John Locke gilt als einer jener liberalen Denker, welche die Funktion und Wichtigkeit der Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive als erste erkannt und zu den Kernforderungen für ein liberales Staatswesen erhoben haben. Zudem forderte er die Unabhängigkeit der Richter. Damit hat er ansatzweise auch Charles de Secondat Baron de Montesquieus Meinung vorweggenommen, die Judikative solle als dritte und von den beiden anderen getrennte "Gewalt" existieren.
Nun ist in der jüngeren Vergangenheit viel darüber geschrieben worden, wie die Judikative diese Gewaltenteilung mehr und mehr unterlaufe. Diesem Eindruck kann man sich nun wahrlich, insbesondere beim Blick auf die Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts zur Asylgesetzgebung (früher ARK), aber auch bei diversen Entscheiden des Bundesgerichts - zur Steuerpolitik der Kantone etwa, oder der Einbürgerungen - nicht entziehen.
Die Frage, die des Pudels Kern wohl am besten trifft, ist jene nach der Wirkung wechselseitiger Kontrolle. Während Richter als Teil ihrer täglichen Arbeit das Arbeitsresultat von Exekutiven und Legislativen werten und, wenn sie dafür Bedarf orten, mit ihren Entscheiden korrigierend eingreiffen, also politische Entscheidungen möglicherweise in ihr Gegenteil verkehren, hat die Legislative umgekehrt höchstens die Kompetenz, bei organisatorischen Fragen der Gerichte im Sinne von Empfehlungen oder bei Richterwahlen ganz konkret einzugreifen. Mitglieder von Exekutiven kommen derweil höchstens in persönlichen 1. August Ansprachen in Form Gestalt wadenbeinbeissender Appenzellerblässe zum Zuge.
Es ergibt sich aus der Konsequenz dieser Betrachtung demnach ein Machtgefälle, an dessen Spitze die Judikative steht. Also wäre diese gut beraten, mit dieser ihr systemimmanent zukommenden Macht entsprechend eigenverantwortlich umzugehen. Schon Lord Acton wusste: Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut. Will die Judikative sich künftig nicht durch Volkswahlen oder neuen, sie und ihre Organisation und Arbeit betreffende Gesetze und Aufsichtsgremien gängeln lassen, so darf sie die ihre Unabhängigkeit betreffende Glaubwürdigkeit nicht mit Einmischung in politische Diskussionen untergraben. Indem einzelne Exponenten durch die Radio-, Fernseh- und Zeitungsredaktionen dieses Landes tingeln und dem Volk ihre Sicht der Dinge aufzwängen wollen, tun sie genau das Gegenteil.