Die öffentliche Hand ist Konkurs

Martin Müller am 24.08.2006 @ 10:19

Gestern veröffentlichte das eidgenössische Finanzdepartement seinen Bericht des Bundesrates über die Schuldenentwicklung der öffentlichen Haushalte. Sowohl NZZ wie auch Tages-Anzeiger widmeten dem Thema in ihren Online-Ausgaben einen Bericht. Beiden ist gemeinsam, dass sie die Zunahme der Bruttoverschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden einhellig als eindrücklich beurteilen. Ins Detail geht aber keiner der Redaktoren.

Bereits dem Executive Summary des Berichts ist nämlich zu entnehmen, dass die Nettoschuld (Bruttoschuld abzüglich Finanz- und Verwaltungsvermögen) das Finanz- und Verwaltungsvermögen übersteigt, was zu Beginn der 90er-Jahre noch nicht der Fall war. Zwar verwedelt der Bericht die Dramatik mit dem Hinweis, der Einbezug der Vermögensseite in die Schuldenbetrachtung führe zu Bewertungsproblemen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Unternehmen der Privatwirtschaft seine Bilanz deponieren muss, sobald das Unternehmen überschuldet ist, sprich die Nettoschuld das Vermögen übersteigt. Übertragen auf die öffentliche Hand bedeutet dies nichts anderes, als: Sie ist de facto Konkurs.

Steuersenkungen - mindestens im Rahmen des geltenden Steuersystems - dürften damit in weite Ferne gerückt sein. Mit erheblichen negativen Folgen für die Standortattraktivität. Jetzt werden nur noch einschneidende Sanierungsmassnahmen hilfreich sein, um einen nachhaltigen Turnaround zu schaffen. Die aktiven Politiker aller Lager sind aufgefordert, ihre Ansprüche linear zu mässigen. Wer über seine Verhältnisse lebt und nachkommenden Generationen den Schuldenberg überlässt, muss sich nicht wundern, wenn er dereinst in den Geschichtsbüchern ebendieser kommenden Generationen als Charakterlump betitelt wird.

Zu den ordnungspolitischen Aspekten verweise ich gerne auf den entsprechenden Artikel in ordnungspolitik.ch

    

Asyl- und Ausländergesetz - Revision

Martin Müller am @ 00:26

Natürlich kann man sich grundsätzlich fragen, was denn an einer Steuerung der Migration überhaupt liberal sein soll. Wir müssen uns jedoch ins Bewusstsein rufen, dass die Angebotsseite des Mitgrationsmarktes (Arbeitsplätze, Wohnungen - verbunden mit Bodenressourcen, usw.) nicht beliebig ausbaubar ist. Die potentielle Nachfrageseite, berücksichtigt man die horrend grosse Anzahl Bedürftiger und Armer auf der ganzen Welt, ist im Gegensatz dazu schier unendlich gross. Nun muss man nicht gleich in eine "Das Boot ist voll" - Rehtorik verfallen, um zu realisieren, dass die Integrations-Leistungsfähigkeit und der Integrationswille unserer Gesellschaft nicht überstrapaziert werden darf, um den sozialen Frieden in unserem Land nicht zu gefährden. Gerade letzteres entpuppt sich bei genauem Nachdenken als urliberales Anliegen.

Wenn wir also schon gar nicht alle Armen und Bedürftigen dieser Welt aufnehmen können, so gilt es, eine volkswirtschaftlich sinnvolle Selektion vorzunehmen. Dies passierte in der Vergangenheit bereits auf dem Verordnungsweg mit Hilfe des Dreikreisemodells mit jähricher Festsetzung von Kontingenten aufgrund von Branchenbefragungen. Ein administrativer Overkill, der jetzt endlich abgeschafft wird. Ferner ist es nachvollziehbar, dass wenn wir den EU-Bewohnern nach und nach die volle Personenfreizügigkeit gewähren, andererseits die Migration anderweitig limitieren müssen. Dies ist Teil des revidierten Ausländergesetzes, das daneben viele durchaus liberale Komponenten enthält wie freie Wohnsitznahme und Arbeitsaufnahme in einem beliebigen Kanton, Deregulierung von Arbeitsbewilligungen und ähnlichem.

Wenn wir nun mit dem Ausländergesetz dafür sorgen, dass wir eine unserer Volkswirtschaft dienliche Migration erzielen, so müssen wir andererseits dafür sorgen, dass jene, die ausserhalb der Selektionskriterien fallen, sich nicht auf anderem Weg Zutritt zu unserem Land und unserem Sozialhifesystem verschaffen. Auch dies - die Durchsetzung des Rechtsstaats - ist wieder ein äusserst liberales Postulat. Dafür sind die Änderungen im Asylgesetz vorgesehen. Wenn wir uns zurück erinnern, so ist es noch gar nicht lange her (so ums Jahr 2002), dass wir feststellen mussten, dass 9 von 10 Asylsuchenden die Anforderungen an den Flüchtlichsstatus nicht erfüllt haben und deshalb unser Land eigentlich wieder hätten verlassen sollen. Was jedoch in vielen Fällen mangels gültiger Papiere nicht gelang. Deshalb ist es richtig, bereits bei Beginn des Asylverfahrens ein gültiges Reisedokument, wie dies Idenditätskarte oder Pass darstellen, zu verlangen und damit sicher zu stellen, dass im Falle der späteren Ablehnung aus trifftigen Gründen eine Rückführung überhaupt erst möglich wird. Auch hier geht es um die Durchsetzung des Rechtsstaats.

Damit es nicht zu ungerechtfertigten Rückweisungen kommt, kann aber nach wie vor von dieser Prämisse abgesehen werden. Dann nämlich, wenn der Asylsuchende glaubhaft darlegen kann, weshalb er kein entsprechendes Dokument vorlegen kann. Wer aufgrund dessen moniert, dies eröffne einer Beamtenwillkür Tür und Tor, der sagt damit gleichzeitig, dass unsere Beamten bereits heute willkürlich vorgehen. Denn auch heute wird aufgrund der Darlegungen seitens des Asylsuchenden darüber entschieden, ob eine Geschichte glaubhaft ist oder nicht und in der Folge die Aufnahme erfolgt, oder eben nicht.

Zu anderen Punkten wie Nothilfe oder Ausschaffungshaft werde ich in einem späteren Post Stellung nehmen.