Oops, das war knapp

Martin Müller am 24.02.2008 @ 20:52

Die Unternehmessteuerreform II ist doch mit rund 20′000 Stimmen Unterschied recht komfortabel angenommen worden. Da hatten wir hier in Dietikon mit dem Gestaltungsplan Mühlehalde eine ganz andere Herausforderung zu meistern. Ganze 2 Stimmen gaben den Ausschlag für dessen Annahme. Boah! Gerade noch mal gut gegangen. Also, Herr Merz, Finanzminister, haben Sie sich da mal nicht so.

    

Zusammenhänge verkennen

Martin Müller am 4.01.2007 @ 10:29

Da entscheidet sich Kraft Foods, seinen Europasitz nach Opfikon zu verlegen und schon predigen die Vorzeigeignoranten in Verkennung sämtlicher Zusammenhänge, dass die tiefen Unternehmenssteuersätze von Zug, Schwyz oder Nidwalden nichts bringen würden. Für den Europasitz eines Nahrungsmittelmultis spielt wohl die Flughafennähe eine grössere Rolle, als ein Ultratiefsteuersatz. Merke: Mit einer Plaffonierung der Flugbewegungen, wie sie derzeit diskutiert und wohl bald dem Zürcher Volk vorgelegt werden wird, könnte auch dieser Standortvorteil bald dahin sein. Man darf gespannt sein, wass dann in Verkennung sämtlicher Zusammenhänge daran Schuld sein darf.

    

Osthilfe - knapp vorbeigeschrammt

Martin Müller am 27.11.2006 @ 22:48

Mein Kopf und meine Hand hat Ja gesagt zum Osthilfegesetz. Mein Herz allerdings sprach sich für ein Nein aus. So wie Bundesrat, Parlament, Parteien und Verbände das aufgegleist hatten, ist es ein gutes Beispiel, wie man es eben gerade nicht machen soll. Ich mag mich gut erinnern, wie damals jene abgekanzelt wurden, die bei der Abstimmung zu den Bilateralen II den Warnfinger hoben und auf die Milliardenzahlung hin wiesen. Das habe überhaupt nichts miteinander zu tun und ferner werde die Milliarde ja bei Calmy-Rey und Deiss kompensiert. Nichts davon war wahr. Das Parlament überwies die Motion Leuthard, welche die Unantastbarkeit der Entwicklungshilfe forderte. Und die Abstimmungskampagne zum Osthilfegesetz verband ganz munter die Osthilfe mit den Bilateralen, so als hätte man das nie vorher abgestritten.

Nun, wir werden sehen, ob die hohen Damen und Herren angesichts der eher dürftigen Zustimmung etwas gelernt haben. Wenn sie allerdings wollen, dass das Volk wieder etwas mehr Vertrauen in die Politik und die Politiker hat, dann sind sie gut beraten, ebendieses Volk nicht ständig an der Nase herumführen zu wollen und dabei noch zu meinen, es merke nichts. Das nächste mal wird meine Hand nämlich herzgesteuert sein.

    

Die Krux der KOSA Initiative

Martin Müller am 27.08.2006 @ 19:07

Als ich mich kürzlich mit den Argumenten der Gegner der KOSA-Initiative zu beschäftigen begann, sträubte sich zunächst in mir etwas: Da wird dargelegt, wieviel Millionen Franken bei Annahme der Initiative den Kantonen entzogen würde. Aber hallo! Einem überbordenden Staatswesen die Mittel zu entziehen, damit seine Akteure zur Vernunft kommen, ist doch aus liberaler Sicht ein durchaus valables Instrument. Genau so beginnt in der Privatwirtschaft der Sanierungsprozess eines maroden Unternehmens.

Kurz darauf dämmerte es mir dann: Die Gegner, bestehend vorwiegend aus bürgerlichen Politikerkreisen, wissen natürlich nur allzu genau, dass es in der Praxis kaum möglich sein wird, die daraufhin in den Kantonen einsetzenden Steuererhöhungen zwecks "Kompensation der Verluste" zu verhindern. Gegen Argumente wie "sonst schliessen wir die S-Bahn ab abends 20:00 Uhr, schliessen jedes zweite Spital und jeden dritten Polizeiposten" werden sie sich nicht zu wehren wissen.

Das haben sie schon x-mal bewiesen. Politiker, selbst wenn sie sich mit dem Prädikat "liberal" schmücken, sind zu oft lediglich Vertreter irgend eines Verbandes, einer Lobby, oder einer kleinen, aber lautstarken Minderheit, die selbstverständlich nicht aufs Manna staatlicher Umverteilung verzichten wollen. Nach dem Motto "gibst du mir, so geb ich dir" werden die Mehrheiten gemacht.

