Demnächst totalitäre Einbürgerungen?
Warum eigentlich wird ein Einbürgerungsentscheid in Dietikon erst dann publiziert, wenn er bereits rechtskräftig ist, also Kanton und Bund schon längstens entschieden haben? Diese Frage motivierte mich zu einer entsprechenden Kleinen Anfrage. Den ersten Teil der Antwort kann ich akzeptieren: Es fehlt die Rechtsgrundlage auf Gemeindeebene. Der zweite Teil hingegen ist hanebüchern, obwohl ich damit nicht den Überbringer der Botschaft beschuldigen will. Im Kanton Zürich soll das Einspruchsrecht der Bürger im Zuge der anstehenden Gesetzesrevision abgeschafft werden.
Ich meine, ein rechtsstaatliches Verfahren für die Bewerber zu fordern ist das Eine. Dem Mitglied einer Gemeinschaft aber jegliche Mitsprachemöglichkeit in Sachen Neuaufnahmen zu entziehen ist totalitär und genügt deswegen keinesfalls rechtsstaatlichen Massstäben.
« Notwendig gleich überflüssig Doris tanzt »

Hm, teilweise gebe ich dir recht, wirklich toll ist das nicht wenn über dem Kopf der Bürger entschieden wird. Allerdings ist der Stadtrat ja repräsentativdemokratisch gewählt und spricht eigentlich für die und im Namen der Wähler desselben; das kann aufgrund der demokratischen Legitimation nicht wirklich als totalitär durchgehen. Wenn das nicht passt kann man ja auch einfach bei der nächsten Wahl andere Leute wählen
Ist es denn in den letzten Jahren zu vielen Einsprachen gegen Einbürgerungen gekommen? In anderen Worten, hat diese Änderung auch tatsächlich eine Auswirkung auf die (fremden-)politische Praxis?
Ich denke darauf, dass jede Form von “Demokratie” verschiedene Resultate bei gleichen Meinungsverteilungen in der Bevölkerung hervorbringt, müssen wir nicht unbedingt eingehen; ich denke da gehen wir durchaus einig dass das exakte System in jeder Demokratie einen grösseren Einfluss hat als man das als demokratisch denkender Mensch gerne hätte…
Kommentar von Guido — 7.07.2008 @ 22:08
Nein, es ist nicht zu vielen Einsprachen gekommen, aber halt doch ein paar wenige, wichtige. Genauso, wie es wenig Einsprachen gegen Baubewilligungen gegeben hat, obwohl jede einzelne für den Betroffenen wichtig war. Es fühlt sich einfach komisch an, wenn die repräsentativdemokratisch gewählten und eigentlich im Namen der Wähler sprechenden rekursfähige Entscheide in Fällen mit geringer Auswirkung fällen können, in so wichtigen Entscheiden wie der Mitgliedschaft zu unserer Gemeinschaft diese aber endgültig entscheiden können und nur der Bewerber im Falle der Ablehnung rekurrieren kann. Es stört mich nicht, dass nicht an der Urne entschieden wird. Aber das Ungleichgewicht, mit dem der Wert des Bürgerrechts herabgemindert wird, missfällt mir ausserordentlich.
Kommentar von Martin Müller — 10.07.2008 @ 20:09
Die Masseneinbürgerungen sollen die Überfremdungsituation in unserem Land verschleiern.
Je mehr Fremde unsere Staatsangehörigkeit erhalten, desto tiefer die prozentuale Überfremdung. Weil Eingebürgerte als Schweizer zählen, sinkt auch die Ausländerkriminalität.
Daher wird heute von den Einbürgerungswilligen auch nicht mehr die kulturelle Assimilation verlangt, sondern nur eine -schleierhafte- “Integration”.
Als integriert kann gelten, wer “arbeitslos” und “sozial” sagen kann.
Nach meiner Erfahrung verstehen viele dieser neuen “Schweizer” kaum deutsch und wollen sich auch gar nicht anpassen. Sie sind aus einem Grund in der Schweiz, nämlich wegen des lieben Geldes….
Ich finde es sehr traurig, wie verantwortungslos unser Bürgerrecht verschleudert wird….
Kommentar von Markus Alder — 7.11.2009 @ 18:44