Scheinarme

Martin Müller am 19.06.2007 @ 09:18

Nun, da das Bundesgericht festgestellt hat, degressive Steuertarife würden nicht dem Prinzip der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entsprechen, darf man die Wortklauberei konsequent weiterdenken. Wenn nun also ein Teilzeitler z.B. 50% arbeitet und somit in einer tieferen Progressionsstufe besteuert wird, als wenn er 100% arbeiten würde: Erfolgt in diesem Fall die Besteuerung wirklich nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit? Entspricht dies nicht eher einer Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungswilligkeit? Entspricht eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leisungswilligkeit der Bundesverfassung? Müsste der Beschäftigungsgrad nicht auf dem Lohnausweis angegeben werden, damit der Steuerpflichtige in die seiner Leistungsfähigkeit entsprechenden Progressionsstufe eingeteilt werden kann? Ferner: Wären alle, die nur 50% arbeiten, tatsächlich auch für 100% leistungsfähig, aber einfach nur nicht leistungswillig? Nein, nein, und nochmals nein. Absolute Steuergerechtigkeit nach Massgabe eines einigermassen gesunden Menschenverstandes ist nicht möglich, weil nie objektiv feststellbar und schon gar nicht mit normalem Aufwand kontrollierbar. Solange nun aber Leistungsfähige und gleichzeitig -willige, die von unabstreitbar bestehenden Ungerechtigkeiten profitieren, ungestraft von den Linken als Steuerhinterzieher hingestellt werden dürfen, führe ich den neuen Begriff "Scheinarme" ein. Für alle, die aufgrund ihres mangelnden Leistungswillen nicht das ihrer Leistungsfähigkeit entsprechende Einkommen erzielen und so dem Fiskus ein Schnippchen schlagen.