martin Müller am 24.02.2009 @ 00:56

Man reibt sich verwundert die Augen und fragt verdattert, warum sich Liberale in diesem Land hier derart vehement für die Beibehaltung der Unterscheidung zwischen Steuerhinzerziehung und -betrug einsetzen. Würden wir diese nämlich abschaffen, so würden die Banken weniger verdienen und danach dem Staat weniger Steuern zahlen. Genaugenommen ist genau das ja die Strategie echter Liberaler: Dem Staat Geld entziehen, damit er sich mit weniger begnügen muss.

    

Was heisst Subprime auf Schweizerdeutsch?

Martin Müller am 29.12.2008 @ 22:30

Albert Leiser, Direktor des Zürcher Hauseigentümerverbands, ist zur Zeit lauter, nicht leiser (ok, ok, Spiele mit Nachnamen sind uncool). Er möchte gerne die Wohneigentumsquote erhöhen und schlägt dazu vor, 15jährige Festhypotheken an 30jährige, gutausgebildete und gutbezahlte Leute auszugeben, die 100% des Kaufpreises umfasst.

Hat der gute Mann eigentlich kein Faible für Timing? Hey, Kamerad, wir spüren gerade die Folgen der amerikanischen Subprime-Krise! Und das ist, wie der belesene Mitbürger weiss, eine Hypokrise. Verursacht durch die Ausgabe von Hypotheken an Leute, die sich das eigentlich gar nicht leisten konnten.

Ganz abgesehen davon, dass, wer Wohneigentum besitzt, viel eher ungeschützt den Launen derjenigen Politiker ausgesetzt sind, welche Steuern nach dem Lustprinzip erheben. Ein Mieter kann da viel eher seine Zelte abbrechen und sich dem Zugriff des Steuervogts entziehen. Es heisst ja nicht von ungefähr Hauseigentümer und nicht Hauseigengescheiter.

    

Die Verwaltung - das Perpetum Mobile

Martin Müller am 21.08.2008 @ 15:27

Da bleib sogar dem hartgesottensten Amtsschimmel das Wiehern im Halse stecken:

Die Registerharmonisierung hat zum Ziel, die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich zu harmonisieren. Die Harmonisierung besteht darin, die verschiedenen Register bezüglich Inhalten und Aktualität vergleichbar zu machen und in der Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken. Damit können sie für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen genutzt werden.

So steht es hier. Und das da ist dann eine der Folgen, die sich hinter der harmlos tönenden Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken verbirgt:

2.3 Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer
Die Aufnahme des eidgenössischen Wohnungsidentifikators (EWID; technischer Schlüssel für die Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister) in die Liste der obligatorischen Merkmale gemäss Art. 6 RHG hat zur Folge, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner der von ihr oder ihm bewohnten Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zugeordnet werden muss. Um diese Vorgabe in einer einheitlichen und akzeptablen Qualität zu erfüllen, soll im GWR für Gebäude mit mehr als einer Wohnung eine amtliche Wohnungsnummer eingeführt werden, die den Immobilienverwaltungen sowie Grundeigentümerinnen und -eigentümern bekannt gegeben und in deren Register eingetragen werden soll.

Die amtliche Wohnungsnummer folgt einer gewissen Logik und kann Stockwerk und Lage auf dem Stockwerk wiedergeben. Sie soll bei Neu- und Umbauten im Rahmen des Baubewilligungs- und Bauabnahmeverfahrens auf Vorschlag der Bauherrin oder des Bauherrn durch die Gemeinden vergeben und nachgeführt werden. Bei Neubauten soll die amtliche Wohnungsnummer zusätzlich auch physisch sichtbar in der Nähe der Wohnungstüre angebracht werden. Die Koordinationsstelle erarbeitet Richtlinien zur Systematik der amtlichen Wohnungsnummerierung.

