Die Schweiz, eine Oase, jawohl!

Martin Müller am 23.10.2008 @ 13:52

Herr Steinbrück (This One) nennt die Schweiz eine Oase. Was wäre eine Oase ohne die sie umgebende Wüste?

Eben.

    

Fehlkonstruktion BVG

Martin Müller am 22.10.2008 @ 13:03

Der Bundesrat senkt den BVG-Mindestzinssatz von 2.75 auf 2 Prozent. Dass dies angesichts der Börsenentwicklung nötig ist, ist ebenso unumstritten, wie es sicher ist, dass sich linke Sozialpatrioten einmal mehr darüber empören werden. Aber dass dieses BVG eine Fehlkonstruktion sein könnte, weil Zwangssparen per se ein unliberales Anliegen ist, auf diese Idee kommen sie natürlich wieder nicht.

    

Verbietet öffentliche Bibliotheken

Martin Müller am 14.10.2008 @ 16:58

Die nationalrätliche Wirtschaftskommission will die Buchpreisbindung, also das Kartell der Verlage und Importeure, wieder einführen, die vor kurzem erst abgeschafft worden ist. Wenn schon kein Rettungsplan für Banken nötig ist, dann will man wohl wenigstens sonstwie seine Legitimation unter Beweis stellen. Warum, so wage ich in den Raum zu fragen, warum verbietet man stattdessen nicht einfach die öffentlichen Gemeinde- und Stadtbibliotheken? Die Bücher, die dort ausgeliehen werden, würden nämlich sonst vom ach so schützenswerten Buchhandel verkauft.

    

Die Verwaltung - das Perpetum Mobile

Martin Müller am 21.08.2008 @ 15:27

Da bleib sogar dem hartgesottensten Amtsschimmel das Wiehern im Halse stecken:

Die Registerharmonisierung hat zum Ziel, die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich zu harmonisieren. Die Harmonisierung besteht darin, die verschiedenen Register bezüglich Inhalten und Aktualität vergleichbar zu machen und in der Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken. Damit können sie für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen genutzt werden.

So steht es hier. Und das da ist dann eine der Folgen, die sich hinter der harmlos tönenden Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken verbirgt:

2.3 Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer
Die Aufnahme des eidgenössischen Wohnungsidentifikators (EWID; technischer Schlüssel für die Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister) in die Liste der obligatorischen Merkmale gemäss Art. 6 RHG hat zur Folge, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner der von ihr oder ihm bewohnten Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zugeordnet werden muss. Um diese Vorgabe in einer einheitlichen und akzeptablen Qualität zu erfüllen, soll im GWR für Gebäude mit mehr als einer Wohnung eine amtliche Wohnungsnummer eingeführt werden, die den Immobilienverwaltungen sowie Grundeigentümerinnen und -eigentümern bekannt gegeben und in deren Register eingetragen werden soll.

Die amtliche Wohnungsnummer folgt einer gewissen Logik und kann Stockwerk und Lage auf dem Stockwerk wiedergeben. Sie soll bei Neu- und Umbauten im Rahmen des Baubewilligungs- und Bauabnahmeverfahrens auf Vorschlag der Bauherrin oder des Bauherrn durch die Gemeinden vergeben und nachgeführt werden. Bei Neubauten soll die amtliche Wohnungsnummer zusätzlich auch physisch sichtbar in der Nähe der Wohnungstüre angebracht werden. Die Koordinationsstelle erarbeitet Richtlinien zur Systematik der amtlichen Wohnungsnummerierung.

