Judikative soll richten, nicht politisieren

Martin Müller am 12.08.2007 @ 17:57

John Locke gilt als einer jener liberalen Denker, welche die Funktion und Wichtigkeit der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive als erste erkannt und zu den Kernforderungen für ein liberales Staatswesen erhoben haben. Zudem forderte er die Unabhängigkeit der Richter. Damit hat er ansatzweise auch Charles de Secondat Baron de Montesquieus Meinung vorweggenommen, die Judikative solle als dritte und von den beiden anderen getrennte "Gewalt" existieren.

Nun ist in der jüngeren Vergangenheit viel darüber geschrieben worden, wie die Judikative diese Gewaltenteilung mehr und mehr unterlaufe. Diesem Eindruck kann man sich nun wahrlich, insbesondere beim Blick auf die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts zur Asylgesetzgebung (früher ARK), aber auch bei diversen Entscheiden des Bundesgerichts - zur Steuerpolitik der Kantone etwa, oder der Einbürgerungen - nicht entziehen.

Die Frage, die des Pudels Kern wohl am besten trifft, ist jene nach der Wirkung wechselseitiger Kontrolle. Während Richter als Teil ihrer täglichen Arbeit das Arbeitsresultat von Exekutiven und Legislativen werten und, wenn sie dafür Bedarf orten, mit ihren Entscheiden korrigierend eingreiffen, also politische Entscheidungen möglicherweise in ihr Gegenteil verkehren, hat die Legislative umgekehrt höchstens die Kompetenz, bei organisatorischen Fragen der Gerichte im Sinne von Empfehlungen oder bei Richterwahlen ganz konkret einzugreifen. Mitglieder von Exekutiven kommen derweil höchstens in persönlichen 1. August Ansprachen in Form Gestalt wadenbeinbeissender Appenzellerblässe zum Zuge.

Es ergibt sich aus der Konsequenz dieser Betrachtung demnach ein Machtgefälle, an dessen Spitze die Judikative steht. Also wäre diese gut beraten, mit dieser ihr systemimmanent zukommenden Macht entsprechend eigenverantwortlich umzugehen. Schon Lord Acton wusste: Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. Will die Judikative sich künftig nicht durch Volkswahlen oder neuen, sie und ihre Organisation und Arbeit betreffende Gesetze und Aufsichtsgremien gängeln lassen, so darf sie die ihre Unabhängigkeit betreffende Glaubwürdigkeit nicht mit Einmischung in politische Diskussionen untergraben. Indem einzelne Exponenten durch die Radio-, Fernseh- und Zeitungsredaktionen dieses Landes tingeln und dem Volk ihre Sicht der Dinge aufzwängen wollen, tun sie genau das Gegenteil.

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15 Kommentare »

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  1. Beg to differ. (Höchst)richterliche Arbeit hat in der realen Welt immer und unausweichlich eine politische Komponente - das ist in jedem gewaltenteiligen System so und völlig normal, ja sogar die Aufgabe des Gerichts. Der korrekte Weg damit umzugehen liegt aber nicht in der faktischen Kastration des Gerichts via SVP-Mechanismen, sondern in der Anpassung der Arbeitsgrundlagen der Richter, also des Gesetzes.

    Kommentar von Christian Dreyer — 12.08.2007 @ 19:25

  2. Blöd dass wir all diese mühsamen Grundrechte wie Rechtsgleichheit, Glaubensfreiheit und Schutz der Menschenwürde in der Verfassung haben. Wenn wir diese endlich abschaffen würden, wären wir einer zivilisierten Gesellschaft einiges näher. Dann könnte nämlich die Legislative frei willkürlich tun, was sie will.

    Mal im Ernst, es gibt hier kein wirkliches Machtgefälle, sondern vielmehr eine gegenseitige Kontrolle. Und das ist gut so, keine der drei Mächte sollte uneingeschränkte Handlungsfreiheit haben. Die Exekutive wird in der Schweiz primär von der Legislative kontrolliert, die Legislative von der Judikative, und die Judikative hat Handlungsspielraum innerhalb der von Legislative und Exekutive vorgegebenen Bahnen.

    Es mag zwar ungerecht erscheinen, dass im Moment gerade die politische Rechte darunter leidet. Aber so leid es mir tut, was Blocher und Co. im Moment abziehen ist nun wirklich nicht mehr grundrechtskonform.

