Zürcher Fluglärm Index

Martin Müller am 30.09.2006 @ 13:27

Gestern Abend nahm ich an der letzten von 11 Informationsveranstaltungen von Regierungsrätin Rita Fuhrer (SVP) zum "Zürcher Fluglärm Index" teil. Dieser soll dereinst als Indikator dienen, wo wieviele Leute vom Fluglärm belästigt sind. Dazu werden verschiedenste Faktoren erhoben. Einer davon ist der Flottenmix. Ein anderer die Aussagen von Personen, die befragt werden. Jährlich. Was dies kosten wird, haben für einmal nicht mal die anwesenden SVP-Exponenten gefragt. Aber was es bringen wird, konnte, wer wollte, erfahren: Erkenntnisse, aufgrund derer dann die *) Regierung Einfluss nehmen wolle, z.B. auf Flugrouten, etc. Auf die Frage aus dem Publikum, warum man dann nicht wenigstens die Abflugroute über das Limmattal um zwei Grad ändere, so dass sie über freiem Feld zwischen Spreitenbach und Dietikon durchführe, anstatt über die Stadt Dietikon mit über 22′000 Einwohnern, meinte Frau Fuhrer, das die Regierung eben keinerlei Einfluss habe auf die Flugrouten. Nun lesen Sie nochmals beim *). Aha.

    

Selektiver Liberalismus

Martin Müller am 24.09.2006 @ 17:17

Die heutige NZZ am Sonntag publiziert auf vier Seiten eine leider nicht online zugängliche Statistik, die aufzudecken vorgibt, welche Nationalräte liberal seien und welche nicht. Dabei belegen die ersten 20 Plätze ausschliesslich Freisinnige. Es wäre soweit ja erfreulich, wenn "Wir Liberalen" tatsächlich auch "Die Liberalen" sein würden und "Die Liberalen" erst die Plätze 20, 22, 31 und 48 belegten (Gleiche Punktzahl ergibt gleichen Rang, deshalb zwei Mal Rang 20).

Interessant ist jeweils bei derlei Untersuchungen - noch vor dem Resultat - die Messmethode. Gerade hier vermag die Studie aber nicht zu überzeugen.

Als Grundlage würden die 867 unter Namensaufruf stattgefundenen Abstimmungen der laufenden Legislaturperiode bis und mit Sommersession 2006 dienen, wird der entsprechende Absatz betreffend Grundlagen eingeleitet. Nur wer weiter liest findet heraus, dass für das Rating lediglich 59 Vorlagen der Dimension "wirtschaftsliberal" und 44 der Dimension "gesellschaftsliberal" ausgewertet wurden. Die ausgewerteten Geschäfte finden sich auf http://sotomo.geo.unizh.ch/rating/NZZaS_rating.xls. Dazu zwei Gedanken: Erstens ist die Anzahl Abstimmungen unter Namensaufruf eine besonders gerne von der Linken eingesetzte Taktik mit dem Ziel, andersdenkende blossstellen zu wollen. Zweitens soll die einleitend hohe Zahl wohl eine breite Datenbasis vorgaukeln, die in Tat und Wahrheit gar nicht ausgewertet worden ist.

Zwar wurde versucht, mit einer entsprechenden Gewichtung zwischen 1 und 4 den unterschiedlichen Bedeutungen für die Liberalität Rechnung zu tragen. Trotzdem seien ein paar Fragen erlaubt: Was hat z.B. die Beteiligung an der Modernisierung des europäischen Patentsystems mit gelesschaftsliberaler Haltung zu tun? Warum wurde die Erweiterung der Personenfreizügigkeit einmal als Schlussabstimmung und einmal als Rückweisungsantrag gleich zwei Mal berücksichtigt? Warum soll jemand wirtschaftsliberal sein, wenn er der Personenfreizügigkeit in der Schlussabstimmung, aber auch dem Rückweisungsantrag zustimmte (Hinweis zum Verständnis: Wo nicht die Zustimmung, sondern die Ablehnung Punkte gab, wird die Vorlage mit "Gegen" gekennzeichnet)? Warum wird die Volksinitiative ‘Postdienste für alle’ nur als für die Wirtschaftsliberalität relevant einbezogen? Fragen über Fragen.

