Bassecourt - Kapitulation des Rechtsstaats

Martin Müller am 15.09.2006 @ 16:09

Im Kanton Jura rüttelt man neuerdings an den Grundfesten des liberalen Rechtsstaats. Nachdem die Regierung des jurassischen 3′350-Seelen Dorf Bassecourt die Vermietung der Festhalle für die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz wieder zurückgezogen hat, liess sich auch in anderen jurassischen Gemeinden kein Veranstaltungsort finden und die SVP muss nun ins Bernische Grenchen ausweichen.

Doch der Reihe nach: Da zieht der Gemeinderat von Bassecourt, bestehend aus der Gemeindepräsidentin Françoise CATTIN, CSP, Bernard MAÎTRE, CSP, Guylaine HOFFMEYER, CSP, Jean-Bernard VALLAT, CSP, Brigitte STEINER, CSP, Eric DOBLER, CVP, Albert ACKERMANN, CVP, Rose-Marie ALLEMANN, SP und Charly MONNIN, SP die Zusage für die Vermietung der örtilichen Festhalle an die SVP zurück. Als Begründung wird erklärt, die kleine Gemeinde könne sich die Kosten für die Sicherstellung der Sicherheit nicht leisten. Man befürchte Übergriffe von SVP-Gegnern.

Die Versammlungsfreiheit, ein Grundrecht im liberalen Rechtsstaat, wird somit aufgrund der Drohungen ein paar militanter Aktivisten aufgegeben. Die grösste nationale Regierungspartei - nicht etwa eine Extremistengruppe am linken oder rechten Rand - kann das ihr zustehende Grundrecht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht wahrnehmen, weil dieser Rechtsstaat sich ausser Stande sieht, dieses Recht zu gewährleisten. Das ist ein erneutes Armutszeugnis und zeigt den desolaten Zustand unses Landes, respektive seiner politischen Elite. Denn eines muss man ganz klar festhalten: Was an den Delegiertenversammlungen dieser SVP manchaml im geschützen Rahmen der Meinungsfreiheit geäussert wird, mag manchen Liberalen erschaudern lassen, zulässig ist es alleweil.

Selbst wenn man für die finanzielle Lage dieser kleinen Gemeinde Verständnis aufbringt, so ist im selben Atemzug knallhart das geltende Subsidiaritätsprinzip einzufordern. Die übergeordnete Ebene muss dann aktiv werden, wenn die kleinere Einheit mit einer Aufgabe überfordert ist. Es wäre also am Kanton Jura gewesen, seine Gemeinde soweit zu unterstützen, dass verfassungsmässige Grundrechte bedingungslos geschützt werden.

Doch werfen wir einen Blick auf die parteipolitische Zusammensetzung dieses Gemeinderats: Von den neun Mitgliedern lassen sich deren sieben bedingungslos der politischen Linken zuordnen. Die zwei CVP-Vertreter, sollten sie denn überhaupt zum marginalisierten bürgerlichen Flügel dieser Partei gehören, zählen zur Kategorie "in the middle of nowhere." Angesichts solcher für Sozialisten paradiesischer Verhältnisse vermag der Entscheid kaum jemanden zu verwundern. Ich möchte jedoch das Geschrei derselben Kreise hören, wenn der Rechtsstaat auf die Idee käme, 1. Mai Demos mit dem Kostenargument zu verbieten. Dass in diesen Fällen die Sicherheitskosten - im Gegensatz zu einer höchstens rhetorisch unfriedlichen SVP-Delegiertenversammlung - jeweils sogar durch die Teilnehmer selber verursacht werden, sei nur am Rande erwähnt.

Im Jura, der seine Existenz der Versammlungsfreiheit geradezu zu verdanken hat, hat der Rechtsstaat ganz offensichtlich kapituliert. Höchste Zeit, dass sich liberale Kräfte in diesem Land mit Vehemenz für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung einsetzen. Doch vermutlich ergötzt sich jener Bundesrat, der sonst sehr schnell den Liberalen heraushängt, wenn es ihm gerade kommod ist, in diesem Fall höchstens in diebischer Schadenfreude und lächelt in sein unglückliches Händchen ob dieser Schmach für die verhasste SVP. Angesichts der in diesem Fall zum Ausdruck gekommenen Hybris dürfte es sich aber um einen Phyrrussieg der übleren Sorte handeln.

Mit dem Thema beschäftigte sich auch: Sisyphos

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