Suizid und Dienstwaffe - Facts & Figures

Martin Müller am 15.09.2006 @ 23:39

Zurzeit sind die Newsfeeds, Blogs und herkömmliche Medien voll von Meldungen und (Kurz-)Schlüssen über die Studie einer Autorengruppe der Uni Zürich betreffend der Suizidrate mit Schusswaffen. Die Forderung nach Einzug der persönlichen Dienstwaffe schweizerischer Armeeangehöriger oder mindestens der dazugehörenden Munition hat Hochkonjunktur. Dazu ein paar Facts & Figures.

Ausgelöst wurde der Hype durch eine Medienmitteilung der Universität Zürich vom 29.8.06. Darin weist der Mediendienst der Uni auf eine im "American Journal of Public Health" publizierten Studie diverser Autoren hin und liefert eine kurze Zusammenfassung. Dazu ist folgendes anzumerken: Die Studie ist nicht frei öffentlich zugänglich. Wer sich mit mehr als dem knappen Abstrakt befassen möchte, muss entweder ein Abo lösen (günstigste Variante für Normalsterbliche: $60) oder für die Ansicht des Artikels während eines Tages $10 bezahlen. Der konkrete Inhalt der Studie bleibt daher auch für mich im Dunkeln.

Man muss daher davon ausgehen - und die Eingangs angesprochenen Meldungen scheinen dies zu bestätigen - dass kaum ein Blogger oder ein Blog-Kommentator, ja vermutlich sogar die Mehrheit der Journalisten, welche sich zu diesem Thema äussern, den Inhalt der Studie kennt. Somit beziehen sie sich generell auf die Zusammenfassung in vorgenannter Medienmitteilung, die da lautet:

Manche Länder haben entsprechende Schritte unternommen und die Verfügbarkeit von Schusswaffen in Privathaushalten seit Ende der 80-er Jahre deutlich gesenkt: Kanada zum Beispiel von 31% auf 19%, Australien von 20% auf 10%, England & Wales sowie Schottland von 5% auf 3%. Ein Vergleich von Längsschnittdaten, den eine interdisziplinäre Schweizer Autorengruppe unter der Federführung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich veröffentlicht hat, zeigt, dass die Zahl der Schusswaffensuizide in den entsprechenden Ländern proportional zurückgegangen ist: In Kanada von 32% auf 19%, in Australien von 30% auf 19%, in England & Wales von 4.5% auf 3% und in Schottland von 7% auf 2%). In der Schweiz dagegen hat der Anteil der Schusswaffensuizide im gleichen Zeitraum von 23% auf 27% zugenommen.

Das sind in der Tat beeindruckende Zahlen, wobei allerdings die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen angesichts der seit rund 30 Jahren in der Volksschule gelehrten Mengenlehre der nachhaltigen Vermittlungseffizienz ebendieser Volksschule - samt nachgelagerter Sekundarstuffe II und universitärem Bildungssystem - ein äusserst desolates Zeugnis ausstellen. Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Federführung bei der diffusen Psychiatrie lag, anstatt bei den genauen Naturwissenschaften. Denn die Aussage, dass sich bei Senkung der Verfügbarkeit von Schusswaffen der Anteil der Schusswaffensuizide an der Gesamtzahl aller Suizide proportional verändert hat, ist - mit Verlaub - keine erwähnenswerte intellektuelle Denkleistung! Massgebend ist höchstens, ob sich die Verhältniszahl von Suiziden zur Bevölkerungszahl dadurch verringert hat.

Sodann lohnt sich die Überlegung, weshalb der Staat überhaupt den Bürger vor der Selbsttötung beschützen soll. Mindestens aus liberaler Sicht hat er sich da konsequent raus zu halten. Die verbreitete Hysterie deutet allerdings darauf hin, dass auch hier der Ruf nach dem Nanny-State in weiten, selbst in liberal sein wollenden Kreisen, seine Anhänger gefunden hat. Dabei ist es doch nur noch in besonders stockkatholischen Orten Praxis, Selbsttöter ausserhalb der Friedhofsmauern zu begraben. Aus dieser Erkenntnis lassen sich somit keine Gründe für eine Praxisänderung bei der persönlichen Dienstwaffe ableiten.

Widmen wir uns deshalb noch den mit der persönlichen Dienstwaffe verübten Ehegatten- und Kindermorden. Hier hat der Staat selbst aus liberalem Blickwinkel betrachtet tatsächlich die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich solche Morde in aller Regel über eine längere Zeit anbahnen und kaum je als Affekthandlung verübt werden. Das Beispiel Stadler vs. Rey-Bellet mag als Anschauungsunterricht dienen. Selbst die lange Autofahrt von der Ostschweiz ins Wallis vermochte den Täter nicht von seinem Vorhaben abhalten. (Allerdings muss dabei einschränkend in Erinnerung gerufen werden, dass ja eben die dazugehörige Studie nicht öffentlich zugänglich ist, sollte sie sich denn überhaupt dazu auslassen, was angesichts des im vorletzen Absatz aufgedeckten Diletantismus durchaus als fragwürdig betrachtet werden kann). Es ist daher kaum anzunehmen, dass ein Einschliessen der Dienstwaffe in diesem Bereich zu einer messbaren Verbesserung führen dürfte.