Es bleibt daher vernünftigerweise nur, das drohende Unheil mit einem deutlichen Nein an der Urne abzuwenden. Denn mindestens ein liberales Argument gegen die KOSA-Initiative gibt es natürlich schon: Die Nationalbank ist nicht dazu da, Gewinne für die AHV zu erwirtschaften, sondern mittels ihrer Geldpolitik die Inflation zu bekämpfen und den Franken stabil zu halten. Zweckentfremdung staatlicher Institutionen ist zutiefst unliberal. Und in der Vergangenheit auch noch nie gut gekommen.

    

Ist Nothilfe und Ausschaffungshaft unliberal?

Martin Müller am 25.08.2006 @ 20:15

Das Asylverfahren ist ein Rechtsakt, den wir unbestritten jenen gewähren wollen, die aus achtenswerten Gründen wie Bedrohung an Leib und Leben, Folter, Verfolgung usw. in unserem Land Schutz suchen. Wer diesen Anspruch nicht erfüllt, hat kein Anrecht auf Aufnahme. Dies nicht zuletzt, um tatsächliche Flüchtlinge vor dem Image zu schützen, tel quel Schmarozer zu sein. Was tun wir aber mit jenen, die sich trotzdem unter Angabe falscher Tatsachen, auftischen von Lügengeschichten und Verschleierung ihrer Herkunft einen Aufenthalt zu ergattern suchen, weil sie dank unseres Sozialsystems hier wirtschaftlich besser gestellt sind, als in ihrem Herkunftsland? Ist es liberal, jemanden, der unsere Behörden und Ämter belügt, seinen unberechtigten Aufenthalt querulatorisch verlängert und nach den von uns gesetzten Massstäben widerrechtlich an den Möglichkeiten des Wohlfahrtstaats zu partizipieren sucht, mit dem von ihm angestrebten Ziel zu belohnen? Ich bin überzeugt, die Antwort lautet Ja (Verschreiber) Nein.

Neu verweigern wir deshalb nicht nur jenen die Sozialhife, bei welchen aus klar ersichtlichen Gründen gar nicht auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Auch jenen, bei welchen sich ihr fehlender Anspruch erst während der Abklärungen im regulären Asylverfahren zeigt, wird nur noch Nothilfe gewährt. Damit erhöhen wir für jene die Hürde es überhaupt zu probieren, die genau wissen, dass sie keine echten Flüchtlinge sind. Aus der Erfahrung wissen wir, dass sich solches sehr schnell bei den entsprechenden Kreisen in aller Welt verbreitet. Wir schützen uns damit davor, belogen, betrogen und ausgenutzt zu werden. Ist es illiberal, sich davor zu schützen? Damit befinden wir uns beileibe nicht im unteren Bereich der Skala: In Frankreich zum Beispiel gibt es für Abgewiesene gar nichts, andere Länder richten ebenfalls nur Nothilfe aus. Dabei kann keine Rede davon sein, Leute auf der Strasse verhungern zu lassen, wie etwa vom Ex-Swisscom-VR-Präsident Markus Rauh kolportiert wird. Wenn er nämlich kurz nach der Hälfte des TalkTäglich vom 23.8.06 ausruft: "Ich habe gesehen, wie man bei 15 Grad unter Null morgens um acht Uhr in St. Gallen diese auf die Strasse stellt, ihnen Fr. 7.50 gibt, und sie abends um sechs Uhr wieder hinein lässt", so verschweigt er, dass neben des Geldes auch Naturalien zwecks Ernährung abgegeben werden und wird dadurch unerträglich unglaubwürdig in seinen Ausführungen.

Ist ein Nichteintretens- oder Ablehnungsentscheid erst einmal rechtskräftig, so gilt es, für die abgewiesenen Personen Reisedokumente für die Rückreise zu beschaffen. Wenn die Gefahr des Untertauchens besteht, kann dies durch Inhaftsetzung zu verhindern. Oftmals reicht haber die heute bereits mögliche Frist von 9 Monaten nicht aus, um diese zu beschaffen und der Abgewiesene muss vorläufig entlassen werden. Dies heisst, dass sich der Rechtsstaat nicht durchsetzen kann. Wie ich schon in meinem letzen Post erwähnte, ist es ein liberales Anliegen, dass der Rechtsstaat das geltende Recht auch durchsetzen kann. Berücksichtigt man hierbei noch, dass nur solche Leute inhaftiert werden, bei denen ausreichender Verdacht besteht, sie könnten sich dem Recht entziehen, so scheint dies auch aus liberalem Blickwinkel eine durchaus vernünftige Massnahme zu sein.