Zuweisung des EWID mit Hilfe einer Wohnungsnummer
Die amtliche Wohnungsnummer wird der Mieterin oder dem Mieter bei Vertragsabschluss auf einer schriftlichen Bescheinigung (Auszug aus Mietvertrag) übermittelt bzw. bei einer Handänderung von Stockwerkeigentum im Kaufvertrag eingetragen. Meldet sich die Neuzuzügerin oder der Neuzuzüger auf der Gemeinde an, kann die Einwohnerkontrolle die amtliche Wohnungsnummer der schriftlichen Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters bzw. der Stockwerkeigentümerin oder des Stockwerkeigentümers entnehmen, sie ins Einwohnerregister eintragen und damit auf einfache und eindeutige Art die Wohnungszuweisung vollziehen. Die im Kanton gut eingeführte Drittmeldepflicht unterstützt die Bekanntgabe der amtlichen Wohnungsnummer an die Einwohnerkontrolle zusätzlich, kann aber die Bekanntgabe über die Meldepflicht der Zuzügerin oder des Zuzügers nicht ersetzen. Die Verfügbarkeit der amtlichen Wohnungsnummer vereinfacht also den Prozess der Wohnungszuweisung und damit den gesamten Anmeldeprozess auf der Einwohnerkontrolle erheblich.
Mit der amtlichen Wohnungsnummer wird im Einwohnerregister in Verbindung mit dem Gebäudeidentifikator eine eindeutige Verbindung zum GWR hergestellt, und dies unabhängig davon, ob die entsprechende Wohnung im GWR bereits eingetragen ist oder bei einem Neubau allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt erfasst wird. Die amtliche Wohnungsnummer dient also als Schlüssel für den Abgleich mit dem GWR und den Transfer des Eidgenössischen Wohnungsidentifikators EWID in das Einwohnerregister.Weitere Wohnungsangaben wie Stockwerk, Zimmerzahl, Grösse, Lage auf dem Stockwerk (= «Lokalisation») und Vormieterin oder Vormieter können bei Bedarf der Plausibilisierung der amtlichen Wohnungsnummer dienen. Für den Abgleich zwischen Einwohnerregister und GWR sind sie dagegen nicht (mehr) notwendig.

Ich weiss nicht, ob die Zahl jener, die von der Schlehdornstrasse 2b vom 3. Stock in den 1. Sock zügeln schweizweit derart gross ist, dass durch deren Anzahl die helvetische Statistik über das Zügelverhalten der Einwohnerschaft so massiv verfälscht würde dass ihr wissenschaftlich ohnehin zweifelhafter Wert gross Schaden nehmen würde. Aber ich weiss, dass der dafür betriebene Aufwand einmal mehr am Überquillen ist.

So etwas jedenfalls habe ich mir nicht vorgestellt damals, als man sagte: Ende der Volkszählung. Was die erheben, ist in den Einwohnerregistern längst enthalten. Denkste!

    

Jetzt wird die Rega wegbesteuert

Martin Müller am 10.08.2008 @ 14:26

Eine der edleren Aufgaben eines liberalen Staatswesens ist jene, für Schutz und Rettung des Lebens seiner Einwohnerinnen und Einwohnern zu sorgen. In der Schweiz zum Beispiel betreiben die Kantone, grösseren Städte und Regionen Spitäler, denen eine Flotte von Rettungsfahrzeugen angeschlossen ist, manchmal auch ergänzt durch ein privates Angebot. Die Rettung aus der Luft hingegen ist getreu dem Subsidiaritätsprinzip privat organisiert.

Was wäre nun, wenn es die REGA, die Schweizerische Rettungsflugwacht, nicht gäbe? Dann müsste die öffentliche Hand diesen Dienst wohl selber übernehmen, weil sie sonst nicht alles täte für Schutz und Rettung des Lebens ihrer Bürger. Und das käme teuer. Denn wo der Staat sein Pfuschwerk treibt, da ist es vorbei mit Effizienz, Sparsamkeit und Umsicht. Da wird nicht gekleckst, da wird geklotzt (z.B. bei den Löhnen). Da braucht jeder, der etwas tut, selbst wenn es keinen Sinn macht, noch einen, der ihn beaufsichtigt und dieser braucht dann zwei Sekretärinnen - Parkinson lässt grüssen.

Utopie? Mitnichten. Die Mehrwertsteuerverwaltung, bei der schon unter BR Villiger die starke Hand des Chefs vermisst wurde, was sich leider auch unter BR Merz nicht besserte, ist auf dem besten Weg, diese Utopie zur Realität werden zu lassen: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/bund_will_rega_besteuern_1.803292.html

Fast wird mir der Gedanke an eine tüchtige Demo sympathisch.

    

Parkinson’sche Sprengkraft

Martin Müller am 30.07.2008 @ 08:41

Spätestens ab 2013 wird einen Kurs absolviert und einen Test bestanden haben müssen, wer Feuerwerk der Kategorie IV, sogenannte "Töpfe" oder "Batterien" abfeuern will. Dies sei so, sagt der Bund, weil man die Sprengstoffverordnung von der EU übernommen habe.

