Die Freiheit des individuellen Lebensentwurfs ist ein von Liberalen hochgehaltenes Prinzip. Doch ausgerechnet aus jener Partei, die sich seit neustem das Prädikat „Wir Liberalen“ auf die Flagge schreibt, kommt ein Vorstoss, der massiv in die Freiheit der individuellen Lebensgestaltung eingreift.
Das Postulat von Dr. Regine Sauter, Kantonsrätin der FDP in Zürich, verlangt, vorerst als Versuch, es seien die Kinder- und Ausbildungszulagen, die heute unabhängig des Lebensentwurfs der Empfängerperson ausgerichtet werden, an jene auszuschütten, die mehr als 100 Prozent arbeiten und ihre Kinder zur Betreuung abgeben. Zudem sollen sie sich nur noch auf das Vorschulalter konzentrieren. Damit soll die vorschulische familienexterne Betreuung gestärkt und mehr Frauen der Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht werden.
Hohn und Spott in den Ohren Liberaler
Was auf den ersten Blick an sich noch plausibel tönt, hat hingegen diverse konzeptionelle, aber auch systemische Mängel:
Wer sich für jenen Lebensentwurf entscheidet, bei dem auf ein doppeltes Einkommen verzichtet wird, ist einmal mehr der stark pigmentierte, südlich der Sahara Geborene. Zum Ersten finanziert er mit nur einem Einkommen den Lebensunterhalt der Betreuungsperson. Zum Zweiten finanziert er über seine Steuern die Betriebsbeiträge und die Anschubfinanzierung staatlich betriebener Krippen, die jenen, die Fremdbetreuen lassen, ihr Doppeleinkommen – bei Akademikerfamilien kann man dazu noch das Prädikat „fürstlich“ dazunehmen – erst gar ermöglichen. Zum Dritten kann er die nicht in Bar angefallenen Kosten für die Betreuung – wir sprechen im Kanton Zürich von bis zu 6000 Franken pro Kind, die als Abzug für Fremdbetreuung geltend gemacht werden können – nicht dem steuerbaren Einkommen abziehen. Und nun sollen bei Wahl dieses Lebensentwurfs auch noch die Kinder- und Ausbildungszulagen gestrichen werden.
Damit werden Eltern mittels staatlicher Intervention richtiggehend dazu gezwungen, ihre Kinder dem Staat zur Betreuung abzuliefern. „Freie Wahl des Lebensentwurfs“ tönt unter solchen Umständen wie Hohn und Spott in den Ohren eines echten Liberalen.
Liberale Sünden
Nun könnte man versucht sein zu argumentieren, die Selbstbetreuung sei eben sehr unökonomisch, weil zu viel Ressourcen für zu wenig Kinder eingesetzt würden. Das mag sein, ist aber, mit Verlaub, nicht gerade eine liberale Haltung, ist es doch das Recht des Individuums, mit den sich in seinem Eigentum befindlichen Ressourcen so verschwenderisch umzugehen, wie es will.
Sodann begehen die Befürworter dieses Modells einen Denkfehler, in dem sie das Argument beiziehen, die Gesellschaft sei aus demographischen Gründen darauf angewiesen, dass künftig mehr Frauen erwerbstätig seien. Dies würde bedingen, dass die Wirtschaft aus demographischen Gründen mehr Arbeitsstellen schafft, was geradezu eine groteske Überlegung ist. Die Erwerbstätigkeit des lohnabhängigen Individuums ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsnachfrage und dem Leistungsangebot. Fehlt das eine oder das andere, entsteht keine Arbeitsstelle.
Subvention privatrechtlicher Verträge
Anzumerken bleibt, dass nach den Regeln des freien Marktes, wenn die Leistungsnachfrage das Leistungsangebot übersteigt, der Wert des Leistungsangebots steigt und somit die Nachfrageseite sich freiwillig überlegen wird, ob sie mittels Zusatzangeboten wie z.B. der Kinderbetreuung für Mütter ihre Nachfrage attraktiver gestalten kann. Angesichts der schier unerschöpflichen Angebotsressourcen, welche die Personenfreizügigkeit mit den EU-Ländern der Nachfrageseite erschlossen hat, dürften sich allerdings solche Überlegungen im Bereich der theoretischen Wolkenschiebereien bewegen. Und somit bleibt die staatlich organisierte Finanzierung der Fremdbetreuung das was sie ist: Eine Subventionierung bestimmter privatrechtlicher Vertragsverhältnisse. Und dies ist aus liberaler Sicht zu brandmarken.
Mängel auch im heutigen System
Fairerweise muss man zugeben, dass das heutige System der Kinder- und Ausbildungszulagen auch seine Schwachstellen hat. So profitieren auch jene Erwerbstätigen, die eigentlich nicht darauf angewiesen wären. Selbständigerwerbende in vielen Kantonen bleiben ungeachtet ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse davon ausgeschlossen. Doch solche Mängel können nicht korrigiert werden, indem das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet wird.
Die Kinderzulage ist für gar manche Mittelstandsfamilie (von den Armen ganz zu schweigen) ein unverzichtbarer Zustupf, gerade wenn eines oder mehrere Kinder eine weiterführende Schule besuchen und Kosten für Schulbücher, Schuhe und Kleider ein erheblicher Budgetposten auszumachen beginnen. Dies fällt notabene in jene Zeit, wo die allermeisten Frauen den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben gefunden haben, weil der Nachwuchs keine intensive Betreuung mehr erfordert. Ist das Geld jedoch in der Vorschulzeit für externe Betreuung ausgegeben, so dürfte dies künftig bei gar mancher Familie zur unerfreulichen Entscheidung führen, dass nun halt der Köbeli "nur" eine Lehre machen kann, weil man sich das Studium nicht leisten kann.
Ich rate daher zur Vorsicht mit neuen Experimenten, die auf der simplen, aber durchsichtigen Idee fussen, mit populisitischen Ideen neue Wählersegmente im Bereich der Nanny-State-Apostel zu aquirieren, nur weil einem die echten liberalen Köpfe abhanden gekommen sind.
Randbemerkung: Der Verfasser ist als Selbständigerwerbender im Kanton Zürich vom Bezahlen der Kinderzulagenprämien befreit, vom Bezug demzufolge ausgeschlossen und deshalb in dieser Frage unbefangen.