Suizid und Dienstwaffe - Facts & Figures

Martin Müller am 15.09.2006 @ 23:39

Zurzeit sind die Newsfeeds, Blogs und herkömmliche Medien voll von Meldungen und (Kurz-)Schlüssen über die Studie einer Autorengruppe der Uni Zürich betreffend der Suizidrate mit Schusswaffen. Die Forderung nach Einzug der persönlichen Dienstwaffe schweizerischer Armeeangehöriger oder mindestens der dazugehörenden Munition hat Hochkonjunktur. Dazu ein paar Facts & Figures.

Ausgelöst wurde der Hype durch eine Medienmitteilung der Universität Zürich vom 29.8.06. Darin weist der Mediendienst der Uni auf eine im "American Journal of Public Health" publizierten Studie diverser Autoren hin und liefert eine kurze Zusammenfassung. Dazu ist folgendes anzumerken: Die Studie ist nicht frei öffentlich zugänglich. Wer sich mit mehr als dem knappen Abstrakt befassen möchte, muss entweder ein Abo lösen (günstigste Variante für Normalsterbliche: $60) oder für die Ansicht des Artikels während eines Tages $10 bezahlen. Der konkrete Inhalt der Studie bleibt daher auch für mich im Dunkeln.

Man muss daher davon ausgehen - und die Eingangs angesprochenen Meldungen scheinen dies zu bestätigen - dass kaum ein Blogger oder ein Blog-Kommentator, ja vermutlich sogar die Mehrheit der Journalisten, welche sich zu diesem Thema äussern, den Inhalt der Studie kennt. Somit beziehen sie sich generell auf die Zusammenfassung in vorgenannter Medienmitteilung, die da lautet:

Manche Länder haben entsprechende Schritte unternommen und die Verfügbarkeit von Schusswaffen in Privathaushalten seit Ende der 80-er Jahre deutlich gesenkt: Kanada zum Beispiel von 31% auf 19%, Australien von 20% auf 10%, England & Wales sowie Schottland von 5% auf 3%. Ein Vergleich von Längsschnittdaten, den eine interdisziplinäre Schweizer Autorengruppe unter der Federführung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich veröffentlicht hat, zeigt, dass die Zahl der Schusswaffensuizide in den entsprechenden Ländern proportional zurückgegangen ist: In Kanada von 32% auf 19%, in Australien von 30% auf 19%, in England & Wales von 4.5% auf 3% und in Schottland von 7% auf 2%). In der Schweiz dagegen hat der Anteil der Schusswaffensuizide im gleichen Zeitraum von 23% auf 27% zugenommen.

Das sind in der Tat beeindruckende Zahlen, wobei allerdings die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen angesichts der seit rund 30 Jahren in der Volksschule gelehrten Mengenlehre der nachhaltigen Vermittlungseffizienz ebendieser Volksschule - samt nachgelagerter Sekundarstuffe II und universitärem Bildungssystem - ein äusserst desolates Zeugnis ausstellen. Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Federführung bei der diffusen Psychiatrie lag, anstatt bei den genauen Naturwissenschaften. Denn die Aussage, dass sich bei Senkung der Verfügbarkeit von Schusswaffen der Anteil der Schusswaffensuizide an der Gesamtzahl aller Suizide proportional verändert hat, ist - mit Verlaub - keine erwähnenswerte intellektuelle Denkleistung! Massgebend ist höchstens, ob sich die Verhältniszahl von Suiziden zur Bevölkerungszahl dadurch verringert hat.

Sodann lohnt sich die Überlegung, weshalb der Staat überhaupt den Bürger vor der Selbsttötung beschützen soll. Mindestens aus liberaler Sicht hat er sich da konsequent raus zu halten. Die verbreitete Hysterie deutet allerdings darauf hin, dass auch hier der Ruf nach dem Nanny-State in weiten, selbst in liberal sein wollenden Kreisen, seine Anhänger gefunden hat. Dabei ist es doch nur noch in besonders stockkatholischen Orten Praxis, Selbsttöter ausserhalb der Friedhofsmauern zu begraben. Aus dieser Erkenntnis lassen sich somit keine Gründe für eine Praxisänderung bei der persönlichen Dienstwaffe ableiten.