Noch etwas zum Schluss: Die Gegnerschaft benutzt gerne das Argument, beim Missbrauch handle es sich angesichts der stark rückläufigen Asylgesuche um ein zu vernachlässigendes Problem. Ich bin ein klarer Gegner von Gesetzen, die aus einer Laune der Gegenwart heraus für die Gegenwart gemacht werden. Ich befürworte es hingegen, aus der Vergangenheit zu lernen und daraus Gesetze für die Zukunft zu machen, wenn es sich denn als notwendig erweist. Gerade im Asylwesen zeigt uns die Vergangenheit, dass sich die Anzahl Asylgesuche nicht nur zurück entwickelt.

    

Asyl- und Ausländergesetz - Revision

Martin Müller am 24.08.2006 @ 00:26

Natürlich kann man sich grundsätzlich fragen, was denn an einer Steuerung der Migration überhaupt liberal sein soll. Wir müssen uns jedoch ins Bewusstsein rufen, dass die Angebotsseite des Mitgrationsmarktes (Arbeitsplätze, Wohnungen - verbunden mit Bodenressourcen, usw.) nicht beliebig ausbaubar ist. Die potentielle Nachfrageseite, berücksichtigt man die horrend grosse Anzahl Bedürftiger und Armer auf der ganzen Welt, ist im Gegensatz dazu schier unendlich gross. Nun muss man nicht gleich in eine "Das Boot ist voll" - Rehtorik verfallen, um zu realisieren, dass die Integrations-Leistungsfähigkeit und der Integrationswille unserer Gesellschaft nicht überstrapaziert werden darf, um den sozialen Frieden in unserem Land nicht zu gefährden. Gerade letzteres entpuppt sich bei genauem Nachdenken als urliberales Anliegen.

Wenn wir also schon gar nicht alle Armen und Bedürftigen dieser Welt aufnehmen können, so gilt es, eine volkswirtschaftlich sinnvolle Selektion vorzunehmen. Dies passierte in der Vergangenheit bereits auf dem Verordnungsweg mit Hilfe des Dreikreisemodells mit jähricher Festsetzung von Kontingenten aufgrund von Branchenbefragungen. Ein administrativer Overkill, der jetzt endlich abgeschafft wird. Ferner ist es nachvollziehbar, dass wenn wir den EU-Bewohnern nach und nach die volle Personenfreizügigkeit gewähren, andererseits die Migration anderweitig limitieren müssen. Dies ist Teil des revidierten Ausländergesetzes, das daneben viele durchaus liberale Komponenten enthält wie freie Wohnsitznahme und Arbeitsaufnahme in einem beliebigen Kanton, Deregulierung von Arbeitsbewilligungen und ähnlichem.

Wenn wir nun mit dem Ausländergesetz dafür sorgen, dass wir eine unserer Volkswirtschaft dienliche Migration erzielen, so müssen wir andererseits dafür sorgen, dass jene, die ausserhalb der Selektionskriterien fallen, sich nicht auf anderem Weg Zutritt zu unserem Land und unserem Sozialhifesystem verschaffen. Auch dies - die Durchsetzung des Rechtsstaats - ist wieder ein äusserst liberales Postulat. Dafür sind die Änderungen im Asylgesetz vorgesehen. Wenn wir uns zurück erinnern, so ist es noch gar nicht lange her (so ums Jahr 2002), dass wir feststellen mussten, dass 9 von 10 Asylsuchenden die Anforderungen an den Flüchtlichsstatus nicht erfüllt haben und deshalb unser Land eigentlich wieder hätten verlassen sollen. Was jedoch in vielen Fällen mangels gültiger Papiere nicht gelang. Deshalb ist es richtig, bereits bei Beginn des Asylverfahrens ein gültiges Reisedokument, wie dies Idenditätskarte oder Pass darstellen, zu verlangen und damit sicher zu stellen, dass im Falle der späteren Ablehnung aus trifftigen Gründen eine Rückführung überhaupt erst möglich wird. Auch hier geht es um die Durchsetzung des Rechtsstaats.

Damit es nicht zu ungerechtfertigten Rückweisungen kommt, kann aber nach wie vor von dieser Prämisse abgesehen werden. Dann nämlich, wenn der Asylsuchende glaubhaft darlegen kann, weshalb er kein entsprechendes Dokument vorlegen kann. Wer aufgrund dessen moniert, dies eröffne einer Beamtenwillkür Tür und Tor, der sagt damit gleichzeitig, dass unsere Beamten bereits heute willkürlich vorgehen. Denn auch heute wird aufgrund der Darlegungen seitens des Asylsuchenden darüber entschieden, ob eine Geschichte glaubhaft ist oder nicht und in der Folge die Aufnahme erfolgt, oder eben nicht.

Zu anderen Punkten wie Nothilfe oder Ausschaffungshaft werde ich in einem späteren Post Stellung nehmen.