    Kommentar von Guido — 12.08.2007 @ 19:41

  3. Heinrich Koller, der heute in NZZaS Kritik an Blockers Aussagen übte, sagte auf die Frage

    “Blocher kritisiert generell, dass man sich oft vorschnell auf das Völkerrecht berufe, um etwas zu bodigen.”

    “Ich teile diese Auffassung, und zwar allgemein bezüglich des übergeordneten Rechts. Es genügt eben nicht, Nein zu sagen und Bedenken zu äussern. Gefragt sind sachliche Argumente und alternative Möglichkeiten.”

    Mit der reinen Negierung des Machtgefälles ist das ebenso der Fall. Möglich, dass meine Aussage eine Behauptung ist. Dann möge man sie widerlegen. Aber nur eine Gegenbehauptung aufzustellen, ist dann doch zu einfach, nicht?

    Kommentar von Martin Müller — 12.08.2007 @ 20:48

  4. Was ich aufgestellt habe ist nicht eine Behauptung, sondern das was man an der Uni so über Demokratietheorie lernt und damit gängige Lehrmeinung. Ob das funktioniert oder nicht ist wiederum eine andere Frage, aber die Annahme dass es dies nicht tut muss begründet werden, und nicht die Feststellung dass es tun sollte.

    Eine solche Begründung habe ich bisher nicht gesehen. Ein Versuch eines Gegenbeispiels ist erfolgt, aber meines Erachtens fehlgeschlagen, da Fremdenhass wirklich nicht in die Gesetzgebung gehört.

    Kommentar von Guido — 12.08.2007 @ 22:40

  5. Lieber Guido, die Begründung für “die Annahme, dass es dies nicht tut”, habe ich, sofern ich meinen eigenen Text richtig verstehe, im ditten Absatz geliefert. Wenn die eine Seite ermächtigt ist, sich tagtäglich als Kontrollinstanz der anderen zu betätigen und deren Entscheide ganz konkret umdrehen, abschaffen, oder sonstwie abändern kann, die andere Seite aber höchstens Empfehlungen aussprechen und daneben alle paar Jahre einmal bei Erneuerungswahlen Abnickergremium spielen darf, so kann wohl niemand im ernst behaupten, das seien gleich lange Spiesse. Lehrmeinung an einer Uni hin oder her (NB: Wie oft seit Sie sich erinnern können hat sich eine Lehrmeinung schon geändert?).

    Den mit dem Fremdenhass verstehe ich zur Zeit nicht. Wo soll ich mich als Fremdenhasser geoutet haben?

    Kommentar von Martin Müller — 12.08.2007 @ 22:57

  6. Ah, jetzt haben wir’s greifbar: “die andere Seite höchstens Empfehlungen aussprechen” … nun, das ist ganz einfach falsch. Die “andere” Seite verfasst die Grundlage, für welche die “eine” Seite im Streitfall die Interpretation festlegen kann. Die Grundlage kann aber von der anderen Seite abgeändert werden, sofern ihr diese Interpretation nicht passt. Das ist das Wesen der checks & balances. Andernfalls braucht es sie nicht.

    Und Guido: Nicht defensiv werden bei den Ochlokraten! ;)

    Kommentar von Christian Dreyer — 13.08.2007 @ 01:15

  7. Nun, “falsch” ist ein hartes Verdikt. Es ist im übrigen nicht verboten, Aussagen wohlwollend zu interpretieren. “Unpräzise ausgedrückt”, wäre besser. Ich verstehe Ihren Einwand wohl, aber haben Sie sich schon mal Gedanken über die unterschiedliche Qualität dieser beiden Instrumente gemacht?

    Ehm… Ochlokraten? Auf wen bezieht sich das?

    Kommentar von Martin Müller — 13.08.2007 @ 08:57

  8. Ochlokratie ist die Weiterentwicklung der Demokratie in der Herrschaft des Mobs, und in diese Richtung wandern wir, wenn der gewaltenteilige Rechtsstaat ausgehebelt wird, wie das die SVP offenbar wünscht.

    Wie meinen Sie das mit der unterschiedlichen Qualität der beiden Instrumente? Welcher Instrumente?

    Kommentar von Christian Dreyer — 13.08.2007 @ 11:25

  9. Die Judikative spielt das Instrument der Interpretation der Grundlagen, die Legislative das Instrument der Setzung/Änderung der Grundlagen. Nun lässt sich das erste Instrument in veritablem prestissimo spielen, während man mit dem zweiten nicht über ein gemächliches larghissimo hinauskommt. Das sind doch zweifellos unterschiedliche Qualitäten.