Zum Begriff "gesellschaftsliberal", wie er seitens der Studie beleuchtet wird, ist folgendes zu lesen:

Auch im Feld der Gesellschaftspolitik existiert ein Spannngsfeld zwischen individueller Freiheit und kollektiver Bindung.

Erstaunlich ist aus diesem Grund, dass auf Platz Zwei die NEBS-Präsidentin Christa Markwalder Bär liegt, wo doch die EU primär auf Gleichmacherei und kollektive Bindung hin wirkt.

Zweifel am über blossen Unterhaltungswert hinausgehenden Nutzen dieser Untersuchung sind angebracht.

    

Liberale Klientel

Martin Müller am 17.09.2006 @ 21:53

Ein lesenswerter, selbstkritischer Artikel zur deutschen FDP. Täte gewiss auch manchem Schweizer Freisinnigen Funktionär gut.

http://www.bissige-liberale.com/2006/09/15/gedanken-zur-liberalen-klientel

    

Suizid und Dienstwaffe - Facts & Figures

Martin Müller am 15.09.2006 @ 23:39

Zurzeit sind die Newsfeeds, Blogs und herkömmliche Medien voll von Meldungen und (Kurz-)Schlüssen über die Studie einer Autorengruppe der Uni Zürich betreffend der Suizidrate mit Schusswaffen. Die Forderung nach Einzug der persönlichen Dienstwaffe schweizerischer Armeeangehöriger oder mindestens der dazugehörenden Munition hat Hochkonjunktur. Dazu ein paar Facts & Figures.

Ausgelöst wurde der Hype durch eine Medienmitteilung der Universität Zürich vom 29.8.06. Darin weist der Mediendienst der Uni auf eine im "American Journal of Public Health" publizierten Studie diverser Autoren hin und liefert eine kurze Zusammenfassung. Dazu ist folgendes anzumerken: Die Studie ist nicht frei öffentlich zugänglich. Wer sich mit mehr als dem knappen Abstrakt befassen möchte, muss entweder ein Abo lösen (günstigste Variante für Normalsterbliche: $60) oder für die Ansicht des Artikels während eines Tages $10 bezahlen. Der konkrete Inhalt der Studie bleibt daher auch für mich im Dunkeln.

Man muss daher davon ausgehen - und die Eingangs angesprochenen Meldungen scheinen dies zu bestätigen - dass kaum ein Blogger oder ein Blog-Kommentator, ja vermutlich sogar die Mehrheit der Journalisten, welche sich zu diesem Thema äussern, den Inhalt der Studie kennt. Somit beziehen sie sich generell auf die Zusammenfassung in vorgenannter Medienmitteilung, die da lautet:

Manche Länder haben entsprechende Schritte unternommen und die Verfügbarkeit von Schusswaffen in Privathaushalten seit Ende der 80-er Jahre deutlich gesenkt: Kanada zum Beispiel von 31% auf 19%, Australien von 20% auf 10%, England & Wales sowie Schottland von 5% auf 3%. Ein Vergleich von Längsschnittdaten, den eine interdisziplinäre Schweizer Autorengruppe unter der Federführung der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich veröffentlicht hat, zeigt, dass die Zahl der Schusswaffensuizide in den entsprechenden Ländern proportional zurückgegangen ist: In Kanada von 32% auf 19%, in Australien von 30% auf 19%, in England & Wales von 4.5% auf 3% und in Schottland von 7% auf 2%). In der Schweiz dagegen hat der Anteil der Schusswaffensuizide im gleichen Zeitraum von 23% auf 27% zugenommen.

