Justizdirektor Notter nicht mehr tragbar

Martin Müller am 30.08.2006 @ 11:29

In der schier unerträglichen Tragödie des Zürcher Justizskandals im Fall Albert G., dem vorgeworfen wird, während seiner Verwahrungsurlaube gegen Callgirls tätlich geworden zu sein oder sie sogar sexuell belästigt zu haben (es gilt die Unschuldsvermutung), zeigt sich immer deutlicher, dass Regierungsrat und Justizdirektor Markus Notter (SP) sein Departement nicht im Griff hat. Am Montag wurde dank eines Live-Anrufs eines Zuschauers in einer Sendung auf TeleZüri (ca. 18:52 Uhr) bekannt, dass der Verwahrte eine Liebesbeziehung zu einer weiblichen Gefängnisangestellten gepflegt hatte. An der Medienkonferenz des Justizdirektors, an der betont wurde, man wolle Transparenz schaffen, wurde dieses nicht unerhebliche Detail verschwiegen. Die Taktik des begnadeten Rhetorikers und gezielten Schweigers Notter ist klar: Immer nur soviel zugeben, wie nicht mehr abgestritten werden kann.

Die Liste der Versagen in diesem Fall ist lang und darf Dank der dem Fall zukommenden Publizität als bekannt vorausgesetzt werden (googeln). In anderen Rechtsstaaten wäre die Amtsleiterin des Justizvollzugs, Béatrice Breitenmoser, schon längst gekündigt und freigestellt und der politisch Verantwortliche hätte zurücktreten müssen. Bei uns dauern solche Trauerspiele üblicherweise etwas länger. Die 1994 in Basel gescheiterte Regierungsratskandidatin Breitenmoser wurde 1995 von Ruth Dreifuss als Vizedirektorin ins BSV geholt, wo sie, wie andere gescheiterte SP-Politikerinnen, ein Pösteli bekam. Nach ihrem Scheitern als Zuständige für den Geschäftsbereich IV (sie bestritt in einem im Sonntagsblick erschienenen Zitat Missbrauch bei der IV, was selbst Bundesrat Couchepin zu viel war und sie ihren Sessel räumen musste), hatte Regierungsrat Notter flux noch ein Plätzli für die studierte Soziologin frei.

Der linke Gutmenschfilz ist dick und spielt gut. Aber genug ist genug: Für den schon wiederholt als Nachfolger von Bundesrat Moritz Leuenberger gehandelten Notter dürfte die politische Karriere zu Ende sein. Er soll endlich die politische Verantwortung nicht nur übernehmen, sondern auch tragen und zurücktreten!

    

Andrea Widmer Grafs Dissidenz

Martin Müller am 29.08.2006 @ 10:01

Mit ihrem Austritt aus der Zürcher FDP-Kantonsratsfration und gleichzeitiger Einsitznahme in der SP-Fraktion hat Andrea Wiedmer Graf nach jahrelanger Irrfahrt ihren politischen Heimathafen gefunden. Dass darob einzelne Medien kolportieren, FDP und SVP hätten damit die Mehrheit verloren, hat nur zu einem kleinen Teil Wahrheitsgehalt. Das Abstimmungsverhalten der Dissidentin hat schon seit jeher nur in den seltensten Fällen dieser Mehrheit gedient. Ihr Wechsel ist daher ohne grossen Einfluss und dient höchstens ihrer eigenen Psychohygiene. Die Diskussionen innerhalb der freisinnigen Fraktion dürften sich dadurch wieder etwas versachlichen.

In diesem Zusammenhang sind zwei Beobachtungen vermerkenswert:

