Ist Nothilfe und Ausschaffungshaft unliberal?
Das Asylverfahren ist ein Rechtsakt, den wir unbestritten jenen gewähren wollen, die aus achtenswerten Gründen wie Bedrohung an Leib und Leben, Folter, Verfolgung usw. in unserem Land Schutz suchen. Wer diesen Anspruch nicht erfüllt, hat kein Anrecht auf Aufnahme. Dies nicht zuletzt, um tatsächliche Flüchtlinge vor dem Image zu schützen, tel quel Schmarozer zu sein. Was tun wir aber mit jenen, die sich trotzdem unter Angabe falscher Tatsachen, auftischen von Lügengeschichten und Verschleierung ihrer Herkunft einen Aufenthalt zu ergattern suchen, weil sie dank unseres Sozialsystems hier wirtschaftlich besser gestellt sind, als in ihrem Herkunftsland? Ist es liberal, jemanden, der unsere Behörden und Ämter belügt, seinen unberechtigten Aufenthalt querulatorisch verlängert und nach den von uns gesetzten Massstäben widerrechtlich an den Möglichkeiten des Wohlfahrtstaats zu partizipieren sucht, mit dem von ihm angestrebten Ziel zu belohnen? Ich bin überzeugt, die Antwort lautet Ja (Verschreiber) Nein.
Neu verweigern wir deshalb nicht nur jenen die Sozialhife, bei welchen aus klar ersichtlichen Gründen gar nicht auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Auch jenen, bei welchen sich ihr fehlender Anspruch erst während der Abklärungen im regulären Asylverfahren zeigt, wird nur noch Nothilfe gewährt. Damit erhöhen wir für jene die Hürde es überhaupt zu probieren, die genau wissen, dass sie keine echten Flüchtlinge sind. Aus der Erfahrung wissen wir, dass sich solches sehr schnell bei den entsprechenden Kreisen in aller Welt verbreitet. Wir schützen uns damit davor, belogen, betrogen und ausgenutzt zu werden. Ist es illiberal, sich davor zu schützen? Damit befinden wir uns beileibe nicht im unteren Bereich der Skala: In Frankreich zum Beispiel gibt es für Abgewiesene gar nichts, andere Länder richten ebenfalls nur Nothilfe aus. Dabei kann keine Rede davon sein, Leute auf der Strasse verhungern zu lassen, wie etwa vom Ex-Swisscom-VR-Präsident Markus Rauh kolportiert wird. Wenn er nämlich kurz nach der Hälfte des TalkTäglich vom 23.8.06 ausruft: "Ich habe gesehen, wie man bei 15 Grad unter Null morgens um acht Uhr in St. Gallen diese auf die Strasse stellt, ihnen Fr. 7.50 gibt, und sie abends um sechs Uhr wieder hinein lässt", so verschweigt er, dass neben des Geldes auch Naturalien zwecks Ernährung abgegeben werden und wird dadurch unerträglich unglaubwürdig in seinen Ausführungen.
Ist ein Nichteintretens- oder Ablehnungsentscheid erst einmal rechtskräftig, so gilt es, für die abgewiesenen Personen Reisedokumente für die Rückreise zu beschaffen. Wenn die Gefahr des Untertauchens besteht, kann dies durch Inhaftsetzung zu verhindern. Oftmals reicht haber die heute bereits mögliche Frist von 9 Monaten nicht aus, um diese zu beschaffen und der Abgewiesene muss vorläufig entlassen werden. Dies heisst, dass sich der Rechtsstaat nicht durchsetzen kann. Wie ich schon in meinem letzen Post erwähnte, ist es ein liberales Anliegen, dass der Rechtsstaat das geltende Recht auch durchsetzen kann. Berücksichtigt man hierbei noch, dass nur solche Leute inhaftiert werden, bei denen ausreichender Verdacht besteht, sie könnten sich dem Recht entziehen, so scheint dies auch aus liberalem Blickwinkel eine durchaus vernünftige Massnahme zu sein.
Noch etwas zum Schluss: Die Gegnerschaft benutzt gerne das Argument, beim Missbrauch handle es sich angesichts der stark rückläufigen Asylgesuche um ein zu vernachlässigendes Problem. Ich bin ein klarer Gegner von Gesetzen, die aus einer Laune der Gegenwart heraus für die Gegenwart gemacht werden. Ich befürworte es hingegen, aus der Vergangenheit zu lernen und daraus Gesetze für die Zukunft zu machen, wenn es sich denn als notwendig erweist. Gerade im Asylwesen zeigt uns die Vergangenheit, dass sich die Anzahl Asylgesuche nicht nur zurück entwickelt.
« Die öffentliche Hand ist Konkurs Die fängt ja gut an »

Deine Argumente machen prinzipiell Sinn. Allerdings macht mir die Ausschaffungshaft grosse Sorgen, ich denke, hier wird ein Schritt in die falsche (und teurere) Richtung gegangen. Ansonsten frage ich mich, ob die ganze Übung überhaupt nötig ist, insbesondere deren politische Signalwirkung. Grundlegendere Reformen sind m.E. anzustreben, v.a. die Pflicht von Asylbewerbern, selber für ihren Unterhalt sorgen zu können/müssen. Dafür müssten sie natürlich befristete Arbeitsbewilligungen erhalten.
Kommentar von philipp — 31.08.2006 @ 10:53
Du weisst ja, wie haushoch jeweils grundlegendere Reformen (auf allen Gebieten) abgelehnt werden. Zudem: Was tust du mit einem, der trotz befristeter Arbeitsbewilligung nicht für seinen Unterhalt sorgt? Einsperren? Aha…
Die Ausschaffungshaft darfst du dir auch nicht so dramatisch vorstellen. Die ist nicht zu vergleichen mit der Haft, wie sie Strafgefangenen zuteil wird. In der Ausschaffungshaft leben die Häftlinge einfach gemeinsam in einer geschlossenen Unterkunft, mit Gemeinschaftsräumen, Küche, etc. Das einzige, was sie nicht können, ist die Unterkunft verlassen.
Kommentar von Martin Müller — 3.09.2006 @ 22:08