Das sind in der Tat beeindruckende Zahlen, wobei allerdings die daraus abgeleiteten Schlussfolgerungen angesichts der seit rund 30 Jahren in der Volksschule gelehrten Mengenlehre der nachhaltigen Vermittlungseffizienz ebendieser Volksschule - samt nachgelagerter Sekundarstuffe II und universitärem Bildungssystem - ein äusserst desolates Zeugnis ausstellen. Möglicherweise liegt es auch daran, dass die Federführung bei der diffusen Psychiatrie lag, anstatt bei den genauen Naturwissenschaften. Denn die Aussage, dass sich bei Senkung der Verfügbarkeit von Schusswaffen der Anteil der Schusswaffensuizide an der Gesamtzahl aller Suizide proportional verändert hat, ist - mit Verlaub - keine erwähnenswerte intellektuelle Denkleistung! Massgebend ist höchstens, ob sich die Verhältniszahl von Suiziden zur Bevölkerungszahl dadurch verringert hat.

Sodann lohnt sich die Überlegung, weshalb der Staat überhaupt den Bürger vor der Selbsttötung beschützen soll. Mindestens aus liberaler Sicht hat er sich da konsequent raus zu halten. Die verbreitete Hysterie deutet allerdings darauf hin, dass auch hier der Ruf nach dem Nanny-State in weiten, selbst in liberal sein wollenden Kreisen, seine Anhänger gefunden hat. Dabei ist es doch nur noch in besonders stockkatholischen Orten Praxis, Selbsttöter ausserhalb der Friedhofsmauern zu begraben. Aus dieser Erkenntnis lassen sich somit keine Gründe für eine Praxisänderung bei der persönlichen Dienstwaffe ableiten.

Widmen wir uns deshalb noch den mit der persönlichen Dienstwaffe verübten Ehegatten- und Kindermorden. Hier hat der Staat selbst aus liberalem Blickwinkel betrachtet tatsächlich die Pflicht, das Leben seiner Bürger zu schützen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich solche Morde in aller Regel über eine längere Zeit anbahnen und kaum je als Affekthandlung verübt werden. Das Beispiel Stadler vs. Rey-Bellet mag als Anschauungsunterricht dienen. Selbst die lange Autofahrt von der Ostschweiz ins Wallis vermochte den Täter nicht von seinem Vorhaben abhalten. (Allerdings muss dabei einschränkend in Erinnerung gerufen werden, dass ja eben die dazugehörige Studie nicht öffentlich zugänglich ist, sollte sie sich denn überhaupt dazu auslassen, was angesichts des im vorletzen Absatz aufgedeckten Diletantismus durchaus als fragwürdig betrachtet werden kann). Es ist daher kaum anzunehmen, dass ein Einschliessen der Dienstwaffe in diesem Bereich zu einer messbaren Verbesserung führen dürfte.

Die ganze Geschichte lehrt uns vorerst nur eins: Die sich selber durch Zitieren und Abschreiben gleichschaltenden Medien nehmen ihre Kontrollaufgabe nicht wahr, weil sie nicht hinterfragen, sondern nur Meinungen weiterverbreiten. Sie machen sich so zu Prostituierten einer Wissenschaft, die danach trachtet, die politische Agenda zu beeinflussen, um ihre gesellschaftspolitische Vorstellung eines Bemutterungsstaates durchzusetzen. Denn eine Gesellschaft, die sich wohlbehütet fühlt und dabei nach und nach fetter, selbstzufriedener und träger wird, ist der Garant für sinkenden bis fehlenden Widerstand gegen mehr staatliche Kohle. Sei es in Form von Verbildungsinvestitionen, sei es in Form von Presseförderung, wie sie der Verlegerverband aktuell gerade wieder fordert.

    

Bassecourt - Kapitulation des Rechtsstaats

Martin Müller am @ 16:09

Im Kanton Jura rüttelt man neuerdings an den Grundfesten des liberalen Rechtsstaats. Nachdem die Regierung des jurassischen 3′350-Seelen Dorf Bassecourt die Vermietung der Festhalle für die Delegiertenversammlung der SVP Schweiz wieder zurückgezogen hat, liess sich auch in anderen jurassischen Gemeinden kein Veranstaltungsort finden und die SVP muss nun ins Bernische Grenchen ausweichen.