Im Interview im Tages-Anzeiger lässt sich Widmer Graf wie folgt zitieren: "Das Klima wurde zunehmend unliberal." und "Viele Entscheide der SP betrachte ich als sehr vernünftig und liberal, vor allem in der Bildungspolitik. Beim Spitalgesetz zum Beispiel war sie zwar gespalten, aber ebenfalls liberal." Dies führt zwangsweise wieder einmal zur Frage, was denn eigentlich "liberal" oder eben "unliberal" ist? Liberalismus heisst nicht "anything goes". Liberalismus setzt der Freiheit des Einzelnen dort Grenzen, wo sie die Freiheit anderer tangiert. In diesem Fall die Freiheit der Mitglieder einer Kantonsratsfraktionsgemeinschaft, sich selber eine gewisse Fraktionsdisziplin aufzuerlegen, um die eigene Wirkungskraft zu stärken. Zutiefst unliberal hingegen ist es, Mehrheitsentscheide nicht solidarisch mitzutragen. Auch im Liberalismus hat Individualität ihre Grenzen, nämlich dort, wo diese dem übergeordneten Ganzen Schaden zufügt. Sodann scheint es Frau Widmer Graf nicht ganz klar zu sein, dass verantwortungsbewusstes Handeln und die liberale Maxime der Eigenverantwortung untrennbar miteinander verbunden sind. Wer im bedenkenlosen Schuldenmachen der SP etwas auch nur annähernd liberales entdeckt, der vermurkst die Ideale des Liberalismus bis zur Unkenntlichkeit. Hat der Frau nie jemand klar gemacht, dass sich eine liberale Haltung nicht darin manifestiert, sich zu trauen, mit offenem Hosenladen durch die Strassen zu laufen? In diesem Sinne war ihr Wechsel ohnehin längst fällig und jegliches Bedauern darüber fehl am Platz.

Die NZZ wiederum schreibt folgendes: "Widmers Übertritt macht die Mehrheitsverhältnisse im Rat noch knapper. Zwar verfügen SVP, FDP und SD gemeinsam noch über 90 Sitze, die Ratslinke inklusive CVP lediglich über 89, weil Präsident Hartmuth Attenhofer (sp.) nur Stichentscheide fällen kann." Interessant daran ist, dass bei der Berechnung der Mehrheitsverhältnisse die CVP der Ratslinken zugerechnet wird. Entlarvender hätte es die NZZ nicht bringen können. Danke für diese Steilvorlage ein halbes Jahr vor den nächsten Kantonsratswahlen.

    

Die Krux der KOSA Initiative

Martin Müller am 27.08.2006 @ 19:07

Als ich mich kürzlich mit den Argumenten der Gegner der KOSA-Initiative zu beschäftigen begann, sträubte sich zunächst in mir etwas: Da wird dargelegt, wieviel Millionen Franken bei Annahme der Initiative den Kantonen entzogen würde. Aber hallo! Einem überbordenden Staatswesen die Mittel zu entziehen, damit seine Akteure zur Vernunft kommen, ist doch aus liberaler Sicht ein durchaus valables Instrument. Genau so beginnt in der Privatwirtschaft der Sanierungsprozess eines maroden Unternehmens.

Kurz darauf dämmerte es mir dann: Die Gegner, bestehend vorwiegend aus bürgerlichen Politikerkreisen, wissen natürlich nur allzu genau, dass es in der Praxis kaum möglich sein wird, die daraufhin in den Kantonen einsetzenden Steuererhöhungen zwecks "Kompensation der Verluste" zu verhindern. Gegen Argumente wie "sonst schliessen wir die S-Bahn ab abends 20:00 Uhr, schliessen jedes zweite Spital und jeden dritten Polizeiposten" werden sie sich nicht zu wehren wissen.

Das haben sie schon x-mal bewiesen. Politiker, selbst wenn sie sich mit dem Prädikat "liberal" schmücken, sind zu oft lediglich Vertreter irgend eines Verbandes, einer Lobby, oder einer kleinen, aber lautstarken Minderheit, die selbstverständlich nicht aufs Manna staatlicher Umverteilung verzichten wollen. Nach dem Motto "gibst du mir, so geb ich dir" werden die Mehrheiten gemacht.

Es bleibt daher vernünftigerweise nur, das drohende Unheil mit einem deutlichen Nein an der Urne abzuwenden. Denn mindestens ein liberales Argument gegen die KOSA-Initiative gibt es natürlich schon: Die Nationalbank ist nicht dazu da, Gewinne für die AHV zu erwirtschaften, sondern mittels ihrer Geldpolitik die Inflation zu bekämpfen und den Franken stabil zu halten. Zweckentfremdung staatlicher Institutionen ist zutiefst unliberal. Und in der Vergangenheit auch noch nie gut gekommen.

    

Die fängt ja gut an

Martin Müller am 26.08.2006 @ 17:18

Nein, im Titel ist kein Tippfehler. Die fängt wirklich gut an. Die Leuthard Doris (CVP). In ihrem ersten Interview als Bundesrätin kritisiert sie gleich einen früheren Beschluss des Bundesrats (TA-Bericht). Sie denken, ich würde nun über das Kollegialitätsprinzip labern? Weit gefehlt, das spare ich mir für später.

