Feinde der Offenen Gesellschaft
Es macht Sinn, wieder einmal an die Lehren Karl Poppers über die Offene Gesellschaft und ihre Feinde zu erinnern. Sie erscheinen mir deshalb so plausibel, weil sie Darwins Evolutionstheorie, wonach der Passendste überlebt, in den Bereich der geltenden Regeln einer Gesellschaft induziert. In der Offenen Gesellschaft sind (nicht ausschliesslich) sämtliche Regeln fortwährender Kritik ausgesetzt. Das passendste Argument gewinnt und führt anschliessend zu einer Anpassung oder ersatzlosen Abschaffung der Regel.
Dies sei all jenen Pseudoliberalen, Interventionisten und Sozialisten zwischen die Löffel gesteckt, die aus ethisch-moralischen Gründen dieses und jenes, z.B. aktuell die Rassismusstrafnorm, nicht zur Disposition (was nicht gleichbedeutend mit Abschaffung ist) stellen wollen. Das sind heute die realen Feinde der Offenen Gesellschaft, obwohl die meisten von ihnen diese immer wieder lauthals verkünden. Sie haben sie entweder nicht verstanden oder aber - viel schlimmer - zum Zwecke ihrer eigenen, gesellschaftsmodellierenden Ideologien umgedeutet. Es ist bitter notwendig, diesen Begriff wieder auf seine ursprüngliche Bedeutung zurück zu transformieren.
« Die FDP bleibt im Bundesrat Das Kreuz mit dem Kreuz »

Der Begriff “neoliberal” muss entweder verschwinden oder aber bedarf der Definition, denn mit liberal hat er nicht das geringste zu schaffen. Der Begriff dient lediglich dazu, die Wählern irre zu leiten, indem man ihnen Sand in die Augen streut.
Kommentar von anaximander — 19.10.2006 @ 10:42
Es müsste noch manch ein Begriff wieder zurückgedeutet werden. Doch wie schaffen wir dies? Finden unsere Blogs genügend Beachtung?
Kommentar von Martin Müller — 19.10.2006 @ 17:48
Es fragt sich, ob die Feinde der Offenen Gesellschaft nicht diejenigen sind, welche es Menschen mit anderer Rasse, Ethnie oder sexueller Orientierung verunmöglichen wollen, sich gegen Verleumdungen oder Diskriminierungen zu wehren. Wenn die genetische Disposition ein Grund sein kann, den Arbeitsplatz zu kündigen oder Drohungen über sich ergehen lassen zu müssen, erscheint der Ruf nach einer Abschaffung der Rassismusstrafnorm pubertär. Und liberal ist eine solche Haltung, indem man Minderheiten den Rechtsschutz verweigern will, sicher nicht…
Kommentar von Thomas Läubli — 19.10.2006 @ 23:34
Es ist nun mal eine Tatsache, dass Ihre Beispiele, Herr Läubli, den Antirassismusartikel gerade eben nicht brauchen. Gegen Verleumdungen gibt es Art. 174 StGb. Diskriminierungsverbote sind allgegenwärtig in vielen Gesetzen, im Arbeitsrecht, Mietrecht, etc. und als Grundsatz sogar in der Bundesverfassung. Daneben, dass ich noch explizit schrieb, zur Disposition stellen sei nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit Abschaffung verbunden, scheint mir Ihre Argumentation doch eher ein Scheingefecht, um der grundsätzlichen Diskussion ausweichen zu können. Wenn Sie denn noch suggerieren, aus einer sexuellen Orientierung könne die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie abgeleitet werden, weswegen es die Rassismusstrafnorm brauche, dann ist die Grenze zum Absurden überschritten.
Kommentar von Martin Müller — 20.10.2006 @ 08:37
Herr Läubli, nicht nur mir fällt auf, dass Sie und Tausend andere Mühe haben, sich vorzustellen, dass man über Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit dem Antirassismus-Gesetz diskutieren können muss. Wenn man das nämlich nicht mehr kann oder darf, ist das Antirassismus-Gesetz zu einem ehernen Maulkorb geworden. Das “zur Dispostion stellen” heisst nichts anderes, als dass man darüber diskutieren oder disputieren will/muss. Wenn Sie schreiben:
Menschen mit anderer Rasse, Ethnie oder sexueller Orientierung verunmöglichen wollen, sich gegen Verleumdungen oder Diskriminierungen zu wehren, so meinen Sie das doch nicht im Ernst -oder? Das Diskriminierungsverbot hat mit dem Antirassismus-Gesetz nicht das Geringste zu tun.