Doch der Reihe nach: Da zieht der Gemeinderat von Bassecourt, bestehend aus der Gemeindepräsidentin Françoise CATTIN, CSP, Bernard MAÎTRE, CSP, Guylaine HOFFMEYER, CSP, Jean-Bernard VALLAT, CSP, Brigitte STEINER, CSP, Eric DOBLER, CVP, Albert ACKERMANN, CVP, Rose-Marie ALLEMANN, SP und Charly MONNIN, SP die Zusage für die Vermietung der örtilichen Festhalle an die SVP zurück. Als Begründung wird erklärt, die kleine Gemeinde könne sich die Kosten für die Sicherstellung der Sicherheit nicht leisten. Man befürchte Übergriffe von SVP-Gegnern.

Die Versammlungsfreiheit, ein Grundrecht im liberalen Rechtsstaat, wird somit aufgrund der Drohungen ein paar militanter Aktivisten aufgegeben. Die grösste nationale Regierungspartei - nicht etwa eine Extremistengruppe am linken oder rechten Rand - kann das ihr zustehende Grundrecht der Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht wahrnehmen, weil dieser Rechtsstaat sich ausser Stande sieht, dieses Recht zu gewährleisten. Das ist ein erneutes Armutszeugnis und zeigt den desolaten Zustand unses Landes, respektive seiner politischen Elite. Denn eines muss man ganz klar festhalten: Was an den Delegiertenversammlungen dieser SVP manchaml im geschützen Rahmen der Meinungsfreiheit geäussert wird, mag manchen Liberalen erschaudern lassen, zulässig ist es alleweil.

Selbst wenn man für die finanzielle Lage dieser kleinen Gemeinde Verständnis aufbringt, so ist im selben Atemzug knallhart das geltende Subsidiaritätsprinzip einzufordern. Die übergeordnete Ebene muss dann aktiv werden, wenn die kleinere Einheit mit einer Aufgabe überfordert ist. Es wäre also am Kanton Jura gewesen, seine Gemeinde soweit zu unterstützen, dass verfassungsmässige Grundrechte bedingungslos geschützt werden.

Doch werfen wir einen Blick auf die parteipolitische Zusammensetzung dieses Gemeinderats: Von den neun Mitgliedern lassen sich deren sieben bedingungslos der politischen Linken zuordnen. Die zwei CVP-Vertreter, sollten sie denn überhaupt zum marginalisierten bürgerlichen Flügel dieser Partei gehören, zählen zur Kategorie "in the middle of nowhere." Angesichts solcher für Sozialisten paradiesischer Verhältnisse vermag der Entscheid kaum jemanden zu verwundern. Ich möchte jedoch das Geschrei derselben Kreise hören, wenn der Rechtsstaat auf die Idee käme, 1. Mai Demos mit dem Kostenargument zu verbieten. Dass in diesen Fällen die Sicherheitskosten - im Gegensatz zu einer höchstens rhetorisch unfriedlichen SVP-Delegiertenversammlung - jeweils sogar durch die Teilnehmer selber verursacht werden, sei nur am Rande erwähnt.

Im Jura, der seine Existenz der Versammlungsfreiheit geradezu zu verdanken hat, hat der Rechtsstaat ganz offensichtlich kapituliert. Höchste Zeit, dass sich liberale Kräfte in diesem Land mit Vehemenz für die Wiederherstellung von Recht und Ordnung einsetzen. Doch vermutlich ergötzt sich jener Bundesrat, der sonst sehr schnell den Liberalen heraushängt, wenn es ihm gerade kommod ist, in diesem Fall höchstens in diebischer Schadenfreude und lächelt in sein unglückliches Händchen ob dieser Schmach für die verhasste SVP. Angesichts der in diesem Fall zum Ausdruck gekommenen Hybris dürfte es sich aber um einen Phyrrussieg der übleren Sorte handeln.

Mit dem Thema beschäftigte sich auch: Sisyphos

    

Besoffen in der Wohnung - Permis weg!