Nun ist es ja tatsächlich clever, Vorschriften zu harmonisieren, wenn damit technische Handelshemmnisse abgebaut werden. Doch wo ist ein Handelshemmnis zu finden, wenn auf diese Kurs- und Testpflicht verzichtet wird? Werden dadurch günstige Importe verhindert? Hier geht es doch einmal mehr ausschliesslich um behördliche Schikane durch die EUkraten und das Neuerschliessen von Einnahmequellen für die solche Kurse anbietenden Verbände. Und das Ganze muss auch noch überwacht und kontrolliert werden. Parkinson lässt grüssen!

    

Kopp: Bundesrat schuff Wohlfühl-Oase

Martin Müller am 22.07.2008 @ 21:16

Nun bin ich zwar durchaus nicht ein Fan von Ex-Bundesrätin E. Kopp. Aber was sie da, kurz vor Beginn des letzten Drittels der Sendung TalkTäglich gestern abend sagte, trifft den Nagel auf den Kopf: "Die Frage stellt sich einfach, wer hat ein Intersse, dass Herr Schmid zurücktitt? Die Mehrheit der Parteien, mit Ausnahme der SVP, nicht. Der Bundesrat hat dieses Interesse wahrscheinlich auch nicht. Er hat sich jetzt so eine Wohfühl-Oase geschaffen, seit Herr Blocher nicht mehr da ist."

Herr Schmid, das Sprudelbad ist fertig eingelassen und nachher nimmt sich dann Doris für Ihre Fussreflexzonenmassage Zeit, gäuet.

    

Doris tanzt

Martin Müller am 13.07.2008 @ 14:19

Wie jeder vernünftige Reisende auch mit wenig Erfahrung weiss, lohnt es sich nicht, sich sturen Zoll- oder Sicherheitsbeamten am Flughafen zu verwehren, wenn diese ihre Aufgabe etwas gar genau nehmen. Erfahrungsgemäss dauert es damit nur noch länger. Nicht so Bundesschätzchen Doris. Macht einen Tanz, weil irgend so ein russischer Apparatschik verlangt, dass sie ihre Schuhe ausziehe. Verursacht dadurch das Verpassen der Startzeit einer Swiss-Maschine, behindert so zahlreiche Mitreisende beim zeitgerechten Erreichen ihres Zielflughafens mit den üblichen Unannehmlichkeiten in der Folge von Verspätungen. Man ist ja schliesslich wer.

(Nachtrag: Info für Besucher der Bundesrebuplik Germanien: Mit "Bundesschätzchen" sind hier nicht Bundesschatzbriefe gemeint)

    

Demnächst totalitäre Einbürgerungen?

Martin Müller am 7.07.2008 @ 20:34

Warum eigentlich wird ein Einbürgerungsentscheid in Dietikon erst dann publiziert, wenn er bereits rechtskräftig ist, also Kanton und Bund schon längstens entschieden haben? Diese Frage motivierte mich zu einer entsprechenden Kleinen Anfrage. Den ersten Teil der Antwort kann ich akzeptieren: Es fehlt die Rechtsgrundlage auf Gemeindeebene. Der zweite Teil hingegen ist hanebüchern, obwohl ich damit nicht den Überbringer der Botschaft beschuldigen will. Im Kanton Zürich soll das Einspruchsrecht der Bürger im Zuge der anstehenden Gesetzesrevision abgeschafft werden.

Ich meine, ein rechtsstaatliches Verfahren für die Bewerber zu fordern ist das Eine. Dem Mitglied einer Gemeinschaft aber jegliche Mitsprachemöglichkeit in Sachen Neuaufnahmen zu entziehen ist totalitär und genügt deswegen keinesfalls rechtsstaatlichen Massstäben.

    

Herr Doktor und der Trojaner

Martin Müller am 21.05.2008 @ 19:40

Ist der Spionageangriff auf SECO und EDA Zeitzeuge für die Unterbeschäftigung der Bundesangestellten? Vielleicht. Was aber zu denken geben sollte: Liest man die Stellenausschreibungen des Bundes, so überkommt einen stehts das beklemmende Gefühl, da werde selbst für die Stelle einer Putzfrau nach dem Lieben Gott mit Doktortitel gesucht. Und diese weil hochintelligenten, damit hochdekorierten und damit auch hochdotierten Spezialisten installieren sich ohne etwas zu studieren einen Trojaner? Komm, soooooo lausig wird jetzt aber unsere terziäre Ausbildung wohl doch nicht sein, oder?

    

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