Und bitte, bitte, hören Sie doch genauer hin, wenn jemand, und sei es Blocher, etwas sagt. Sie können sich dadurch unnötige Aufregung ersparen. Niemand will Lesben, Schwule, andere Hautfarben, Sprachen, Dialekte und was da sonst noch so alles gibt, diskriminieren.
Kommentar von anaximander — 20.10.2006 @ 14:45
Sie haben Mühe mir zu folgen. Also nochmals: Ich habe geschrieben, wen ich als Feinde der Offenen Gesellschaft betrachte, aber nicht, dass man die Rassismus-Strafnorm nicht zur Disposition stellen soll. Sonst käme ich nicht auf die Idee, dass neben Rasse und Ethnie auch noch sexuelle Minderheiten von diesem Paragraphen geschützt werden sollten. Ob die Religion wirklich auch noch dazugehört, halte ich für fragwürdig.
Sie können mich gerne belehren - wo gibt es denn ein Diskriminierungsverbot in bezug auf die «sexuelle Orientierung»? In der Bundesverfassung gibts jedenfalls nur den Gummibegriff «Lebensform», worunter man ja alles mögliche verstehen kann. Sie können darüber gerne unter meinem Link nachlesen.
http://bus.los.ch/artikel.php?ID=304&rubrik=44
Kommentar von Thomas Läubli — 21.10.2006 @ 14:59
Herr Läubli, Sie sind wirklich nicht auf dem aktuellen Stand. Der Begriff “Lebensform” beinhaltet gerade auch Lebensformen, die aufgrund der sexuellen Orientierung entstehen. In der Verfassung des Kantons Zürich wird zwar die sexuelle Orientierung explizit in Art. 11 (sic!) neben der Lebensform erwähnt, aber diese Verfassung ist auch ein zeitgeistiger Schmarren. Sodann haben Sie offenbar nicht mitgekriegt, dass auf eidgenösischer Ebene am 5.6.05 das Partnerschaftsgesetz angenommen wurde, das einige der auf Ihrem Link monierte Rechtsungleichheiten eliminierte.
Sie können selbstverständlich - auch hier - Ihre Meinung vertreten. Ob Sie allerdings dem homosexuell orientierten Bevölkerungsteil mit solchen Aussagen einen Dienst erweisen, erachte ich doch eher als fragwürdig.
If it ain’t broke, don’t fix it.
Kommentar von artin Müller — 21.10.2006 @ 15:50
Womit sollte ich den homosexuellen Mitmenschen keinen Dienst erweisen?
Wenn ich den Begriff «Lebensform» in die Suchmaschine eintippe, erscheint da alles Mögliche: Mystik als Lebensform, Psychoanalyse als Lebensform, Piraterie als Lebensform, Studieren als Lebensform, Pendeln als Lebensform. Das kanns ja wohl nicht sein.
Richtig, die Zürcher Verfassung hat den Begriff «sexuelle Orientierung» explizit aufgelistet, und ich bin der Meinung, die Bundesverfassung sollte da nachziehen. Propaganda-Aktionen von freikirchlichen Kreisen, die Homosexuelle «heilen» möchten, sind zu unterbinden. Wenn Jugendliche deswegen Suizid begehen, ist es schon zu spät. Die Prävention muss vorher einsetzen. Die einzige Möglichkeit, solche Diskriminierungen und Hasspredigten gesetzlich zu sanktionieren, ist die Schaffung eines Zusatzes zum 261bis im StGB. Mit der Bundesverfassung, die nur grundlegenden Charakter hat, hat das nichts zu tun.
Immerhin beruhigt es mich, dass auch Sie gewisse Sanktionierungen anerkennen, wenn Sie hier schreiben: «Unsittliche, sexistische, rassistische, rechtswidrige oder beleidigende Kommentare oder SPAM werden gelöscht.»
Kommentar von Thomas Läubli — 21.10.2006 @ 17:37
Das Löschen von unsittlichen, sexistischen, rechtswidrigen oder beleidigenden Kommentaren ist doch keine Sanktion, sondern lediglich eine Prävention gegen eine mögliche Strafverfolgung wegen Beihilfe zur Verbreitung ebensolchen Inhalts!
Womit
sSie keinen Dienst erweisen, fragen Sie? Indem Sie den Antirassismusartikel auf sexuelle Orientierung ausweiten möchten und darin sogar noch die einzige Möglichkeit sehen. Sind Homosexuelle etwa eine Rasse oder eine Ethnie? Machen Sie sich doch nicht lächerlich!Ferner gebe ich Ihnen zu bedenken, dass es nicht nur homosexuelle Jugendliche gibt, die auf “Heilsversprechen” von irgendwelchen Sekten hereinfallen und so in tiefste seelische Nöte geraten. Muss der Staat wirklich für alle Unwägbarkeiten, die das Leben für den Menschen bereit hält, seine schützende Hand ausbreiten? Wo bleibt die Eigenverantwortung der Eltern solcher Jugendlicher?