Nicht, dass ich die Notwendigkeit von Bildungsausgaben abstreite. Auch eine jährliche Steigerung darf durchaus sein. Nur sollten jene, die solches fordern, die Güte haben, endlich zu sagen, woher sie dieses Geld nehmen, respektive wo andernorts es eingespart werden soll. Davon sagt Frau Leuthard jedoch typischerweise nichts. Es ist dies das symptomatische Politikergeschwafel: Einfach mal fordern; irgend etwas wird man ja dann am Ende schon kriegen, womit man sich beim Wahlvieh beliebt machen kann.

Fairerweise muss man anmerken, dass Frau Leuthard nicht alleine da steht. Gemäss Bericht der NZZ fordern alle Parteien Mehrausgaben bei Bildung, Forschung und Innovation. Die einzige Partei, die mindestens einen Vorschlag macht, wie sie die 3.5 Prozentpunkte ihrer Forderung, die über den 4.5%-Vorschlag des Bundesrats hinausgehen, finanzieren will, ist die FDP. Die Idee, das aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien und Dübendorfer Flugplatzgelände gewonnene Kapital durch einbringen in eine Stiftung dem Zugriff der verschwendungssüchtigen Parlamentsmehrheit zu entziehen, finde ich, gelinde gesagt, genial. Handelt es sich dabei doch um Volksvermögen, dessen Ertrag damit wieder dem Volk zu gute kommt. Das ist besser, als es in der linken Umverteilungsmaschinerie, bei Randregionenfundis oder der schafistoiden Bauern-, Tourismus-, oder Pharmalobby auf Nimmerwiedersehen versickern zu lassen.

    

Ist Nothilfe und Ausschaffungshaft unliberal?

Martin Müller am 25.08.2006 @ 20:15

Das Asylverfahren ist ein Rechtsakt, den wir unbestritten jenen gewähren wollen, die aus achtenswerten Gründen wie Bedrohung an Leib und Leben, Folter, Verfolgung usw. in unserem Land Schutz suchen. Wer diesen Anspruch nicht erfüllt, hat kein Anrecht auf Aufnahme. Dies nicht zuletzt, um tatsächliche Flüchtlinge vor dem Image zu schützen, tel quel Schmarozer zu sein. Was tun wir aber mit jenen, die sich trotzdem unter Angabe falscher Tatsachen, auftischen von Lügengeschichten und Verschleierung ihrer Herkunft einen Aufenthalt zu ergattern suchen, weil sie dank unseres Sozialsystems hier wirtschaftlich besser gestellt sind, als in ihrem Herkunftsland? Ist es liberal, jemanden, der unsere Behörden und Ämter belügt, seinen unberechtigten Aufenthalt querulatorisch verlängert und nach den von uns gesetzten Massstäben widerrechtlich an den Möglichkeiten des Wohlfahrtstaats zu partizipieren sucht, mit dem von ihm angestrebten Ziel zu belohnen? Ich bin überzeugt, die Antwort lautet Ja (Verschreiber) Nein.

Neu verweigern wir deshalb nicht nur jenen die Sozialhife, bei welchen aus klar ersichtlichen Gründen gar nicht auf ihr Asylgesuch eingetreten wird. Auch jenen, bei welchen sich ihr fehlender Anspruch erst während der Abklärungen im regulären Asylverfahren zeigt, wird nur noch Nothilfe gewährt. Damit erhöhen wir für jene die Hürde es überhaupt zu probieren, die genau wissen, dass sie keine echten Flüchtlinge sind. Aus der Erfahrung wissen wir, dass sich solches sehr schnell bei den entsprechenden Kreisen in aller Welt verbreitet. Wir schützen uns damit davor, belogen, betrogen und ausgenutzt zu werden. Ist es illiberal, sich davor zu schützen? Damit befinden wir uns beileibe nicht im unteren Bereich der Skala: In Frankreich zum Beispiel gibt es für Abgewiesene gar nichts, andere Länder richten ebenfalls nur Nothilfe aus. Dabei kann keine Rede davon sein, Leute auf der Strasse verhungern zu lassen, wie etwa vom Ex-Swisscom-VR-Präsident Markus Rauh kolportiert wird. Wenn er nämlich kurz nach der Hälfte des TalkTäglich vom 23.8.06 ausruft: "Ich habe gesehen, wie man bei 15 Grad unter Null morgens um acht Uhr in St. Gallen diese auf die Strasse stellt, ihnen Fr. 7.50 gibt, und sie abends um sechs Uhr wieder hinein lässt", so verschweigt er, dass neben des Geldes auch Naturalien zwecks Ernährung abgegeben werden und wird dadurch unerträglich unglaubwürdig in seinen Ausführungen.