Die ganze Geschichte lehrt uns vorerst nur eins: Die sich selber durch Zitieren und Abschreiben gleichschaltenden Medien nehmen ihre Kontrollaufgabe nicht wahr, weil sie nicht hinterfragen, sondern nur Meinungen weiterverbreiten. Sie machen sich so zu Prostituierten einer Wissenschaft, die danach trachtet, die politische Agenda zu beeinflussen, um ihre gesellschaftspolitische Vorstellung eines Bemutterungsstaates durchzusetzen. Denn eine Gesellschaft, die sich wohlbehütet fühlt und dabei nach und nach fetter, selbstzufriedener und träger wird, ist der Garant für sinkenden bis fehlenden Widerstand gegen mehr staatliche Kohle. Sei es in Form von Verbildungsinvestitionen, sei es in Form von Presseförderung, wie sie der Verlegerverband aktuell gerade wieder fordert.

    

Bassecourt - Kapitulation des Rechtsstaats

Martin Müller am @ 16:09

Im Kanton Jura rüttelt man neuerdings an den Grundfesten des liberalen Rechtsstaats. Nachdem die Regierung des jurassischen 3′350-Seelen Dorf Bassecourt die Vermietung der Festhalle für die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz wieder zurückgezogen hat, liess sich auch in anderen jurassischen Gemeinden kein Veranstaltungsort finden und die SVP muss nun ins Bernische Grenchen ausweichen.

Doch der Reihe nach: Da zieht der Gemeinderat von Bassecourt, bestehend aus der Gemeindepräsidentin Françoise CATTIN, CSP, Bernard MAÎTRE, CSP, Guylaine HOFFMEYER, CSP, Jean-Bernard VALLAT, CSP, Brigitte STEINER, CSP, Eric DOBLER, CVP, Albert ACKERMANN, CVP, Rose-Marie ALLEMANN, SP und Charly MONNIN, SP die Zusage für die Vermietung der örtilichen Festhalle an die SVP zurück. Als Begründung wird erklärt, die kleine Gemeinde könne sich die Kosten für die Sicherstellung der Sicherheit nicht leisten. Man befürchte Übergriffe von SVP-Gegnern.

Die Versammlungsfreiheit, ein Grundrecht im liberalen Rechtsstaat, wird somit aufgrund der Drohungen ein paar militanter Aktivisten aufgegeben. Die grösste nationale Regierungspartei - nicht etwa eine Extremistengruppe am linken oder rechten Rand - kann das ihr zustehende Grundrecht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht wahrnehmen, weil dieser Rechtsstaat sich ausser Stande sieht, dieses Recht zu gewährleisten. Das ist ein erneutes Armutszeugnis und zeigt den desolaten Zustand unses Landes, respektive seiner politischen Elite. Denn eines muss man ganz klar festhalten: Was an den Delegiertenversammlungen dieser SVP manchaml im geschützen Rahmen der Meinungsfreiheit geäussert wird, mag manchen Liberalen erschaudern lassen, zulässig ist es alleweil.

Selbst wenn man für die finanzielle Lage dieser kleinen Gemeinde Verständnis aufbringt, so ist im selben Atemzug knallhart das geltende Subsidiaritätsprinzip einzufordern. Die übergeordnete Ebene muss dann aktiv werden, wenn die kleinere Einheit mit einer Aufgabe überfordert ist. Es wäre also am Kanton Jura gewesen, seine Gemeinde soweit zu unterstützen, dass verfassungsmässige Grundrechte bedingungslos geschützt werden.

Doch werfen wir einen Blick auf die parteipolitische Zusammensetzung dieses Gemeinderats: Von den neun Mitgliedern lassen sich deren sieben bedingungslos der politischen Linken zuordnen. Die zwei CVP-Vertreter, sollten sie denn überhaupt zum marginalisierten bürgerlichen Flügel dieser Partei gehören, zählen zur Kategorie "in the middle of nowhere." Angesichts solcher für Sozialisten paradiesischer Verhältnisse vermag der Entscheid kaum jemanden zu verwundern. Ich möchte jedoch das Geschrei derselben Kreise hören, wenn der Rechtsstaat auf die Idee käme, 1. Mai Demos mit dem Kostenargument zu verbieten. Dass in diesen Fällen die Sicherheitskosten - im Gegensatz zu einer höchstens rhetorisch unfriedlichen SVP-Delegiertenversammlung - jeweils sogar durch die Teilnehmer selber verursacht werden, sei nur am Rande erwähnt.

Im Jura, der seine Existenz der Versammlungsfreiheit geradezu zu verdanken hat, hat der Rechtsstaat ganz offensichtlich kapituliert. Höchste Zeit, dass sich liberale Kräfte in diesem Land mit Vehemenz für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung einsetzen. Doch vermutlich ergötzt sich jener Bundesrat, der sonst sehr schnell den Liberalen heraushängt, wenn es ihm gerade kommod ist, in diesem Fall höchstens in diebischer Schadenfreude und lächelt in sein unglückliches Händchen ob dieser Schmach für die verhasste SVP. Angesichts der in diesem Fall zum Ausdruck gekommenen Hybris dürfte es sich aber um einen Phyrrussieg der übleren Sorte handeln.

Mit dem Thema beschäftigte sich auch: Sisyphos