Widmen wir uns deshalb noch den mit der persönlichen Dienstwaffe verübten Ehegatten- und Kindermorden. Hier hat der Staat selbst aus liberalem Blickwinkel betrachtet tatsächlich die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich solche Morde in aller Regel über eine längere Zeit anbahnen und kaum je als Affekthandlung verübt werden. Das Beispiel Stadler vs. Rey-Bellet mag als Anschauungsunterricht dienen. Selbst die lange Autofahrt von der Ostschweiz ins Wallis vermochte den Täter nicht von seinem Vorhaben abhalten. (Allerdings muss dabei einschränkend in Erinnerung gerufen werden, dass ja eben die dazugehörige Studie nicht öffentlich zugänglich ist, sollte sie sich denn überhaupt dazu auslassen, was angesichts des im vorletzen Absatz aufgedeckten Diletantismus durchaus als fragwürdig betrachtet werden kann). Es ist daher kaum anzunehmen, dass ein Einschliessen der Dienstwaffe in diesem Bereich zu einer messbaren Verbesserung führen dürfte.

Die ganze Geschichte lehrt uns vorerst nur eins: Die sich selber durch Zitieren und Abschreiben gleichschaltenden Medien nehmen ihre Kontrollaufgabe nicht wahr, weil sie nicht hinterfragen, sondern nur Meinungen weiterverbreiten. Sie machen sich so zu Prostituierten einer Wissenschaft, die danach trachtet, die politische Agenda zu beeinflussen, um ihre gesellschaftspolitische Vorstellung eines Bemutterungsstaates durchzusetzen. Denn eine Gesellschaft, die sich wohlbehütet fühlt und dabei nach und nach fetter, selbstzufriedener und träger wird, ist der Garant für sinkenden bis fehlenden Widerstand gegen mehr staatliche Kohle. Sei es in Form von Verbildungsinvestitionen, sei es in Form von Presseförderung, wie sie der Verlegerverband aktuell gerade wieder fordert.

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1 Kommentar »

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  1. Eigentlich wuerde sachliche Oeffentlichkeitsarbeit vollends genuegen. Dass mit “sachlich” nicht eine Rundschau-aehnliche Reportage gemeint sein kann, ist wohl klar. Denn wenn eine Sendung zur Aufmachung des Beitrages Schlagparolen wie “Hobbyschuetzen halten nichts von Kontrollen und Verbote” verwendet oder was von “verborgener Schweizer Schiessszene” faselt, obwohl 600′000 “freie” Schuetzen daran teilhaben, ist es um die Sachlichkeit geschehen. Uebrigens ein Paradox in sich; wie koennen 600′000 Menschen in diesem Land einem Hobby nachgehen und dies angesichts einer solchen Anzahl Leute “verborgen” tun??? Na ja, klassische Meinungsmache halt!

    Ein liberales Waffengesetz scheint derzeit bei keiner Partei in der Parteiagenda hoch oben zu stehen (ganz im Gegensatz zu den gruenlinken Parteien, die ein restriktives Gesetz wollen). Dies scheint mir jedoch zumindest unverstaendlich, da falls bisher angegebene Zahlen richtig sind (90′000 lizenzierte Schuetzen, 600′000 “freie” Schuetzen, eine mir unbekannte, aber sicherlich in die abertausend gehende, Zahl Jaeger und Waffensammler samt Familien-, Freundes- und Arbeitskreis) steckt in den Schweizer Waffenbesitzern ein Wahlpotenzial sondergleichen, das fuer jede Partei ein wahlstrategisches Honigschlecken sein muesste.

    Aber wie gesagt, eine objektive Berichterstattung wuerde genuegen. Wenn die Rundschau anstatt die PC-Destruktion von ein paar Halbbesoffenen zu zeigen, dem Publikum klar dargestellt haette, dass unbescholtene Waffenbesitzer in diesem Land seit nunmehr acht (8) Jahren auf Grund des Inkrafttreten des Bundesgesetzes ueber Waffen, Munition, Waffenzubehoer am 01.01.1999 (= Einfuehrung des Waffentragverbotes, des Schalldaempfer-Laserzielgeraete-Nachsichtzielgeraete-Stahlkernmunition-Deformationsmunitionverbotes, des Verbotes von ehemaligen Seriefeuerwaffen, die zu Halbautomaten abgeaendert wurden, etc.) OHNE! jeglichen Sicherheitszuwachs fuer die Gesellschaft oder jegliche Senkung von Waffenmissbrauch gesetzlich drangsaliert, schlecht gestellt und kriminalisiert werden, so koennten sich die Waffenhasser ihre “guten Ideen” in die Schuhe schieben.
    Nun wollen die Waffenhasser entgegen den inlaendischen und internationalen Erfahrungen und der Vernunft noch mehr unsinnige, unnuetze und gar kontraproduktive Verbote durchringen.
    Schliesslich wurde ja 1993 dem Buerger erzaehlt es handle sich nicht um ein Verbotsgesetz, sondern um ein Missbrauchsgesetz; ja, dem Missbrauch der Freiheits- und Eigentumsrechte unbescholtener Schweizer Buerger!

    Kommentar von Roberto aus Basel — 17.03.2007 @ 10:19

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