Ist ein Nichteintretens- oder Ablehnungsentscheid erst einmal rechtskräftig, so gilt es, für die abgewiesenen Personen Reisedokumente für die Rückreise zu beschaffen. Wenn die Gefahr des Untertauchens besteht, kann dies durch Inhaftsetzung zu verhindern. Oftmals reicht haber die heute bereits mögliche Frist von 9 Monaten nicht aus, um diese zu beschaffen und der Abgewiesene muss vorläufig entlassen werden. Dies heisst, dass sich der Rechtsstaat nicht durchsetzen kann. Wie ich schon in meinem letzen Post erwähnte, ist es ein liberales Anliegen, dass der Rechtsstaat das geltende Recht auch durchsetzen kann. Berücksichtigt man hierbei noch, dass nur solche Leute inhaftiert werden, bei denen ausreichender Verdacht besteht, sie könnten sich dem Recht entziehen, so scheint dies auch aus liberalem Blickwinkel eine durchaus vernünftige Massnahme zu sein.

Noch etwas zum Schluss: Die Gegnerschaft benutzt gerne das Argument, beim Missbrauch handle es sich angesichts der stark rückläufigen Asylgesuche um ein zu vernachlässigendes Problem. Ich bin ein klarer Gegner von Gesetzen, die aus einer Laune der Gegenwart heraus für die Gegenwart gemacht werden. Ich befürworte es hingegen, aus der Vergangenheit zu lernen und daraus Gesetze für die Zukunft zu machen, wenn es sich denn als notwendig erweist. Gerade im Asylwesen zeigt uns die Vergangenheit, dass sich die Anzahl Asylgesuche nicht nur zurück entwickelt.

    

Die öffentliche Hand ist Konkurs

Martin Müller am 24.08.2006 @ 10:19

Gestern veröffentlichte das eidgenössische Finanzdepartement seinen Bericht des Bundesrates über die Schuldenentwicklung der öffentlichen Haushalte. Sowohl NZZ wie auch Tages-Anzeiger widmeten dem Thema in ihren Online-Ausgaben einen Bericht. Beiden ist gemeinsam, dass sie die Zunahme der Bruttoverschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden einhellig als eindrücklich beurteilen. Ins Detail geht aber keiner der Redaktoren.

Bereits dem Executive Summary des Berichts ist nämlich zu entnehmen, dass die Nettoschuld (Bruttoschuld abzüglich Finanz- und Verwaltungsvermögen) das Finanz- und Verwaltungsvermögen übersteigt, was zu Beginn der 90er-Jahre noch nicht der Fall war. Zwar verwedelt der Bericht die Dramatik mit dem Hinweis, der Einbezug der Vermögensseite in die Schuldenbetrachtung führe zu Bewertungsproblemen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein Unternehmen der Privatwirtschaft seine Bilanz deponieren muss, sobald das Unternehmen überschuldet ist, sprich die Nettoschuld das Vermögen übersteigt. Übertragen auf die öffentliche Hand bedeutet dies nichts anderes, als: Sie ist de facto Konkurs.

Steuersenkungen - mindestens im Rahmen des geltenden Steuersystems - dürften damit in weite Ferne gerückt sein. Mit erheblichen negativen Folgen für die Standortattraktivität. Jetzt werden nur noch einschneidende Sanierungsmassnahmen hilfreich sein, um einen nachhaltigen Turnaround zu schaffen. Die aktiven Politiker aller Lager sind aufgefordert, ihre Ansprüche linear zu mässigen. Wer über seine Verhältnisse lebt und nachkommenden Generationen den Schuldenberg überlässt, muss sich nicht wundern, wenn er dereinst in den Geschichtsbüchern ebendieser kommenden Generationen als Charakterlump betitelt wird.