Zuweisung des EWID mit Hilfe einer Wohnungsnummer
Die amtliche Wohnungsnummer wird der Mieterin oder dem Mieter bei Vertragsabschluss auf einer schriftlichen Bescheinigung (Auszug aus Mietvertrag) übermittelt bzw. bei einer Handänderung von Stockwerkeigentum im Kaufvertrag eingetragen. Meldet sich die Neuzuzügerin oder der Neuzuzüger auf der Gemeinde an, kann die Einwohnerkontrolle die amtliche Wohnungsnummer der schriftlichen Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters bzw. der Stockwerkeigentümerin oder des Stockwerkeigentümers entnehmen, sie ins Einwohnerregister eintragen und damit auf einfache und eindeutige Art die Wohnungszuweisung vollziehen. Die im Kanton gut eingeführte Drittmeldepflicht unterstützt die Bekanntgabe der amtlichen Wohnungsnummer an die Einwohnerkontrolle zusätzlich, kann aber die Bekanntgabe über die Meldepflicht der Zuzügerin oder des Zuzügers nicht ersetzen. Die Verfügbarkeit der amtlichen Wohnungsnummer vereinfacht also den Prozess der Wohnungszuweisung und damit den gesamten Anmeldeprozess auf der Einwohnerkontrolle erheblich.
Mit der amtlichen Wohnungsnummer wird im Einwohnerregister in Verbindung mit dem Gebäudeidentifikator eine eindeutige Verbindung zum GWR hergestellt, und dies unabhängig davon, ob die entsprechende Wohnung im GWR bereits eingetragen ist oder bei einem Neubau allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt erfasst wird. Die amtliche Wohnungsnummer dient also als Schlüssel für den Abgleich mit dem GWR und den Transfer des Eidgenössischen Wohnungsidentifikators EWID in das Einwohnerregister.Weitere Wohnungsangaben wie Stockwerk, Zimmerzahl, Grösse, Lage auf dem Stockwerk (= «Lokalisation») und Vormieterin oder Vormieter können bei Bedarf der Plausibilisierung der amtlichen Wohnungsnummer dienen. Für den Abgleich zwischen Einwohnerregister und GWR sind sie dagegen nicht (mehr) notwendig.

Ich weiss nicht, ob die Zahl jener, die von der Schlehdornstrasse 2b vom 3. Stock in den 1. Sock zügeln schweizweit derart gross ist, dass durch deren Anzahl die helvetische Statistik über das Zügelverhalten der Einwohnerschaft so massiv verfälscht würde dass ihr wissenschaftlich ohnehin zweifelhafter Wert gross Schaden nehmen würde. Aber ich weiss, dass der dafür betriebene Aufwand einmal mehr am Überquillen ist.

So etwas jedenfalls habe ich mir nicht vorgestellt damals, als man sagte: Ende der Volkszählung. Was die erheben, ist in den Einwohnerregistern längst enthalten. Denkste!

    

Demnächst totalitäre Einbürgerungen?

Martin Müller am 7.07.2008 @ 20:34

Warum eigentlich wird ein Einbürgerungsentscheid in Dietikon erst dann publiziert, wenn er bereits rechtskräftig ist, also Kanton und Bund schon längstens entschieden haben? Diese Frage motivierte mich zu einer entsprechenden Kleinen Anfrage. Den ersten Teil der Antwort kann ich akzeptieren: Es fehlt die Rechtsgrundlage auf Gemeindeebene. Der zweite Teil hingegen ist hanebüchern, obwohl ich damit nicht den Überbringer der Botschaft beschuldigen will. Im Kanton Zürich soll das Einspruchsrecht der Bürger im Zuge der anstehenden Gesetzesrevision abgeschafft werden.

Ich meine, ein rechtsstaatliches Verfahren für die Bewerber zu fordern ist das Eine. Dem Mitglied einer Gemeinschaft aber jegliche Mitsprachemöglichkeit in Sachen Neuaufnahmen zu entziehen ist totalitär und genügt deswegen keinesfalls rechtsstaatlichen Massstäben.

    

Diagnose: Schüttelfrost

Martin Müller am 26.11.2007 @ 23:06

Gut zu wissen: Die Kantonsräte teilen das Amt der noch nicht zurückgetretenen Präsidentin bereits unter sich auf. Was ist von solchen Leuten zu halten, die sich "erstaunlich einfach in Gespräche über das Profil möglicher Fiala-Nachfolger verwickeln" lassen, wie sich Edgar Schuler vom Tagi auszudrücken beliebt? Die haben weder Anstand, noch die eine, nötige Führungseigenschaft: Besonnenheit.

Richtig ist, dass wie schon bei der Delegiertenversammlung rund zwei Drittel der FDP-Wählerschaft den Empfehlungen des Vorstandes und der Delegiertenversammlung gefolgt sind und Ueli Maurer gewählt haben. Deshalb ist klar: Wenn Fiala gehen muss, dann muss auch die Mehrheit des Vorstandes gehen. Und die Mehrheit der Delegierten. Und die Mehrheit der Parteibasis.