Martin Müller am 12.09.2006 @ 23:30

Wie der Tages-Anzeiger berichtet, wird im Kanton Zürich Personen, die von der Polizei mit mehr als 2.5 Promille Blutalkoholgehalt auch ausserhalb ihres Fahrzeugs - im konkreten Fall in der Wohnung der Betrunkenen - angetroffen werden, der Führerschein seitens des Strassenverkehrsamts prophilaktisch eingezogen. Begründung: Wenn bei einem Alkoholtest 2,85 Promille gemessen werden, ist eine Alkoholsucht nahe liegend.

Greetings from Nanny-State!

    

Die sich selbst beaufsichtigen

Martin Müller am 9.09.2006 @ 00:11

In der folgenden, nicht unbedingt abschliessenden Liste von Zürcher Kantonsratsmitgliedern, die in irgendeiner Weise ihr Salär vom Kanton beziehen oder deren Arbeitgeber mindestens der kantonalen Aufsicht unerstellt sind, figurieren einige Personen, die ich persönlich kenne und schätze. Die Mehrheit der Genannten kenne ich nicht. Diesem Artikel soll deshalb vorangestellt sein, dass in keiner Weise die persönliche Integrität oder die Arbeit dieser Personen zur Diskussion steht.

Name

Beruf

Partei

Amstutz Hanspeter

Sekundarlehrer

EVP 

Annen Ueli

Mittelschullehrer

SP

Braunschweig-Lütolf Ursula

Berufsschullehrerin

SP

Bucher-Steinegger Heidi

Leiterin Fachstelle f. fam.erg. Betr. im Kt. ZH

Grüne

Burlet Marcel

Sekundarlehrer

SP

Dollenmeier Stefan

Primarlehrer

EDU

Furrer Käthi

Primarlehrerin

SP

Germann Willy

Primarlehrer

CVP

Hauser Mathias

Sekundarlehrer

SVP

Hug Adrian

Direktor Steueramt Stadt Zürich

CVP

Kull Martin

Lehrer

SP

Mauchle Thea

Berufsschullehrerin

SP

Minder-Roost Irene

Sachbearbeiterin Migrationsamt Kt. ZH

SVP

Müller-Jaag Lisette

Berufsschullehrerin

EVP

Riedi Anna Maria

Sozialwissenschafterin FH f. Soziale Arbeit

SP 

Scheffeldt-Kern Elisabeth

Sekundarlehrerin

SP

Seiler Graf Priska

Oberstufenlehrerin

SP

Thalmann-Meyer Regula

Bezirksrichterin

FDP

Torp Eva

Primarlehrerin

SP

Trüb Klingler Marianne

Primarlehrerin

SP

Vogel Thomas

Gerichtsschreiber Bezirksgericht ZH

FDP

Weibel Thomas

Dozent FH Wädenswil

GLP

Widmer Graf Andrea

Departementsleiterin PHZ

P-los

Zaugg-Brüllmann Marlies

Lehrerin

FDP 

Ziegler Thomas

Sekundarlehrer

EVP

Ich erlaube mir an dieser Stelle lediglich die provokative Frage, wie vertretbar es eigentlich aus dem Blickwinkel einer liberalen Ordnungspolitik ist, wenn MitarbeiterInnen der kantonalen Verwaltung, der Judikative, des Bildungswesens und von der Aufsicht des Kantons unterstellten Institutionen ausgerechnet demjenigen Organ angehören, das letztlich die Aufsicht über all diese Organisationen ausübt. Es entspricht mindestens nicht meinem staatspolitischen Verständnis, dass sich Leute selber beaufsichtigen.

Es darf kommentiert werden…

    

Wieder eine Attacke auf die Freiheit

Martin Müller am 8.09.2006 @ 16:37

Die Freiheit des individuellen Lebensentwurfs ist ein von Liberalen hochgehaltenes Prinzip. Doch ausgerechnet aus jener Partei, die sich seit neustem das Prädikat „Wir Liberalen“ auf die Flagge schreibt, kommt ein Vorstoss, der massiv in die Freiheit der individuellen Lebensgestaltung eingreift.

