Aktion gegen Urheberrechtsgebühr
Wir kennen sie schon von der Urheberrechtsgebühr auf Kopiergeräten, leeren Kassetten und CD-Rohlingen: Die Unersättlichkeit der Urheberrechtsgesellschaften. Nun soll derselbe Unsinn auch noch auf MP3-Geräten eingeführt werden. Man ist als Besitzer eines MP3-Players oder Harddiskrecorders also generalverdächtigt, illegal Musik zu kopieren und zu konsumieren. Die SKS, mir ansonsten nicht unbedingt geheure Konsumierendenorganisation (Dank an G. Schupelius für die Idee zu diesem Neutrum), will sich dagegen wehren. Freili.ch hat deshalb die Aktion "Blogging gegen Musiksteuern" angeregt. Ich finde diese Aktion unterstützungswürdig. Sie können bis zum 31. August 07 mit zwei Klicks der SKS eine E-Mail schicken, welche von der SKS anschliessend ausgedruckt und an die Parteipräsidenten verteilt wird. Helfen Sie mit, die staatlich geschüzte Abzockerei ehrlicher Konsumierender, die ihre CD’s kaufen, die Uhrheberrechtsgebühren bereits via iTunes bezahlt haben, oder vom grossen Angebot freier Musik von meist unbekannten Interpreten Gebrauch machen, einzudämmen.
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MP3-Gebühren: Gegen den Raubzug
Gebühren sind ein probates Mittel, um an Geld zu kommen. Aus ordnungspolitischer Sicht können verursachergerecht erhobene Abgaben durchaus Sinn machen. Nämlich dann, wenn sie einen “Klub” der Leistungsbeziehenden schaffen, die gemeinsam …
Kommentar von Ordnungspolitischer Blog — 23.07.2007 @ 09:08
Für Liberale sollte das Privateigentum zentral sein. Geistiges Eigentum ist Privateigentum. Die Aushöhlung von Urheberrechten ist der erste Schritt zur Abschaffung des Privateigentums. Es gibt keinen rationalen Grund, mit Hilfe eines falsch verstandenen Cartesischen Dualismus’ das Privateigentum am metaphysischen Begriff des Materiellen festzumachen und von geistigen Produkten künstlich abzutrennen. Damit würde schliesslich auch das Bankgeschäft ad absurdum geführt.
Kommentar von Thomas Läubli — 29.07.2007 @ 20:52
Dann sind Sie also konsequenterweise auch gegen Parallelimporte?
Kommentar von Martin Müller — 29.07.2007 @ 22:06
Weder definiere ich mich als liberal noch weiss ich viel über wirtschaftliche Zusammenhänge. Ich würde nur folgendes behaupten: Wenn man der sog. Musikindustrie und den Stars das Wasser punkto Urheberrecht abgräbt, werden auch die quersubventionierten kleinen Fische darunter leiden, deren Kunst nicht die grossen Massen erreicht.
Kommentar von Thomas Läubli — 29.07.2007 @ 22:53
Hmmm, tönt irgendwie nach Eigeninteresse, was nicht à priori etwas Schlechtes ist. Aber man sollte dazu stehen. Es geht ferner nicht darum, jemandem seinen Verdienst vorenthalten zu wollen. Es geht lediglich darum, doppelte Abkasse zu bekämpfen, capich?
Kommentar von Martin Müller — 2.08.2007 @ 22:06
Ja, klar ist es Eigeninteresse - wo ist das nicht so? Wenn Sie mal den Stundenlohn eines Künstlers, der nicht gerade dem Mainstream folgt, berechnen, müssen Sie zugeben, dass man damit seinem Arbeitsaufwand nicht gerecht wird. Hier von «Abzockerei» zu sprechen, ist ziemlich daneben. Wenn Sie sich für eine Lösung punkto «doppelter Abkasse» einsetzen wollen, dann sollten Sie das nicht über die Aushöhlung des Urheberrechts tun. Für die Leistung des Künstlers, dessen Musik Sie ab MP3-Files konsumieren, einfach nichts zu bezahlen, kann ja wohl nicht die Lösung sein.
Kommentar von Thomas Läubli — 8.08.2007 @ 23:12
Wissen Sie, Herr Läubli, ich habe nicht von Abzockerei gesprochen im Zusammenhang mit dem Stundenlohn eines Nicht-Mainstream-Künstlers, sondern im Zusammenhang damit, dass ich für ein und dieselbe Ware (oder Recht) zwei Mal zur Kasse gebeten werde. Und ich konsumiere auch keine MP3-Files, die ich nicht bezahlt habe. Entweder es ist vom Künstler unter einer Creative Commons Lizenz angeboten, oder ich bezahle in iTunes oder ich kaufe mir eine CD. Man muss schon ein gehöriger Trümmler sein, wenn man jemandem unterstellt, nur weil er nicht doppelt abkassiert werden möchte, er sehe die Lösung darin, für MP3-Files nichts zu bezahlen. Irgendwas dazwischen scheint es für Sie nicht zu geben, Sie Schwarz-Weiss-Maler.
