Auf den Hund gekommen
Zur Zeit befindet sich im Kanton Zürich ein neues Hundegesetz in der Vernehmlassung. Angesichts der Pitbull-Attacke von Oberglatt und so kurz vor den Gesamterneuerungswahlen wollte der Regierungsrat wohl den Wählerinnen un Wählern zeigen, dass er ihre Anliegen ernst nimmt. Denn was dabei herausgekommen ist, ist ein Sammelsurium ordnungspolitischer Sündenfälle: Theoretische Halterprüfung auch für die Halterin eines Chiwaua, Abgabe einer Anleitung zum Umgang mit Hunden an jedes Kind, Zutrittsverbot auf Pausenplätze (bin mal gespannt, wie das diejenigen Lehrer lösen, die ihren Hund aus sonderpädagogischen Überlegungen ins Schulzimmer mitnehmen). Ja sogar an die notleidenden, staatsbesoldeten Landschaftsgärtner wurde gedacht: Wer einen Hund als Hofhund hält, zahlt nur die halbe Hundesteuer. Ferner ist es - man höre und staune - verboten, Hunde auf Menschen oder Tiere zu hetzen. (Wobei, wenn ich es mir überlege, so ist das noch fast das liberalste am Ganzen: Es eröffnet einen neuen Markt für Kampfkaninchen.) Und das ganze Brimborium muss natürlich wieder die Gemeinde überwachen und organisieren (-> signalisieren von hundefreundlichen Zonen <-).
Nun, nach mir sähe ein liberales, wirksames und schlankes Hundegesetz so aus:
GESETZ ÜBER DAS HALTEN VON HUNDEN
§1 1 Im öffentlichen Raum sind Hundeköpfe von Hundekörpern
getrennt zu halten.
2 Der Regierungsrat regelt die Details und Übergangsfristen in
der Verordnung.
« Das Kreuz mit dem Kreuz Der Staat ein Hehler, seine Politiker Heuchler »

So werden neue Beamtenstellen geschaffen, womit gleichzeitig die Arbeitslosigkeit bekämpft und die Bürokratie aufgebauscht wird. Freut Euch, Hundebesitzer, jetzt dürft Ihr einen Kursus bei Schlegel belegen, der Euch ein Hundehalterzeugnis verordnet, das ein noch zu schaffendes Amt auszustellen hat.
Kommentar von anaximander — 21.10.2006 @ 12:54