Das Postulat von Dr. Regine Sauter, Kantonsrätin der FDP in Zürich, verlangt, vorerst als Versuch, es seien die Kinder- und Ausbildungszulagen, die heute unabhängig des Lebensentwurfs der Empfängerperson ausgerichtet werden, an jene auszuschütten, die mehr als 100 Prozent arbeiten und ihre Kinder zur Betreuung abgeben. Zudem sollen sie sich nur noch auf das Vorschulalter konzentrieren. Damit soll die vorschulische familienexterne Betreuung gestärkt und mehr Frauen der Verbleib im Erwerbsleben ermöglicht werden.

Hohn und Spott in den Ohren Liberaler

Was auf den ersten Blick an sich noch plausibel tönt, hat hingegen diverse konzeptionelle, aber auch systemische Mängel:

Wer sich für jenen Lebensentwurf entscheidet, bei dem auf ein doppeltes Einkommen verzichtet wird, ist einmal mehr der stark pigmentierte, südlich der Sahara Geborene. Zum Ersten finanziert er mit nur einem Einkommen den Lebensunterhalt der Betreuungsperson. Zum Zweiten finanziert er über seine Steuern die Betriebsbeiträge und die Anschubfinanzierung staatlich betriebener Krippen, die jenen, die Fremdbetreuen lassen, ihr Doppeleinkommen – bei Akademikerfamilien kann man dazu noch das Prädikat „fürstlich“ dazunehmen – erst gar ermöglichen. Zum Dritten kann er die nicht in Bar angefallenen Kosten für die Betreuung – wir sprechen im Kanton Zürich von bis zu 6000 Franken pro Kind, die als Abzug für Fremdbetreuung geltend gemacht werden können – nicht dem steuerbaren Einkommen abziehen. Und nun sollen bei Wahl dieses Lebensentwurfs auch noch die Kinder- und Ausbildungszulagen gestrichen werden.

Damit werden Eltern mittels staatlicher Intervention richtiggehend dazu gezwungen, ihre Kinder dem Staat zur Betreuung abzuliefern. „Freie Wahl des Lebensentwurfs“ tönt unter solchen Umständen wie Hohn und Spott in den Ohren eines echten Liberalen.

Liberale Sünden

Nun könnte man versucht sein zu argumentieren, die Selbstbetreuung sei eben sehr unökonomisch, weil zu viel Ressourcen für zu wenig Kinder eingesetzt würden. Das mag sein, ist aber, mit Verlaub, nicht gerade eine liberale Haltung, ist es doch das Recht des Individuums, mit den sich in seinem Eigentum befindlichen Ressourcen so verschwenderisch umzugehen, wie es will.

Sodann begehen die Befürworter dieses Modells einen Denkfehler, in dem sie das Argument beiziehen, die Gesellschaft sei aus demographischen Gründen darauf angewiesen, dass künftig mehr Frauen erwerbstätig seien. Dies würde bedingen, dass die Wirtschaft aus demographischen Gründen mehr Arbeitsstellen schafft, was geradezu eine groteske Überlegung ist. Die Erwerbstätigkeit des lohnabhängigen Individuums ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsnachfrage und dem Leistungsangebot. Fehlt das eine oder das andere, entsteht keine Arbeitsstelle.

Subvention privatrechtlicher Verträge

Anzumerken bleibt, dass nach den Regeln des freien Marktes, wenn die Leistungsnachfrage das Leistungsangebot übersteigt, der Wert des Leistungsangebots steigt und somit die Nachfrageseite sich freiwillig überlegen wird, ob sie mittels Zusatzangeboten wie z.B. der Kinderbetreuung für Mütter ihre Nachfrage attraktiver gestalten kann. Angesichts der schier unerschöpflichen Angebotsressourcen, welche die Personenfreizügigkeit mit den EU-Ländern der Nachfrageseite erschlossen hat, dürften sich allerdings solche Überlegungen im Bereich der theoretischen Wolkenschiebereien bewegen. Und somit bleibt die staatlich organisierte Finanzierung der Fremdbetreuung das was sie ist: Eine Subventionierung bestimmter privatrechtlicher Vertragsverhältnisse. Und dies ist aus liberaler Sicht zu brandmarken.

