Adieu
Hierbei kann man sich als Unternehmer nur noch die Kugel geben. Good bye!
Darf man Teile seines Vermögens ins Ausland schaffen, um diese vor dem Zugriff des Fiskus zu schützen? Nein, wenn der Zugriff des Fiskus und dessen Höhe demokratisch legitim und rechtsstaatlich korrekt zustande gekommen sind. Oder man sollte sich dabei mindestens nicht erwischen lassen. (sysiphos sieht’s etwas anders, Michael Jäger gerade gegenteilig [Huch, bin ich da etwa in die undankbare Mitte geraten?]) Darf der Fiskus, respektive ihn vertretende Regierungsorganisationen, zu einem Verbrechen anstiften und den Verbrecher dafür mit einer Summe in der Grössenordnung von 5 Millionen Euro entschädigen, um sich solcher Vermögen habhaft zu machen? Genau diese Frage stellt sich doch, wenn man hört, dass die deutsche Staatsanwaltschaft einen Insider einer Lichtensteiner Bank für die geheimen Konten- und Kundendaten, die dieser entwendet hat, bezahlte. Doch diese stellen unsere Medien nicht. Die Freude über den Sieg des Fiskus überwiegt.