Und dann gleich noch was: Für den mageren Stundenlohn eines Nicht-Mainstream-Künstlers kann ich wirklich nichts dafür. Oder bin ich jetzt auch noch dafür verantwortlich, wenn einer völlig am Markt vorbei produziert, oder was?
Kommentar von Martin Müller — 9.08.2007 @ 12:41
«Am Markt vorbei produzieren» - das ist leider das gängige Argument der Marktgläubigen: Was der Mehrheit nicht gefällt, kann nichts wert sein. Damit können wir Kunst und Kultur (u.a. auch Lehrstühle und Lehrbücher für Alte Sprachen) gleich abschaffen. Der Marktgläubige räumt der Quantität gegenüber der Qualität (und Anspruch) den Vorrang ein. Schon John Stuart Mill hat deshalb den als «Schweine-Philosophie» verschrieenen Utilitarismus einer Revision unterzogen.
Kommentar von Thomas Läubli — 9.08.2007 @ 19:43
Nein, Herr Läubli, Sie wollen mir schon wieder etwas unterstellen. Was der Mehrheit nicht gefällt, ist nicht nichts Wert. Aber wer meint, Anspruch darauf zu haben, die ihm zusagende Qualität (was ja ein durch und durch relativer Begriff ist) in jedem Fall “for the price of a pizza” konsumieren zu können, ist bei mir an der falschen Adresse. Ein Künstler, der sich entschliesst, für eine bedeutungslose Nische zu produzieren, was vielleicht besser auch als Selbstverwirklichung bezeichnet würde, tut dies im vollen Bewusstsein darum, auf was er sich einlässt. Bis heute hat mir noch niemand aus dieser Branche auch nur eine einzige plausible Erklärung liefern können, warum ich, wenn ich eine Software entwickle, die am Ende praktisch niemand will, obwohl sie meiner Meinung nach ein Kunstwerk besonderer Güte ist, selber für den Misserfolg gerade stehen muss, einer aber, der Vergleichbares im Bereich der Künste wagt, trotzdem auf seine Kosten kommen soll, einfach indem die Milchkuh Steuerzahler kräftig gemolken werden kann. Da lobe ich mir Künstler à la René Gubelmann, der für mich eigentlich vielmehr ein echter Unternehmer ist, auch wenn er ab und an eines seiner Werke der öffentlichen Hand verkauft (tun andere Unternehmer auch).
Bleiben noch die Orchideenfächer. Das hat nun aber wirklich nichts mit dem Thema zu tun. Bildung und Forschung mag eine hohe Kunst sein, deswegen sind Altsprachler noch lange keine Künstler, sondern Wissenschafter. Und die, wie es deren Name schon sagt, schaffen Wissen für die Gesellschaft, auch wenn man den unmittelbaren Einfluss ihrer Erkenntnisse und manchmal auch Irrtümmer nicht immer sofort in Fränkli messen kann. Jedoch soll mir keiner weismachen wollen, dass ein Schlingensief auch nur irgend einen nachhaltigen Wert produziert hat. Also vermischen Sie bitte nicht ständig verschiedene Themen, nur damit Ihre Argumente nicht gar so dürftig daherkommen.
Kommentar von Martin Müller — 9.08.2007 @ 21:39
Wenn sie nichts vermischen wollen, sollten Sie auch die Entwicklung einer Software nicht mit dem Schaffen eines Kunstwerks vergleichen. Damit betrachten Sie die Kunst rein funktionalistisch. Eine Software befasst sich ja z.B. auch nicht mit dem Existentiellen. Gewisse Kunst ist wie gewisse Philosophie unangenehm, kann aber wie die Wissenschaft (i.d.R. einer Minderheit) einen Erkenntnisgewinn bringen. Sie wissen auch, wie kostenspielig die Infrastrukturen für Kunst sein können (siehe Opernhaus) und sie auf dem freien Markt unbezahlbar würden. Daher ist auch die egalitäre Verteilung der Gewinne (wie im Falle der Urheberrechtsgebühren) legitim. Sie ermöglicht es einerseits Kleinkünstlern zu überleben, ohne dass sie sich nach dem (meist ungebildeten) Geschmack der Massen richten müssen, und andrerseits muss auch der Staat nicht dafür aufkommen, weil die Verteilung über den Konsumenten läuft. Das ist liberal. Dass Künstler in Nicht-Mainstream-Bereichen für eine bedeutungslose Nische produzieren, würde ich in Abrede stellen. Auch diese Künstler haben ihr Publikum, wenn auch ein kleines, und für dieses bedeutet diese Kunst nicht nichts. Die Kunstexperten in den Gremien und Jurys (die auch etwas studiert haben, i.d.R. ein Handwerk wie Malen, Kameraführung, Instrumente) sorgen schon dafür, dass Kunst nicht von Dilettanten gemacht wird, wie das im Show- und Unterhaltungs-Business (das nicht subventioniert zu werden braucht) oft der Fall ist (was ein Normalverbraucher nicht bemerken muss).