Nun, ich habe begriffen: Sie sind einer jener Vielen, die ihr Heil im Nanny-State suchen. Das sei Ihnen unbenommen. Jedoch werden Sie in mir keinen Abnehmer Ihrer Ideologie finden.
Kommentar von Martin Müller — 21.10.2006 @ 18:22
Ihre Gesetzesparanoia zeigt sich gerade in der Behauptung, dass die sexuelle Orientierung nicht in den 261bis gehört. Warum ist denn da die Religion drin - ist das auch eine Rasse? Machen Sie sich doch nicht lächerlich! Hängen Sie so sehr an Worthülsen, dass Sie die Nöte von Menschen ausblenden? Von mir aus kann man die sexuellen Minderheiten separat in einem 261ter unterbringen. Das sind juristische Formalien, die mich nicht interessieren. Die Forderung, auch die sexuelle Orientierung unter Diskriminierungsschutz zu stellen, ist im Übrigen nicht nur meine Forderung, sondern auch die der Schwulenorganisation Pink Cross.
Was die seelischen Nöte betrifft, so hat der Staat ganz klar die Aufgabe, Menschen, die alleine aufgrund der genetischen Disposition (also Rasse, Ethnie, sexuelle Identität) angegriffen werden, zu schützen. Alles andere ist eine Begünstigung von sozialdarwinistischen Bestrebungen, Minderheiten aufgrund dieser unfreiwilligen Merkmale zu schikanieren und auszulöschen. Mit einem «Nanny-State», wie Sie das verniedlicht nennen, hat das nichts zu tun, sondern mit der Verantwortung zum Mitmenschen, die ein Rechtsfreisinniger ja gerne mit Hinweis auf die sog. «Eigenverantwortung» relativiert.
Die FDP ist gar nicht so liberal, wie Sie sich gerne gibt. Unlängst ist ein Zürcher Gemeinderat aus der FDP ausgetreten. Offiziell war die Begründung, die FDP sei zu sehr nach rechts gerutscht. Im Interview mit einer Schwulenzeitung sagte der Betreffende dann: «Ich bekam in der Fraktion als Schwuler diskriminierenden Druck zu spüren.» Drei von fünf Leuten an der Parteispitze seien klerikal stark beeinflusst.
Kommentar von Thomas Läubli — 21.10.2006 @ 20:07
Läubli, Ihre Bemerkung betreffs Paranoia geht zu weit. Wenn Sie sich nur mit Angriffen auf die geistige Integrität anderer profilieren können, dann haben Sie ein Problem und zwar ein zünftiges. Wenn Sie als studierter Arbeits- und Organisationspsychologe solche Ferndiagnosen stellen, dann muss ich mir langsam aber sicher die Frage stellen, ob wir wirklich auf dem richtigen Weg sind, wenn wir unser eh schon schweineteures Bildungssystem mit noch mehr Finanzen allimentieren.
Kommentar von Martin Müller — 21.10.2006 @ 21:01
Da haben Sie sich einen anderen Thomas Läubli ergoogelt - das bin nicht ich. Zuerst denken, dann handeln - danke!
Wenn Ihnen die Meinungsäusserungsfreiheit wirklich am Herzen liegt, dann kann Ihnen meine «Ferndiagnose» auch egal sein. Und wenn Sie niemals im Leben Menschen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie bzw. sexuellen Identität diskriminiert haben und dies auch nie tun werden, dann sollte ein Paragraph 261bis bzw. die Schaffung eines 261ter auch kein Problem für Sie darstellen. Ein bisschen liberale Gelassenheit tut not. Ich halte diese Paragraphen aus den genannten Gründen, insbesondere des Opferschutzes, für wichtig.
Kommentar von Thomas Läubli — 21.10.2006 @ 23:12
Dass mir Meinungsäusserungsfreiheit wichtig ist, sehen Sie daran, dass ich Ihre abschätzigen Posts stehen lasse, obwohl ich Ihre darin geäusserten Meinungen überhaupt nicht teile. Wenn Sie nicht der Läubli sind, für den ich Sie gehalten habe, dann ist es umso schlimmer, denn dann haben Sie über mich die Diagnose “Paranoia” gefällt, ohne über die dafür vorgeschriebene Ausbildung zu verfügen. Das nennt man gemeinhin Kurpfuscherei, Herr Läubli!
Kommentar von Martin Müller — 21.10.2006 @ 23:27