Mängel auch im heutigen System

Fairerweise muss man zugeben, dass das heutige System der Kinder- und Ausbildungszulagen auch seine Schwachstellen hat. So profitieren auch jene Erwerbstätigen, die eigentlich nicht darauf angewiesen wären. Selbständigerwerbende in vielen Kantonen bleiben ungeachtet ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse davon ausgeschlossen. Doch solche Mängel können nicht korrigiert werden, indem das Kinde mit dem Bade ausgeschüttet wird.

Die Kinderzulage ist für gar manche Mittelstandsfamilie (von den Armen ganz zu schweigen) ein unverzichtbarer Zustupf, gerade wenn eines oder mehrere Kinder eine weiterführende Schule besuchen und Kosten für Schulbücher, Schuhe und Kleider ein erheblicher Budgetposten auszumachen beginnen. Dies fällt notabene in jene Zeit, wo die allermeisten Frauen den Wiedereinstieg ins Erwerbsleben gefunden haben, weil der Nachwuchs keine intensive Betreuung mehr erfordert. Ist das Geld jedoch in der Vorschulzeit für externe Betreuung ausgegeben, so dürfte dies künftig bei gar mancher Familie zur unerfreulichen Entscheidung führen, dass nun halt der Köbeli "nur" eine Lehre machen kann, weil man sich das Studium nicht leisten kann.

Ich rate daher zur Vorsicht mit neuen Experimenten, die auf der simplen, aber durchsichtigen Idee fussen, mit populisitischen Ideen neue Wählersegmente im Bereich der Nanny-State-Apostel zu aquirieren, nur weil einem die echten liberalen Köpfe abhanden gekommen sind.

Randbemerkung: Der Verfasser ist als Selbständigerwerbender im Kanton Zürich vom Bezahlen der Kinderzulagenprämien befreit, vom Bezug demzufolge ausgeschlossen und deshalb in dieser Frage unbefangen.

    

Der Mehr(z)einnahmengenerator

Martin Müller am 3.09.2006 @ 21:59

Ist es Zufall oder Absicht, dass uns die NZZaS ihren Bericht über die Erhöhung der Tabaksteuer um 30Rp. pro Paket durch Bundesrat Merz (FDP) ausgerechnet auf Seite 13 ihrer papierenen Ausgabe präsentiert? Ich tippe zwar, wenn es um Liberalismus geht, bei der NZZ, wie auch bei der FDP je länger je mehr auf Zufall, andererseits ist uns ja auch Kommissar Zufall ein guter Bekannter.

Der Staat hat zwar das Leben seiner Bürger zu schützen und insofern kann ich etwelche Bemühungen um den Schutz der Nichtraucher, wie etwa das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, nachvollziehen. Bei Selbstschädigung sieht das Ganze dann aber doch etwas anders aus. Was hier jedoch gar nicht zur Diskussion steht, denn diese Vorlage segelt klar unter dem Titel "Mehreinnahmen". Und die Idee, administrierte Mindestpreise vorzuschreiben, um Billigmarken zu verdrängen, entspringt ganz klar nicht den Ideen betreffs der freien Marktwirtschaft. Konnte ein Raucher bislang noch damit rechnen, bis kurz vor Inanspruchnahme der von ihm grosszügig mitfinanzierten AHV ein finanziell einigermassen unabhängiges, wenn auch ungesundes Leben zu führen, so muss er künftig damit rechnen, seine letzten Jahre vor seinem selbstverschuldeten frühen Ableben in staatlich verschuldeter Armut zu verbringen. Dafür kann er sich über "gesunde" Staatsfinanzen freuen. Darauf genehmige ich mir gleich eine Montecristo.