Die öffentliche Hand ist Konkurs
Gestern veröffentlichte das eidgenössische Finanzdepartement seinen Bericht des Bundesrates über die Schuldenentwicklung der öffentlichen Haushalte. Sowohl NZZ wie auch Tages-Anzeiger widmeten dem Thema in ihren Online-Ausgaben einen Bericht. Beiden ist gemeinsam, dass sie die Zunahme der Bruttoverschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden einhellig als eindrücklich beurteilen. Ins Detail geht aber keiner der Redaktoren.
Bereits dem Executive Summary des Berichts ist nämlich zu entnehmen, dass die Nettoschuld (Bruttoschuld abzüglich Finanz- und Verwaltungsvermögen) das Finanz- und Verwaltungsvermögen übersteigt, was zu Beginn der 90er-Jahre noch nicht der Fall war. Zwar verwedelt der Bericht die Dramatik mit dem Hinweis, der Einbezug der Vermögensseite in die Schuldenbetrachtung führe zu Bewertungsproblemen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Unternehmen der Privatwirtschaft seine Bilanz deponieren muss, sobald das Unternehmen überschuldet ist, sprich die Nettoschuld das Vermögen übersteigt. Übertragen auf die öffentliche Hand bedeutet dies nichts anderes, als: Sie ist de facto Konkurs.
Steuersenkungen - mindestens im Rahmen des geltenden Steuersystems - dürften damit in weite Ferne gerückt sein. Mit erheblichen negativen Folgen für die Standortattraktivität. Jetzt werden nur noch einschneidende Sanierungsmassnahmen hilfreich sein, um einen nachhaltigen Turnaround zu schaffen. Die aktiven Politiker aller Lager sind aufgefordert, ihre Ansprüche linear zu mässigen. Wer über seine Verhältnisse lebt und nachkommenden Generationen den Schuldenberg überlässt, muss sich nicht wundern, wenn er dereinst in den Geschichtsbüchern ebendieser kommenden Generationen als Charakterlump betitelt wird.
Zu den ordnungspolitischen Aspekten verweise ich gerne auf den entsprechenden Artikel in ordnungspolitik.ch