Eine Partei kann nicht erfolgreich sein, wenn immer etwa ein Drittel der Delegierten und Mitglieder, ganz gleich um welchen Entscheid es geht, nicht einverstanden ist und offen, teils sogar nur anonym, Opposition und Obstruktion betreibt. Eine Partei kann nicht Partei ergreiffen, wenn sie regelmässig einen Drittel ihrer eigenen Wählerschaft nicht hinter sich hat.

Es wäre besser zu sagen: Wir haben uns auseinander gelebt und trennen uns jetzt ohne jede Aufgeregtheit. Dass dabei die Minderheit gehen muss, ist klar. Doch vielleicht geht am Ende dann halt auch die Mehrheit.

    

Abstimmen mit dem Zügelwagen

Martin Müller am 13.11.2007 @ 22:21

Weil die Stadtbahn Limmattal, ein Zwischending zwischen Tram und S-Bahn, das dereinst Zürich-Altstetten mit Killwangen oder gar Baden verbinden soll, wohl im kantonalen Verkehrsrichtplan verankert ist, jedoch nicht zu den prioritären Verkehrsprojekten des Zürcher Regierungsrats gehört, haben heute die Vertreter von 19 Gemeinden und Städten anlässlich der Delegiertenversammlung der Zürcher Planungsgruppe Limmattal (ZPL) einen "Letter of Intent" verabschiedet. Darin wird die sofortige Realisierung der Stadtbahn bis ins Jahr 2022 gefordert.

Fakt ist: Das Limmattal, sowohl auf Zürcher wie Aargauer Seite, ist eine Boomregion. Bis 2025 rechnen die Planer mit einem Zuwachs an Arbeitsplätzen um 27 Prozent und einer Bevölkerungszunahme von 11 Prozent. Dass das damit verbundene Verkehrsaufkommen bewältigt werden muss, und zwar im Bereich des individuellen Personenverkehrs am Besten mit dem öV, scheint angesichts der jetzt schon notorisch überlasteten Strassen klar. Doch ist der Druck angesichts des visionslosen Projekts wirklich angebracht?

Das Trasse, das im Verkehrsrichtplan festgelegt ist, führt von Altstetten nach Schlieren, Spital Urdorf, Dietikon Bahnhof, durch das Niderfeld via Spreitenbach nach Killwangen. Auf diesem Weg führt es mitten durch die Stadt Schlieren, schneidet ein entlang der ca. 1 km langen Schöneggstrasse liegendes Dietiker Wohnquartier in zwei Teile, quert in der Mitte das Niderfeld, das momentan in einem aufwändigen Gestaltungsplanverfahren einer gemischten Wohn-, Gewerbe- und Industriezone zugeschlagen wird.

So eine Stadtbahn verursacht Lärm und führt dort, wo ihr Trasse auf der Fahrbahn verläuft - dies ist über weite Strecken der Fall - vermehrt zu Unfällen (Aus Bern-Wabern kennt man die Statistik genau). Da dürfte sich manch einer, der jetzt noch quietschfidel auf die Realisierung pocht, angesichts der dereinst alle fünf bis 10 Minuten dahergequietschtenden Trämlis, so mitten im Wohnquartier, die ihm bis dann noch verbliebenen Haare auszerren. Macht ja nichts, als Politiker kann man ja dann eine "IG Lärm" gründen und sich damit wichtig machen.

Anstatt jetzt Druck aufzusetzen für eine schnelle Realisierung, sollten sich die Verantwortlichen (wie lange verantworten Sie wohl ihre Taten???) besser für eine wirkliche Innovation, eine echte Vision stark machen: Eine Metro Limmattal. Das wäre ein wirklicher Gewinn für die Region und würde das Tal gleich in zweierlei Hinsicht aufwerten: Als technologisch fortschrittlich und hinsichtlich Lärmbelastung. Da bin ich mit Bruno Planzer, dem Transpörtler, der zwar das Heu manchmal nicht auf derselben Bühne hat wie ich, einer Meinung. Kostet zwar mehr, ist aber auch mehr Wert.

Warum also kommt diese ZPL auf die Idee, jetzt Druck zu machen? Ich weiss es nicht! Die ZPL ist ein Zweckverband, der die Aufgabe hat, die raumplanerischen Vorgaben des Kantons umzusetzen und in den Planungsphasen die Interessen der Region zu vertreten. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung, die Legislative der ZPL, werden nicht etwa vom Volk gewählt, sondern von den jeweiligen Gemeindevorsteherschaften (Stadt- und Gemeinderäten) bestimmt und abdelegiert. Und diese kaum einer demokratischen Kontrolle unterstehenden Gesandten bestimmen dann über das Schicksal der ganzen Region, indem sie, ohne je eine Volksbefragung durchgeführt zu haben, solche "Letter of Intents" herausgeben.