Das Beispiel der Alten Sprachen wurde von mir nur gegen die Marktgläubigen und gegen einen verkürzten Utilitarismus ins Feld geführt. Hier habe ich nichts vermischt.
P.S.: Ich habe die Inszenierungen (und Selbstinszenierungen) eines Schlingensief sehr genossen. Seit Marthaler wieder weg ist, hatte ich keine Lust mehr, ins Theater zu gehen. Ich denke, vielen jungen Leuten geht es ähnlich…
Kommentar von Thomas Läubli — 10.08.2007 @ 16:16
Kommentar überflüssig.
Kommentar von Martin Müller — 11.08.2007 @ 14:18
Ich interpretiere: Kommentar überflüssig = Sie müssen passen.
Kunst erfordert, damit sie verständlicher wird, gewisse Voraussetzungen. Künstler, Interpreten und Kunstexperten haben eine geschulte Wahrnehmung - sie müssen dem Publikum darin überlegen sein. Genauso hat der Quantenphysiker ein höheres Verständnis von seiner Materie und niemand käme auf die Idee, es ihm abzusprechen. Bei der Kunst hat der Ungebildete oft das Gefühl, er könne sich ein Bild machen. So kommt es leider auch zu Fehlbesetzungen, indem man Mathematiker ins Bundesamt für Kultur beruft (man beruft ja z.B. auch nicht einen Künstler zum Vorsteher des VBS). Dieselbe Problematik hat übrigens Georg Kohler im NZZ-Artikel «Über das Management der Universität» vom Freitag angeschnitten: Ein CEO sollte nicht von aussen rekrutiert werden, sondern aus den eigenen Reihen, damit er auch etwas von der Sache versteht…
Kommentar von Thomas Läubli — 12.08.2007 @ 21:04
Kommentar von Martin Müller — 12.08.2007 @ 21:36
Nein, eben nicht: Eine Interpretation eines Werks kann auch in der Kunst nicht beliebig ausfallen, sonst wäre es eine Improvisation, die mit dem Werk nichts mehr zu tun hat…
Kommentar von Thomas Läubli — 15.08.2007 @ 00:48
Gut, dann schreiben Sie doch “Ich improvisiere: …”
Kommentar von Martin Müller — 15.08.2007 @ 14:41
Ich hoffe, Sie haben den exzellenten Artikel in der NZZ vom Montag, Seite 8, von Ernst Brem gelesen. Der Titel hiess: «Die Abgabe auf leeren Tonträgern ist effizient».
«Die von den Konsumentenschutzorganisationen geforderte ersatzlose Abschaffung der Leerträgervergütung auf MP3-Speichern und Harddisc-Recordern verstösst laut dem Autor gegen internationale Konventionen. Falls das Parlament bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes dieser Forderung dennoch entspräche, müsste seiner Ansicht nach das private Kopieren von CD, DVD, Radio- und Fernsehsendungen weitgehend verboten werden.»
Aus dem Artikel:«Um den internationalen Abkommen ohne Leerträgerabgaben beizutreten, müsste der Download ab illegalen Quellen verboten werden. […] Der strafrechtliche Rechtsschutz wäre massiv auszubauen. So überlegt man sich in den USA zurzeit Strafdrohungen bis zu 20 Jahren Gefängnis für Urheberrechtsverletzungen. […] Will man mögliche Doppelzahlungen im Einzelfall verhindern, so muss dafür gesorgt werden, dass wenigstens einmal richtig bezahlt wird.» Alles andere wäre nämlich Diebstahl an geistigem Eigentum.
«Die Mehrheit der Kulturschaffenden hält die Beibehaltung der heutigen Lösung für die bessere und zukunftsträchtigere Variante. Sie dürfte wesentlich billiger zu stehen kommen als der bei einer Kriminalisierung der Verbraucher notwendige Ausbau des Justizsystems, welches Hunderte von Strafrechtsfällen zu bewältigen hätte.» Dem ist nichts hinzuzufügen.
Kommentar von Thomas Läubli — 31.08.2007 @ 00:41