Die Verwaltung - das Perpetum Mobile

Martin Müller am 21.08.2008 @ 15:27

Da bleib sogar dem hartgesottensten Amtsschimmel das Wiehern im Halse stecken:

Die Registerharmonisierung hat zum Ziel, die Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich zu harmonisieren. Die Harmonisierung besteht darin, die verschiedenen Register bezüglich Inhalten und Aktualität vergleichbar zu machen und in der Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken. Damit können sie für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen Erhebungen genutzt werden.

So steht es hier. Und das da ist dann eine der Folgen, die sich hinter der harmlos tönenden Einführung von Identifikatoren zu statistischen Zwecken verbirgt:

2.3 Einführung einer amtlichen Wohnungsnummer
Die Aufnahme des eidgenössischen Wohnungsidentifikators (EWID; technischer Schlüssel für die Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister) in die Liste der obligatorischen Merkmale gemäss Art. 6 RHG hat zur Folge, dass jede Einwohnerin und jeder Einwohner der von ihr oder ihm bewohnten Wohnung im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) zugeordnet werden muss. Um diese Vorgabe in einer einheitlichen und akzeptablen Qualität zu erfüllen, soll im GWR für Gebäude mit mehr als einer Wohnung eine amtliche Wohnungsnummer eingeführt werden, die den Immobilienverwaltungen sowie Grundeigentümerinnen und -eigentümern bekannt gegeben und in deren Register eingetragen werden soll.

Die amtliche Wohnungsnummer folgt einer gewissen Logik und kann Stockwerk und Lage auf dem Stockwerk wiedergeben. Sie soll bei Neu- und Umbauten im Rahmen des Baubewilligungs- und Bauabnahmeverfahrens auf Vorschlag der Bauherrin oder des Bauherrn durch die Gemeinden vergeben und nachgeführt werden. Bei Neubauten soll die amtliche Wohnungsnummer zusätzlich auch physisch sichtbar in der Nähe der Wohnungstüre angebracht werden. Die Koordinationsstelle erarbeitet Richtlinien zur Systematik der amtlichen Wohnungsnummerierung.

Zuweisung des EWID mit Hilfe einer Wohnungsnummer
Die amtliche Wohnungsnummer wird der Mieterin oder dem Mieter bei Vertragsabschluss auf einer schriftlichen Bescheinigung (Auszug aus Mietvertrag) übermittelt bzw. bei einer Handänderung von Stockwerkeigentum im Kaufvertrag eingetragen. Meldet sich die Neuzuzügerin oder der Neuzuzüger auf der Gemeinde an, kann die Einwohnerkontrolle die amtliche Wohnungsnummer der schriftlichen Bescheinigung der Vermieterin oder des Vermieters bzw. der Stockwerkeigentümerin oder des Stockwerkeigentümers entnehmen, sie ins Einwohnerregister eintragen und damit auf einfache und eindeutige Art die Wohnungszuweisung vollziehen. Die im Kanton gut eingeführte Drittmeldepflicht unterstützt die Bekanntgabe der amtlichen Wohnungsnummer an die Einwohnerkontrolle zusätzlich, kann aber die Bekanntgabe über die Meldepflicht der Zuzügerin oder des Zuzügers nicht ersetzen. Die Verfügbarkeit der amtlichen Wohnungsnummer vereinfacht also den Prozess der Wohnungszuweisung und damit den gesamten Anmeldeprozess auf der Einwohnerkontrolle erheblich.
Mit der amtlichen Wohnungsnummer wird im Einwohnerregister in Verbindung mit dem Gebäudeidentifikator eine eindeutige Verbindung zum GWR hergestellt, und dies unabhängig davon, ob die entsprechende Wohnung im GWR bereits eingetragen ist oder bei einem Neubau allenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt erfasst wird. Die amtliche Wohnungsnummer dient also als Schlüssel für den Abgleich mit dem GWR und den Transfer des Eidgenössischen Wohnungsidentifikators EWID in das Einwohnerregister.Weitere Wohnungsangaben wie Stockwerk, Zimmerzahl, Grösse, Lage auf dem Stockwerk (= «Lokalisation») und Vormieterin oder Vormieter können bei Bedarf der Plausibilisierung der amtlichen Wohnungsnummer dienen. Für den Abgleich zwischen Einwohnerregister und GWR sind sie dagegen nicht (mehr) notwendig.