Zu den ordnungspolitischen Aspekten verweise ich gerne auf den entsprechenden Artikel in ordnungspolitik.ch

    

Asyl- und Ausländergesetz - Revision

Martin Müller am @ 00:26

Natürlich kann man sich grundsätzlich fragen, was denn an einer Steuerung der Migration überhaupt liberal sein soll. Wir müssen uns jedoch ins Bewusstsein rufen, dass die Angebotsseite des Mitgrationsmarktes (Arbeitsplätze, Wohnungen - verbunden mit Bodenressourcen, usw.) nicht beliebig ausbaubar ist. Die potentielle Nachfrageseite, berücksichtigt man die horrend grosse Anzahl Bedürftiger und Armer auf der ganzen Welt, ist im Gegensatz dazu schier unendlich gross. Nun muss man nicht gleich in eine "Das Boot ist voll" - Rehtorik verfallen, um zu realisieren, dass die Integrations-Leistungsfähigkeit und der Integrationswille unserer Gesellschaft nicht überstrapaziert werden darf, um den sozialen Frieden in unserem Land nicht zu gefährden. Gerade letzteres entpuppt sich bei genauem Nachdenken als urliberales Anliegen.

Wenn wir also schon gar nicht alle Armen und Bedürftigen dieser Welt aufnehmen können, so gilt es, eine volkswirtschaftlich sinnvolle Selektion vorzunehmen. Dies passierte in der Vergangenheit bereits auf dem Verordnungsweg mit Hilfe des Dreikreisemodells mit jähricher Festsetzung von Kontingenten aufgrund von Branchenbefragungen. Ein administrativer Overkill, der jetzt endlich abgeschafft wird. Ferner ist es nachvollziehbar, dass wenn wir den EU-Bewohnern nach und nach die volle Personenfreizügigkeit gewähren, andererseits die Migration anderweitig limitieren müssen. Dies ist Teil des revidierten Ausländergesetzes, das daneben viele durchaus liberale Komponenten enthält wie freie Wohnsitznahme und Arbeitsaufnahme in einem beliebigen Kanton, Deregulierung von Arbeitsbewilligungen und ähnlichem.

Wenn wir nun mit dem Ausländergesetz dafür sorgen, dass wir eine unserer Volkswirtschaft dienliche Migration erzielen, so müssen wir andererseits dafür sorgen, dass jene, die ausserhalb der Selektionskriterien fallen, sich nicht auf anderem Weg Zutritt zu unserem Land und unserem Sozialhifesystem verschaffen. Auch dies - die Durchsetzung des Rechtsstaats - ist wieder ein äusserst liberales Postulat. Dafür sind die Änderungen im Asylgesetz vorgesehen. Wenn wir uns zurück erinnern, so ist es noch gar nicht lange her (so ums Jahr 2002), dass wir feststellen mussten, dass 9 von 10 Asylsuchenden die Anforderungen an den Flüchtlichsstatus nicht erfüllt haben und deshalb unser Land eigentlich wieder hätten verlassen sollen. Was jedoch in vielen Fällen mangels gültiger Papiere nicht gelang. Deshalb ist es richtig, bereits bei Beginn des Asylverfahrens ein gültiges Reisedokument, wie dies Idenditätskarte oder Pass darstellen, zu verlangen und damit sicher zu stellen, dass im Falle der späteren Ablehnung aus trifftigen Gründen eine Rückführung überhaupt erst möglich wird. Auch hier geht es um die Durchsetzung des Rechtsstaats.

Damit es nicht zu ungerechtfertigten Rückweisungen kommt, kann aber nach wie vor von dieser Prämisse abgesehen werden. Dann nämlich, wenn der Asylsuchende glaubhaft darlegen kann, weshalb er kein entsprechendes Dokument vorlegen kann. Wer aufgrund dessen moniert, dies eröffne einer Beamtenwillkür Tür und Tor, der sagt damit gleichzeitig, dass unsere Beamten bereits heute willkürlich vorgehen. Denn auch heute wird aufgrund der Darlegungen seitens des Asylsuchenden darüber entschieden, ob eine Geschichte glaubhaft ist oder nicht und in der Folge die Aufnahme erfolgt, oder eben nicht.

Zu anderen Punkten wie Nothilfe oder Ausschaffungshaft werde ich in einem späteren Post Stellung nehmen.

    

Herzlich willkommen…

Martin Müller am 23.08.2006 @ 22:59

… in meinem neuen Blog. Hier erfahren Sie mehr über mich und die Intention hinter diesem Blog. Ich freue mich, wenn Sie ab und zu oder auch regelmässig vorbeischauen.