Gut möglich, dass diese oberirdische Stadtbahn dereinst gar nicht gebraucht wird, weil die ungefragte Bevölkerung sich einen eigenen Wahlzettel in Form eines Zügelwagens beschafft.

    

Freitod ist ein Menschenrecht

Martin Müller am 6.11.2007 @ 19:23

Wie der Tagi berichtet, hat Dignitas zwei Menschen in einem Auto in den Tod begleitet. Die Empörung des Medien-Mobs wird Ludwig A. Minelli, den ich nicht selber persönlich kenne, sicher sein, auch wenn sich schon mehr als eine Person, die noch selber dazu fähig war, im Auto ihrem Leben völlig ohne jede Kontrolle ein recht pietätloses Ende gesetzt hat. Im Gegensatz zu all den Konservativliberalen, die in letzter Zeit ein Verbot des Sterbetourismus fordern, wie auch zu jenen (pseudo?)liberalen, die meinen, mittels Verordnung von staatlicher Kontrolle und Aufsicht die Betroffenheitslobbyisten beruhigen zu können, plädiere ich vehement dafür, jene Staaten, die ihren Bürgern das Menschenrecht auf Freitod nicht gewähren, schleunigst vor den Europäischen Menschenrechtsrat zu zerren.

    

Sparpotential für Wirte bei Rauchverbot

Martin Müller am 8.10.2007 @ 10:55

Nach neustem common-sense sind Gaststuben und Sääle in Restaurants nicht mehr Privateigentum des Wirts oder Verpächters, sondern öffentliche Räume und deshalb wird künftig dort das Rauchen per Gesetz verboten sein. Wir werden uns daher daran gewöhnen müssen, dass die orangenen Männchen von der Stadtreinigung und die grünen von der Stadtgärtnerei sich nicht nur während der Znünipause in Restaurants aufhalten, sondern diese Lokalitäten auch arbeitenderweise betreten werden. Schliesslich liegt es in der Obliegenheit der öffentlichen Hand, in öffentlichen Räumen für Sauberkeit und Pflege zu sorgen. Ich begreiffe jene Wirte nicht, die sich noch immer gegen dieses Rauchverbot stemmen, bietet es ihnen doch ungeahntes Sparpotential beim eigenen Raumpflegepersonal.

    

Zürcher Kantonsräte bleiben unfassbar

Martin Müller am 20.08.2007 @ 21:53

Wusst’ ich’s doch! Für 650′000 Franken installierte der Zürcher Kantonsrat eine elektronische Abstimmanlage. Die Resultate aber werden nach einer Minute gelöscht, ausser bei Abstimmungen unter Namensaufruf. Zwar wären gemäss Tagi alle Fraktionschefs für die Speicherung aller Resultate. Warum um alles, was denen heilig ist, beschlossen sie es dann nicht so? Da haben wohl wieder zu viele Angst davor, vor dem nächsten Wahlkampf den Resultatespiegel inklusive Vergleich zu den abgegebenen Wahlversprechen vor den Kopf geknallt zu bekommen und deswegen die eine oder andere Wahlempfehlung oder -spende nicht mehr zu erhalten.

    

Panaschieren abschaffen

Martin Müller am 5.08.2007 @ 13:13

Ich hatte das Problem bereits letzten September vorsichtig angetippt. Heute geht Beat Kappeler in der NZZaS (nicht online) auf dieses Thema ein. (Für alle die mich nun des Grössenwahns verdächtigen: Nein, ich glaube nicht, dass mein Post dafür den Anstoss geliefert hat) Über die Hälfte der Bundesparlamentarier würden direkt vom Bund oder von mit dem Bund affiliierten Organisationen leben und in den Kantonsparlamenten sähe es nicht viel besser aus. Damit wird der Milizgedanke natürlich unterwandert. Und noch viel schlimmer: Wählende würden durch Panaschieren das Desaster selber verursachen. Wer im Wahlkampf auf der Jagd nach möglichst vielen, entscheidenden Panaschierstimmen sein Profil verwischt, ist nach der Wahl natürlich auch in erster Linie der Beliebigkeit nach allen Seiten verpflichtet, als einer klaren Parteilinie. Es schleckt aber keine Geiss weg, dass heute nur gewählt wird, wer am meisten Panaschierstimmen einheimst. Lösung: Panaschieren abschaffen. Ich bleibe dran.

    

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