    Was Ochlokraten sind, weiss ich schon. Die Frage war, auf wen Sie das beziehen. Ich befürchte nämlich, dass wir etwas aneinander vorbeireden und eine Dissonanz pflegen, die im Bereich von höchstens einer Sekunde liegt, um beim musikalischen Vokabular zu bleiben.

    Ich glaube ferner nicht, dass die SVP den Rechtsstaat aushebeln will. Aber die Thematik trifft nun mal einen wunden Punkt und das Marketing dieser Partei arbeitet mit Zuspitzung und Überhöhung. Dies letztlich mit wesentlich besserem Erfolg als alle Wir- und Die- und Sonstwie-Liberalen zusammen.

    Kommentar von Martin Müller — 13.08.2007 @ 11:50

  10. Ah, jetzt hab ich das auch verstanden mit den Instrumenten. Selbstverständlich sind das unterschiedliche Qualitäten - es handelt sich ja auch um unterschiedliche Funktionen. Das Recht gilt generell-abstrakt, während die Rechtsprechung individuell-konkret wird (zugegeben, bei höchstrichterlichen Entscheiden u.U. mit Präjudiz-Charakter). Wenn nun der Gesetzgeber nicht sorgfältig genug (sodass der Richter ungebührlichen Spielraum hat) oder nicht schnell genug (bei der Korrektur der Grundlagen) arbeitet, dann ist das doch nicht das Problem der Judikative.

    Die Einschätzung der SVP teile ich nicht. Meines Erachtens sind die Exponenten jener Partei vom absoluten Primat des Volksentscheides überzeugt, was impliziert, dass die Gewaltenteilung in dem Fall keinen Platz hat.

    Kommentar von Christian Dreyer — 13.08.2007 @ 12:43

  11. Und um meine Position nochmal klarzustellen: Höchstrichterliche Entscheidungen haben immer eine politische Dimension, auch wenn sie nicht kontrovers sind. Denn dann treffen sie einfach zufällig den aktuell gültigen politischen Konsensus, weshalb die politische Dimension dann nicht offensichtlich wird. Daher halte ich das Postulat dieses Beitrags für naiv (nicht böse gemeint).

    Übrigens noch zur Dynamik der Lehrmeinungen (5.): Die Lehrmeinung zur Gewaltenteilung ist seit den Federalist Papers weitgehend stabil, wenn man mal von einigen faschistischen und marxistischen Intermezzi absieht.

    Kommentar von Christian Dreyer — 13.08.2007 @ 12:55

  12. Ob man dem nun “Primat des Volksentscheides” sagt oder sonstwie ist einerlei. Ich hab’s einfach nicht so mit Eliten, die für sich in Anspruch nehmen, vor Fehl und dann vor allem vor Tadel gefeit sein zu müssen. Auch das ist nicht böse gemeint, aber ernst.

    Kommentar von Martin Müller — 14.08.2007 @ 09:07

  13. Die Lehrmeinung zur Gewaltenteilung ist seit den Federalist Papers weitgehend stabil

    heisst das jetzt, dass man sie nicht mehr infrage stellen darf? - Oder vielleicht eher: es traut sich keiner, sie infrage zu stellen…

    Kommentar von anaximander — 14.08.2007 @ 13:45

  14. Natürlich darf man Lehrmeinungen jederzeit in Frage stellen. Man braucht dazu aber stichhaltige Argumente und muss aufpassen, dass diese letztendlich nicht aus der erwähnten faschistischen oder marxistischen Ecke kommen.

    Und was das Misstrauen gegenüber den Eliten angeht: Das ist wohl gerade in unserem erz-republikanischen Gemeinwesen weit verbreitet und hat seine Berechtigung. Allerdings gilt es Sorge zu tragen, dass wir wegen dieses Misstrauens nicht gleich das aristokratische Element, welches die Judikative in der Aristotelischen Mischverfassung darstellt, faktisch aus dem sensibel austarierten Gleichgewicht entfernen, das die ursprünglichen Autoren (ebenfalls eine Elite) unserer gewaltenteiligen Verfassung in ihrer Weisheit eingerichtet haben.

    Kommentar von Christian Dreyer — 15.08.2007 @ 17:07

  15. Hm, ich habe leider nicht das Gefühl, in unserem Land säße die Elite in der Regierung oder am Bundesgericht. Die Elite scheint sich weder für das eine noch das andere “opfern” zu wollen.

    Kommentar von anaximander — 15.08.2007 @ 22:44

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