Erbschaftssteuer bedroht die Familie
In jüngerer Zeit wurde auch aus liberalen Kreisen wieder vermehrt das sozialdemokratische Anliegen einer nationalen Erbschaftssteuer postuliert. Es sei dies, so behaupten die Befürworter, "die gerechteste Steuer", weil beim Erbnehmer ein Einkommen besteuert werde, für das keine Eigenleistung erbracht wurde. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Artikel "Wege zur Gerechtigkeit" von Professor Dr. Bernhard Külp vom Januar 07 lässt sich aber folgern, dass dies eine doch eher eindimensionale, wenn nicht gar simple Betrachtungsweise ist, auch wenn sich sein Text vornehmlich auf die Rechtsgrundlage der BRD bezieht.
Unser Grundgesetz basiert nicht nur auf der großen Bedeutung des Privateigentums für das Funktionieren der freien Marktwirtschaft, sondern auch der Familie als tragender Pfeiler unserer Gesellschaftsordnung. Die Vererbung ist jedoch eines der wenigen verbliebenen Elemente, welche die Familienordnung stützt. Wir müssen berücksichtigen, dass der Zusammenhalt der Familie gegenüber dem Mittelalter und der beginnenden Neuzeit aus mehreren Gründen heraus gefährdet erscheint, da mehrere Funktionen, welche die Familie früher zu erfüllen hatte, von anonymen Gesellschaften und vom Staat übernommen wurden. Das gilt sowohl für den gesamten Bildungsbereich als auch für die Altersversorgung. Man wird darauf achten müssen, die letzten Anreizsysteme, die eine Familie zusammenhält, nicht ebenfalls abzubauen und damit die Familie durch erneuten Funktionsabbau in ihrem Bestand und in ihrer Rechtfertigung zu gefährden.
Zu den wenig verbliebenen Anreizsystemen für einen Zusammenhalt der Familie zählt auch die Möglichkeit, das Vermögen der Eltern auf die Kinder und nähere Verwandte zu vererben. Für denjenigen, der Vermögen an seine Kinder etc. vererben will, stellt eine Erbschaftssteuer einen negativen Anreiz dar. Vergleichen wir zwei Personen, die ein gleich hohes Einkommen erwirtschafteten und aus diesem Einkommen normale Einkommenssteuern gezahlt haben. Der eine verwende sein Einkommen vorwiegend für Konsum und hat hierbei keine weiteren direkten Steuern zu zahlen, während der andere einen Teil seines Einkommens spart, um es seinen Kindern weiter zuvererben. Aus der Sicht des Erblassers erscheint es als ungerecht, dass die eine Verwendungsart seines Einkommens: das Sparen für die Nachkommenschaft einer zweiten direkten Besteuerung unterliegt, die andere Verwendungsart jedoch nicht, wobei diese Umstand besonders gravierend ist, da im allgemeinen Vorsorge für Kinder oder andere Verwandte als die Verwendungsart mit der moralisch gesehen höheren Qualität angesehen wird.
In unserem Zusammenhang ist von entscheidender Bedeutung, dass mit der Bestrafung der Vererbung durch Besteuerung ein wichtiges Anreizelement zur Erhaltung der Familie gelockert wird.
« Verbietet die SUV Zum Nationalfeiertag »

Ach ja, was hälte Ehepaare zusammen? - Gemeinsame Kinder und gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen, nicht aber das, was gemeinhin als ‘gemeinsame Interessen’ bezeichnet wird.
Wen eine Erbschaftssteuer erhoben wird, schwindet das Interesse an Vermögensbildung. Was soll ich meinen Kindern Vermögen hinterlassen, wenn der Staat es ihnen sofort abnimmt? - Die ganze Diskussion um Erbschaftssteuern ist im Grunde müssig. Die Linke, eine Hand voll CVPler und gleichviele Freisinnige meinen, man müsse dem Volk noch mehr Sand in die Augen streuen. Käme die Erbschaftssteuer, würden nicht die allgemeinen Steuern reduziert, dafür diese zusätzlich erhoben. Und wozu? - Um noch mehr Bürokraten durchzufüttern.
Kommentar von anaximander — 3.08.2007 @ 00:59
Ursprünglich ist die Erbschaftssteuer ein liberales Anliegen. Überall, wo die Liberalen 1848 an die Macht kamen, führten sie sie ein. Es ist kein Zufall, dass der Kanton welcher der nie liberal regiert wurde auch der einzige ist, der nie eine Erbschaftssteuer kannte: SZ
Kommentar von Dalmatiner — 6.08.2007 @ 18:10