Ich weiss nicht, ob die Zahl jener, die von der Schlehdornstrasse 2b vom 3. Stock in den 1. Sock zügeln schweizweit derart gross ist, dass durch deren Anzahl die helvetische Statistik über das Zügelverhalten der Einwohnerschaft so massiv verfälscht würde dass ihr wissenschaftlich ohnehin zweifelhafter Wert gross Schaden nehmen würde. Aber ich weiss, dass der dafür betriebene Aufwand einmal mehr am Überquillen ist.

So etwas jedenfalls habe ich mir nicht vorgestellt damals, als man sagte: Ende der Volkszählung. Was die erheben, ist in den Einwohnerregistern längst enthalten. Denkste!

    

Chöle für dä Gölä

Martin Müller am 18.08.2008 @ 11:10

Gölä, der Barde aus Oppligensingt wieder öffentlich auf Mundart. Kohle interessiere ihn nicht. Für die Fans mache er es. Wer’s glaubt, wird seelig. Damit die Fans wieder seine Tickets und CDs kaufen, darum macht er es. Ist ja eigentlich auch nichts dabei. Schliesslich braucht jeder zur Finanzierung seines Lebensunterhalts einen Erwerb, der doch bitteschön auch einen Verdienst abwerfen soll. Dazu zu stehen wäre so ehrlich, wie Göläs Songs.

De Gölä brucht Chöle. Punkt. Schluss. Süsch gits eis a Gring.

    

Jetzt wird die Rega wegbesteuert

Martin Müller am 10.08.2008 @ 14:26

Eine der edleren Aufgaben eines liberalen Staatswesens ist jene, für Schutz und Rettung des Lebens seiner Einwohnerinnen und Einwohnern zu sorgen. In der Schweiz zum Beispiel betreiben die Kantone, grösseren Städte und Regionen Spitäler, denen eine Flotte von Rettungsfahrzeugen angeschlossen ist, manchmal auch ergänzt durch ein privates Angebot. Die Rettung aus der Luft hingegen ist getreu dem Subsidiaritätsprinzip privat organisiert.

Was wäre nun, wenn es die REGA, die Schweizerische Rettungsflugwacht, nicht gäbe? Dann müsste die öffentliche Hand diesen Dienst wohl selber übernehmen, weil sie sonst nicht alles täte für Schutz und Rettung des Lebens ihrer Bürger. Und das käme teuer. Denn wo der Staat sein Pfuschwerk treibt, da ist es vorbei mit Effizienz, Sparsamkeit und Umsicht. Da wird nicht gekleckst, da wird geklotzt (z.B. bei den Löhnen). Da braucht jeder, der etwas tut, selbst wenn es keinen Sinn macht, noch einen, der ihn beaufsichtigt und dieser braucht dann zwei Sekretärinnen - Parkinson lässt grüssen.

Utopie? Mitnichten. Die Mehrwertsteuerverwaltung, bei der schon unter BR Villiger die starke Hand des Chefs vermisst wurde, was sich leider auch unter BR Merz nicht besserte, ist auf dem besten Weg, diese Utopie zur Realität werden zu lassen: http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/bund_will_rega_besteuern_1.803292.html

Fast wird mir der Gedanke an eine tüchtige Demo sympathisch.

    

Bussen für Elternabendschwänzer?

Martin Müller am 4.08.2008 @ 22:54

Weil es einige Eltern hat, die ihren Nachwuchs nicht zu erziehen wissen, sollen alle Kinder möglichst früh in staatliche Obhut (Spielgruppen, Krippen, etc.) genommen werden. Weil es einige Eltern hat, die es nicht nötig finden, am Elternabend der Schule teilzunehmen, sollen alle, die nicht teilnehmen können, eine Busse bezahlen (auch wenn der Termin einfach schlicht blöd liegt oder das Thema vom älteren Kind her sattsam bekannt ist). Wegnehmen - "Kinder der Landstrasse" lässt grüssen - büssen, einsperren, aus den Augen aus dem Sinn. Der Populismus der CVP kommt langsam in Form; die totalitäre Fraze, dem dunkelsten aller Katholizismem eigen, wird immer deutlicher. Fehlt nur noch der Ablasshandel.